Auf dieser Seite werden die öffentlich zugänglichen Landes- und Hochschulstrategien Bayerns in Hinblick auf Digitalisierung in der Hochschulbildung sowie, falls vorhanden, die hochschulinternen Aushandlungsprozesse der Hochschulen dargestellt. Mehr zum Vorgehen bei der Recherche finden Sie auf der Konzeptseite.
Laut Hochschulkompass gibt es in Bayern aktuell 45 öffentlich-rechtliche (33), staatlich anerkannte kirchliche (7) und staatlich anerkannte private (5) Hochschulen.
Die 2015 vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie herausgegebene ressortübergreifende Landesstrategie Zukunftsstrategie Bayern Digital (Quelle) bildet das Fundament für die Digitalisierungsprogramme Masterplan Bayern Digital I und Masterplan Bayern Digital II (Quelle). Zusammengenommen sind die beiden Investitionsprogramme von 2015 bis 2022 angelegt.
Die Strategie wurde unter Beteiligung eines Beirats Bayern Digital entwickelt. Der Strategieprozess wurde außerdem von der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften in Kooperation mit dem Münchner Kreis begleitet. Ausgehend von den Themenfeldern Voraussetzungen der Digitalisierung, Digitalisierung der Wirtschaft und Digitalisierung für die Gesellschaft wurden zwölf Themenbereiche in zwei Arbeitsgruppen, bestehend aus Expert_innen der Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft, aus der Perspektive von Wissenschaft/Technik, Wirtschaft sowie Wissenschaft/Gesellschaft bearbeitet. Das Ergebnis waren 27 Handlungsempfehlungen, die 2015 im "acatech Begleitprozess zur Strategie Bayern Digital – ein Ergebnispapier mit Handlungsempfehlungen" (Quelle) zusammengefasst wurden.
Als eine aktualisierte Übersicht der Zukunftsstrategie stellt die Bayrische Staatskanzlei die Zusammenfassung Zukunft in Bayern Digital gestalten (Quelle) zur Verfügung. Gemäß diesem 2018 veröffentlichten Dokument sind folgende sechs Schwerpunkte aktuell:
Zuständig für die Weiterentwicklung und die Abstimmung der bisher 170 Maßnahmen, die sich aus den inhaltlichen Schwerpunkten ergeben, ist die Abteilung Digitales und Medien in der Staatskanzlei.
Hochschulen werden unter dem Schwerpunkt Aktionsprogramm für das lebenslange Lernen sowie dem Investitionsprogramm für alle wichtigen Zukunftstechnologien verortet.
Aktionsprogramm für das lebenslange Lernen:
Die Zielsetzungen sind in zwei Kategorien eingeteilt und umfassen u.a.:
Investitionsprogramm für alle wichtigen Zukunftstechnologien:
Hier werden Hochschulen im Kontext der Forschung und des Wissens- und Technologietransfers in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft thematisiert. Zudem soll ein Bayrisches Internetinstitut gegründet werden: das Bavarian Research Institute for Digital Transformation (BIDT). Im BIDT geht das Munich Center for Internet Research auf.
Seit 2011 gibt es im Bereich Forschung die Landesstrategie Gesamtkonzept für die Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik der Bayerischen Staatsregierung (Quelle), in der Digitalisierung kein Thema ist. Für den Bereich Lehre liegt die Zukunftsstrategie Digitale Bildung in Schule, Hochschule und Kultur (Quelle) vor, die 2016 vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vorgelegt wurde. Sie umfasst unter Berücksichtigung des Status Quo sowohl übergeordnete Zielvorstellungen als auch konkrete kurzfristige und langfristige Ziele und Maßnahmen, die auch den Bereich Forschung fokussieren. Zu Open Access sowie zu Wissens- und Technologietransfer liegen keine separaten Strategien vor. Allerdings wurden im Hinblick auf Letzteres einige strategische Zielsetzungen bspw. vom Zentrum Digitalisierung.Bayern (s.u.) ermittelt.
Seit 2011 gibt es im Bereich Forschung die Landesstrategie Gesamtkonzept für die Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik der Bayerischen Staatsregierung (Quelle), in der Digitalisierung kein Thema ist. Relevante Punkte diesbezüglich sind in der Zukunftsstrategie Digitale Bildung in Schule, Hochschule und Kultur (Quelle) von 2016 festgehalten.
Das Gesamtkonzept für die Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik der Bayerischen Staatsregierung (Quelle) umfasst folgende Punkte:
Die Identifizierung von thematischen Schwerpunkte der Forschungs- und Technologiepolitik soll durch einen Forschungs- und Technologierat, bestehend aus Vertreter_innen aus Wissenschaft und Wirtschaft erfolgen. 2011 wurden im Gesamtkonzept folgende Schwerpunkte gesetzt:
Die Zukunftsstrategie Digitale Bildung in Schule, Hochschule und Kultur (Quelle) umfasst unter Berücksichtigung des Status Quo sowohl übergeordnete Zielvorstellungen als auch konkrete kurzfristige und langfristige Ziele und Maßnahmen im Bereich Forschung:
Es liegt keine separate Strategie in diesem Bereich vor. Nach Artikel 2 Abs. 5 BayHSchG stellt Wissens- und Technologietransfer eine der Aufgaben der Hochschulen dar: "Die Hochschulen wirken entsprechend ihrer Aufgabenstellung mit der Wirtschaft und beruflichen Praxis zusammen und fördern den Wissens- und Technologietransfer sowie die akademische Weiterbildung. Sie fördern in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und der Arbeitsverwaltung den Erwerb von Zusatzqualifikationen, die den Übergang in das Berufsleben erleichtern. Die Hochschulen fördern die Verbindung zu ihren ehemaligen Studierenden."
Transfer wird an verschiedenen Stellen in der Zukunftsstrategie Bayern Digital (Quelle) genannt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Zentrum Digitalisierung.Bayern (s.o.), welches die Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden und öffentlichen Maßnahmen stärkt. Auch im Innovationsbündnis 4.0 (Quelle) wird Wissens- und Technologietransfer mit besonderem Fokus auf Wissenschaftskommunikation thematisiert.
An allen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften gibt es Wissens- und Technologietransferbeauftragte (WTT), die sich gemeinsam auf einer Webseite tbh.bayern präsentieren. Sie verstehen sich als Vermittler_ innen zwischen Hochschulen und Wirtschaft bzw. Gesellschaft und sind Ansprechpartner_ innen für Unternehmen und Wissenschaftler_ innen, die nach Kooperationen suchen.
Es gibt aktuell keine Landes-Open-Access-Strategie. Open Access wird in der Zukunftsstrategie Digitale Bildung in Schule, Hochschule und Kultur (Quelle) an zwei Stellen kurz erwähnt. Es liegt jedoch ein Antrag von Grünen-Abgeordneten (Quelle) vom 22.03.18 im Bayrischen Landtag vor, der eine Aufforderung an die Staatsregierung zur Vorlage einer Open Access-Strategie beinhaltet: "Die Open Access-Strategie in Bayern sollte Hand in Hand mit den bisherigen und zukünftigen Bemühungen im Bereich von Open Access auf der Bundesebene gehen und mit allen Akteuren in der Wissenschaft zusammen entwickelt werden" (S. 1).
Für den Bereich Lehre liegt seit 2016 das Strategiepapier Digitale Bildung in Schule, Hochschule und Kultur - Die Zukunftsstrategie der Bayerischen Staatsregierung (Quelle) vor.
Sie umfasst unter Berücksichtigung des Status Quo sowohl übergeordnete Zielvorstellungen als auch konkrete kurzfristige und langfristige Ziele und Maßnahmen für den Bereich Lehre:
In Bayern gibt es mit der vhb einen Hochschulverbund und zwei Hochschuldidaktikzentren, und zwar das Zentrum für Hochschuldidaktik (DiZ) und ProfiLehrePlus.
Die Beschreibung der Hochschulverbünde wurde im Rahmen des bis Ende 2019 verlängerten Forschungsprojektes BRIDGING erstellt.
Die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) nahm ihre Arbeit 2000 auf und ist damit der älteste hier vorgestellte Verbund. Sie ist eine "gemeinsame Einrichtung" der 31 staatlichen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, der Hochschule für Philosophie München, der Katholischen Stiftungshochschule München, der Universität der Bundeswehr München und der Evangelische Hochschule Nürnberg.
Die vhb wird über den Landeshaushalt finanziert und schließt konkrete Zielvereinbarungen (Quelle) mit dem Ministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Die Hauptaufgabe der vhb ist die Förderung und Koordination der Entwicklung und Bereitstellung von langfristigen Online-Lehrangeboten an den bayerischen Hochschulen. Dazu gehört u.a.:
1 Bereitstellung von Online-Lehrangeboten für Lernende auf einer Lernplattform
Das Kursangebot ist kostenfrei für Studierende, die an einer bayrischen Hochschule immatrikuliert sind. Zudem ist das Angebot für alle Personen, die die von den Kurserstellenden festgelegten Zugangsvoraussetzungen erfüllen, gegen ein Entgelt nutzbar. Studierende können in den aktuellen vhb-Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise erwerben und auf Basis der Hochschulabsprachen angerechnet werden. Aktuell umfasst das Kursangebot 15 Fächergruppen.
2 Vergabe finanzieller Förderung für Lehrkonzepte von Lehrenden
In Ausschreibungen werden Hochschulen regelmäßig aufgefordert, Lehreinheiten für die vhb zu entwickeln. Seit 2018 gibt es insgesamt drei förderfähige Formate:
Classic-vhb
CLASSIC vhb-Kurse sind im Curriculum verankert, beinhalten eine tutorielle Betreuung und können mit einem Leistungsnachweis absolviert werden. Der angebotene Kurs muss daher u.a.:
Gefördert werden sowohl die Erstellung als auch die Überarbeitung der Lehrveranstaltungen.
Open-vhb
Seit 2018 ist es auch möglich, finanzielle Förderung für offene und kostenfrei nutzbare Kurse zu beantragen, die nicht Teil eines Studienganges sind und damit auch nicht betreut werden. Grundlage dafür bildet der Masterplan Bayern Digital II (Quelle), der für die Jahre 2018-2022 gilt. Die Zielgruppe bilden dabei nicht nur Studierende, sondern alle Interessierten. Der angebotene Kurs muss laut Merkblatt Förderrunde 2018 II (Quelle) u.a.:
Gefördert werden sowohl die Erstellung als auch die Überarbeitung der Lehrveranstaltungen. Bislang wurden 10 Anträge (Quelle) zur Erstellung eines Open-vhb-Angebots gestellt.
Smart-vhb
Smart-vhb ist ein Pool von Online-Lerneinheiten für Lehrende zur Integration in die Präsenzlehre. Die Hochschulen können finanzielle Förderung zur Erstellung dieser Einheiten beantragen. Es wurden verschiedene Anforderungen definiert wie bspw. eine Bearbeitungszeit von 45 Minuten und der Einsatz von Selbsttests. Smart-vhb richtet sich damit nicht an Lernende, sondern an Lehrende. Eine Übersicht über die aktuell entwickelten Lerneinheiten findet man auf der Webseite der vhb
3 Beratung und Betreuung von interessierten Hochschullehrenden
Alle Kursmaterialien werden von Hochschullehrenden entwickelt. Die Kursangebote können dabei methodisch-didaktisch unterschiedlich umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang können auch verschiedene Lernmanagement- bzw. Content-Management-Systeme eingesetzt werden. Die vhb steht mit verschiedenen Ansprechpartner_ innen in der Geschäftsstelle nach Fachbereichen zur Verfügung hat. Zudem hat jede Hochschule eine_n vhb-Verantwortliche_n (siehe unten). Die vhb hat außerdem:
4 Qualitätssicherung
Die Kurse werden von den Hochschullehrenden entwickelt und von (externen) Expert_innen sowie der Programmkommission sowohl in der Entwicklung als auch in der Umsetzung geprüft. Die vhb führt darüber hinaus regelmäßig Studierendenbefragungen durch und berichtet über die Ergebnisse. Zudem wurden verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben, z.B. 2005 ein Bericht der Gutachterkommission zur Evaluation der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) (Quelle) zur bisherigen Arbeit und der zukünftigen Weiterentwicklung.
5 Schulungs- und Weiterbildungsangebote
Die vhb bietet regelmäßig Themenworkshops und Anbieterschulungen an. Die Anbieterschulungen umfassen auch die E-Tutorenschulung, in denen Lehrende sich zu der digitalen Betreuung der Kursteilnehmenden weiterbilden können.
6 Förderung des nationalen und internationalen Austausches und der Kooperation zwischen den Hochschulen
Die vhb kooperiert auf verschiedenen Ebenen mit unterschiedlichen Bildungseinrichtungen und Netzwerken.
Die vhb ist auch Projektträgerin des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Hochschulprojekte, die Berufstätigen in kleinen und mittelständigen Unternehmen akademisches Wissen durch Online-Kurse vermitteln. Aktuell werden 14 Projekte gefördert. In diesem Rahmen werden auch regelmäßig ESF-Netzwerktreffen durchgeführt.
Struktur
Die vhb hat eine dezentrale Organisationsstruktur geschaffen, die vier wesentliche Funktionsbereiche umfasst:
Der Aufbau, die Zielsetzungen und die Aufgaben der Funktionsbereiche sind in der Verordnung über die Virtuelle Hochschule Bayern geregelt.
a) Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle unterstützt die Gremien und ist verantwortlich für die organisatorischen Prozesse u.a. Projektmanagement für verschiedene Fachbereiche, Kommunikation mit den Hochschulen, Öffentlichkeitsarbeit nach innen und außen, Qualitätsmanagement, Studierendenevaluationen sowie die Technik.
b) Präsidium
Das Präsidium wird von der Mitgliederversammlung gewählt und besteht aus drei Personen. Es ist zuständig für die Programmplanung der vhb sowie – ausgehend von der Empfehlung der Programmkommission - die Fördermittelvergabe.
c) Programmkommission
Die Programmkommission besteht aus acht Personen:
Die Programmkommission unterstützt das Präsidium der vhb.
d) Mitgliederversammlung
Jede Hochschule hat (mindestens) eine_ n vhb-Beauftragte_n, die_ der als Ansprechpartner_ in an ihrer Hochschule agieren.
In der Mitgliederversammlung können Vertreter_innen der Hochschulen – meist aus der Hochschulleitung – über Entscheidungen zur vhb abstimmen und Bedarfe einbringen.
Zentrum für Hochschuldidaktik (DiZ)
Das seit Zentrum für Hochschuldidaktik (DiZ) wurde 1996 als Behörde unter dem bayrischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gegründet. Seit 2011 ist es eine gemeinsame hochschulübergreifende wissenschaftliche Einrichtung aller 17 staatlichen bayrischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes. Zudem sind die Evangelische Hochschule Nürnberg, die Katholische Stiftungshochschule München sowie zwei Fakultäten der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt assoziierte Partner_innen.
Das DiZ hat sich zum Ziel gesetzt, die Hochschuldidaktik an den bayrischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften kontinuierlich zu verbessern.
Die Aufgaben des DiZ sind festgelegt durch die Kooperationsvereinbarung.
Diese Aufgaben umfassen:
- die didaktische Weiterbildung von Lehrenden,
- Beratungsleistungen zu didaktischen Themen,
- Serviceleistungen rund um die Hochschullehre,
- Publikationen über die Praxis der Hochschuldidaktik sowie
- angewandte Forschung zur Weiterentwicklung der Hochschuldidaktik.
Seiner Arbeit legt das DiZ eine Lernphilosophie zugrunde. Das Programm umfasst:
- Veranstaltungen für Neuberufene,
- Intensiv-Sprachkurse für Englisch,
- die mögliche Absolvierung des "Zertifikat Hochschullehre Bayern" bzw. dessen Erweiterung ("Profistufe"),
- das mögliche Absolvierung Themenzertifikats "Zertifikat Inklusive Hochschullehre", das Lehrende stärker für das Thema Studieren mit Behinderung sensibilisieren und sie im Umgang damit unterstützen soll, sowie
- fachdisziplinspezifische Veranstaltungen von den (Fachdidaktik-)Arbeitskreisen, die nicht vom DiZ selbst, sondern von Lehrenden initiiert werden.
Weiterhin organisiert das DiZ:
- eine Tagung für Studiendekan_innen,
- eine Konferenz für Dekan_innen,
- ein Symposium zur Lehre in den MINT-Fächern und
- das "Forum der Lehre", auf dem auch die Verleihung der "Preise für herausragende Lehre des bayerischen Staatsministers für Wissenschaft und Kunst" erfolgt.
Das DiZ strukturiert sich über:
a) Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wählt die drei Präsident_innen der Hochschulen, die den Lenkungsrat bilden.
b) Lenkungsrat
Der Lenkungsrat ist aus drei Präsident_innen der Hochschulen zusammengesetzt und für alle grundsätzlichen Entscheidungen zuständig. Er beschließt außerdem den Haushaltsplan des DiZ.
Die Didaktikmentor_ innen werden von jeder Mitgliedshochschule benannt, um deren Belange beim DiZ einzubringen. Sie sind Ansprechpartner_ innen und organisieren die Angebote des DiZ vor Ort. Vor allem für Neuberufene bieten die Didaktikmentor_innen Coachings bzw. Mentorings an.
ProfiLehrePlus
ProfiLehrePlus ist ein Verbundprojekt der hochschuldidaktischen Einrichtungen von allen 11 bayrischen Universitäten, das seit 2011 durch den Qualitätspakt Lehre finanziert wird. Das Verbundprojekt führt die Weiterbildungsprogramme der einzelnen Universitäten zusammen und systematisiert sie. Zudem soll die zertifizierte hochschuldidaktische Weiterbildung systematisch verbessert werden.
Das Angebot besteht aus Seminaren, durch die das Zertifikat "Hochschullehre der Bayrischen Universitäten" erworben werden kann.
ProfiLehrePlus setzt neben dem Ausbau des Weiterbildungsangebots auf eine Differenzierung der Lehrenden nach Fachbereichen. Das Veranstaltungsprogramm wird kontinuierlich durch ein Gremium geprüft und weiterentwickelt, das aus Hochschuldidaktiker_innen aus ProfiLehrePlus und dem DiZ (Zentrum für Hochschuldidaktik) besteht.
Die Webseite von ProfiLehrePlus bietet darüber hinaus
- ein Forum als Veranstaltungsübersicht zu bundesweit stattfindenden Terminen von Fachgesellschaften und Hochschulen zum Thema Hochschuldidaktik und
- Nachrichten zu aktuellen Entwicklungen in der Hochschuldidaktik.
Stand: 01.10.2019
Es gibt eine hochschulübergreifende Hochschulentwicklungsplanung in Form eines Innovationsbündnisses und eine hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung in Form von Zielvereinbarungen und Hochschulentwicklungsplänen.
Seit 2005 werden Innovationsbündnisse ausgehend von Art.14 BayHSchG geschlossen, in dem Hochschulentwicklungsplanung als "gemeinsame Aufgabe von Staat und Hochschulen" formuliert wird, welche "der Sicherstellung eines überregional abgestimmten Angebots an Hochschuleinrichtungen und Studienangeboten [dient]".
Das aktuelle Innovationsbündnis 4.0 (Quelle) von 2018 wurde zwischen der bayrischen Landesregierung und 32 Hochschulen geschlossen. Es enthält sowohl die Hochschulentwicklungsplanung als auch den Hochschulfinanzierungspakt bis 2022. Es werden Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern benannt:
Digitalisierung wird als eigenes Handlungsfeld thematisiert. Die Hochschulen sollen sich dabei an der Zukunftsstrategie "Digitale Bildung in Schule, Hochschule und Kultur" (s.o.) und an der KMK-Strategie Bildung in der digitalen Welt (Quelle) orientieren.
Konkrete Maßnahmen werden mit Referenz auf Bayern Digital I und II benannt, u.a. sind diese:
Die hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung erfolgt über Zielvereinbarungen und Hochschulentwicklungspläne.
Zielvereinbarungen
Nach Art. 15 BayHSchG schließt das Staatsministerium Zielvereinbarungen mit den Hochschulen.
Die 32 Zielvereinbarungen 2014-2018 können auf der Webseite des Bayrischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst eingesehen werden. In diesen sind die allgemeinen hochschulpolitischen Zielstellungen auf das Hochschulprofil angepasst.
Die Zielvereinbarungen gliedern sich in übergreifende Zielsetzungen und individuelle Zielsetzungen. Die Struktur variiert dabei. Folgende Themenfelder werden jedoch von allen Hochschulen bei den übergreifenden Zielsetzungen thematisiert:
Digitalisierung oder digitale Lehre sind kein übergreifendes Thema, werden jedoch von den einzelnen Hochschulen in unterschiedlichem Umfang behandelt. So setzt sich die Hochschue für Musik Nürnberg (Quelle) im Bereich Hochschulverwaltung das Ziel, Drittmittel für die Digitalisierung bibliothekarischer Ressourcen einzuwerben.
Hochschulentwicklungspläne
Nach Art. 14 BayHSchG erstellen die Hochschulen individuelle Entwicklungspläne unter Berücksichtigung der hochschulübergreifenden Zielsetzungen.
Einige Hochschulen haben ihre Entwicklungspläne auf ihren Webseiten veröffentlicht, zum Beispiel die Hochschule Aschaffenburg 2017. (Quelle). Sie unterscheiden sich sowohl hinsichtlich der Struktur als auch des Umfangs und der Zielsetzungen.
Sofern im Text nicht anders vermerkt, ist der Stand dieses Dokuments der 07.11.2018