Mecklenburg-Vorpommern

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Auf dieser Seite werden die öffentlich zugänglichen Landes- und Hochschulstrategien Mecklenburg-Vorpommerns in Hinblick auf Digitalisierung in der Hochschulbildung sowie, falls vorhanden, die hochschulinternen Aushandlungsprozesse der Hochschulen dargestellt. Mehr zum Vorgehen bei der Recherche finden Sie auf der Konzeptseite.

Öffentlich zugängliche Landesstrategien

Laut Hochschulkompass gibt es in Mecklenburg-Vorpommern aktuell 6 öffentlich-rechtliche (6), staatlich anerkannte kirchliche (0) und staatlich anerkannte private (0) Hochschulen.

1 Landesstrategie

Die Landesstrategie Digitale Agenda Mecklenburg-Vorpommern (Quelle) wurde im Mai 2018 veröffentlicht. Nach der Beschreibung des finanziellen Rahmens werden neun Handlungsfelder präsentiert, in denen es bereits Angebote und Ansätze gibt bzw. neue Maßnahmen geplant sind.

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Die neun Handlungsfelder der Landesstrategie beinhalten zusammengefasst folgende Punkte:

Infrastruktur

  • Ausbau der Mobilfunknetze
  • öffentliches WLAN

Wirtschaft und Arbeit

  • Förderung von kleineren Digitalisierungsinvestitionen für kleine und Kleinstunternehmen
  • Digitaler Innovationsraum Mecklenburg-Vorpommern
    • Digitale Innovationszentren vor allem an Universitätsstandorten Rostock und Greifswald und für Gründer_innen und Startups mit digitalen Geschäftsideen
    • Netzwerk für digitale Innovationen/Wirtschaft 4.0 (Austausch, Wissenstransfer, Forschung und Entwicklung)
  • Arbeit 4.0 – Kompetenzzentrum "Digitalisierung in der Arbeitswelt M-V" als Beratungs- und Qualifizierungsstelle für Arbeitnehmer_ innen und Arbeitgeber_innen
  • Hotspots in Tourismusregionen

Bildung in Schulen und Kindertagesförderung

Wissenschaft

  • Digitalisierung in Studium und Lehre
    • zwei Juniorprofessuren für Medienpädagogik an den Universitäten Greifswald und Rostock und je ein Promotionsstipendium mit schulbezogener Relevanz
  • Programm "Digitale Lehre"
    • Projektförderung für den Einsatz digitaler Techniken in der Lehre (maximal 5 Jahre)
  • Digitalisierung in der Forschung
    • Projektförderung "Digitalisierung/Industrie 4.0"
    • Digitalisierung an der Schnittstelle von Wissenschaft und Wirtschaft: Digital Ocean Lab in Rostock

Moderne Gesundheitsversorgung

  • Innovative Ansätze der Notfallversorgung: Übertragung des im Landkreis Vorpommern-Greifswald erprobten Projekts "LandRettung" in andere Regionen
  • Bessere Koordinierung des Rettungsdienstes: Einführung eines elektronischen Bettennachweises

Kinder und Familien

  • "Kinderschutz-App"
  • Digitale Lehr- und Lernangebote in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Ausbau der Plattform Familienbotschaft

Kultur

  • Weitere Digitalisierung von Kulturgütern
  • digikultmv – Digitaler Audioguide für die Schlossgärten des Landes

Ländlicher Raum

  • Dialogprozess vor Ort: u.a. modellhafte Einführung des vom Frauenhofer Institut IESE Kaiserslautern entwickelten Projekts www.digitale-doerfer.de, Machbarkeitsstudie – landesweite Anwendungsstrategie "LandSMART 2.0"

Landesverwaltung

  • Aufbau einer MV-Plattform
  • MV-Service
  • standardisierter IT-Arbeitsplatz (MV-PC) Modernisierung des Zentrums für besondere Lagen im Innenministerium nebst Videokonferenzsystem Harmonisierung der polizeilichen IT-Systeme
  • Digitale Videovernehmungen

Weitere Themenfelder, die zukünftig als relevant im Zusammenhang mit Digitalisierung gesehen werden, sind:

  • sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung
  • Gesundheitswirtschaft
  • Wandel in der Land- und Forstwirtschaft
  • Bereich Bildung, Kultur und Politische Bildung
  • Pflege
  • Verfahren und Abläufe in der Landesverwaltung
  • Verfahren zwischen Bürgern sowie Unternehmen mit der Landesverwaltung
  • einheitliches Förderverfahren
  • innere Sicherheit

Zur strategischen Steuerung wurden verschiedene Gremien eingeführt:

  • Koordination und Weiterentwicklung: Stabsstellen in den Ressorts sowie ein Lenkungsausschuss für die Digitalisierung der Landesverwaltung unter Leitung der IT-Beauftragten der Landesregierung
  • Digitalisierungsbeirat beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

Hochschulen und Hochschulbildung werden im Handlungsfeld Wissenschaft thematisiert. Auch unter Wirtschaft und Arbeit finden sie Erwähnung.

2 Landesweite Hochschulstrategien in den Leistungsbereichen Forschung und Lehre

Es gibt keine separate allgemeine Landesstrategie für Lehre oder Forschung neben der Hochschulentwicklungsplanung. In Bezug auf Digitalisierung wurden strategische Ziele in der Landesstrategie Digitale Agenda Mecklenburg-Vorpommern (Quelle) formuliert. Im Bereich Forschung existiert seit 2014 eine Regionale Innovationsstrategie 2020 für Mecklenburg-Vorpommern (Quelle).

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2.1 Forschung

Es gibt keine separate allgemeine Landesstrategie für Forschung neben der Hochschulentwicklungsplanung.

Folgende Umsetzungsmaßnahmen aus der Digitalen Agenda Mecklenburg-Vorpommern (Quelle) können jedoch der Hochschulforschung zugeordnet werden:

  • Digitalisierung in der Forschung
    Es sollen besonders herausragende Forschungsprojekte im Themenfeld "Digitalisierung/Industrie 4.0" gefördert werden.
    Es soll außerdem die Einrichtung eines Digital Ocean Lab in Rostock gefördert werden.
  • Digitaler Innovationsraum Mecklenburg-Vorpommern Es sollen digitale Innovationszentren vor allem an den Universitätsstandorten Rostock und Greifswald und für Gründer_innen und Startups mit digitalen Geschäftsideen eingerichtet werden. Zudem soll ein Netzwerk für digitale Innovationen/Wirtschaft 4.0 geschaffen werden.

Seit 2014 gibt es außerdem die vom Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus herausgegebene Regionale Innovationsstrategie 2020 für Mecklenburg-Vorpommern (Quelle). In dieser werden sechs thematische Zukunftsfelder identifiziert:

  • Gesundheit/Life Sciences
  • Nachhaltige Produktionstechniken und neue Werkstoffe, insbesondere im Maschinenbau
  • Information und Kommunikation
  • Ernährung
  • Energie und Klima
  • Mobilität

2.1.1 Wissens- und Technologietransfer

Es liegt aktuell keine separate Landesstrategie für Wissens- und Technologietransfer vor. Nach § 3 Abs. 8 und 9 LHG M-V wird Wissens- und Technologietransfer als Aufgabe der Hochschulen konkretisiert:

"(8) Die Hochschulen betreiben Wissens- und Technologietransfer zur Umsetzung und Nutzung ihrer Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in der Praxis. Sie fördern die Patentierung und Verwertung von Forschungsergebnissen. In diesem Rahmen unterstützen sie auch die Gründung von Unternehmen durch Mitglieder und Absolventinnen und Absolventen der Hochschule.

(9) Die Hochschulen können im Rahmen ihrer Aufgaben Unternehmen gründen oder sich daran beteiligen. Bei derartigen Vorhaben zu Zwecken des Wissens- und Technologietransfers liegen in der Regel die Voraussetzungen des § 65 Absatz 1 Nummer 1 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern vor."

In der Regionalen Innovationsstrategie 2020 für Mecklenburg-Vorpommern (Quelle) ist Wissens- und Technologietransfer zudem ein strategisches Handlungsfeld mit folgenden Maßnahmen:

  • Förderung von wirtschaftsnahen Verbundvorhaben bei Forschung, Entwicklung und Innovation
  • Förderung von technologieorientierten Netzwerken
  • Förderung einer innovativen Informations- und Kommunikationsplattform
  • Förderung von Schutzrechtsaktivitäten und ihrer wirtschaftliche Verwertung

Zur Kommunikation über die Strategie und die Aktivitäten dient eine Plattform der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH.

2.1.2 Open Access

Es gibt aktuell keine separate Open Access-Strategie in Mecklenburg-Vorpommern. Open Access ist kein Thema in der Digitalen Agenda Mecklenburg-Vorpommern (Quelle).

2.2 Lehre

Es gibt keine separate Landesstrategie für Lehre neben der Hochschulentwicklungsplanung.

Folgende Umsetzungsmaßnahmen aus der Digitalen Agenda Mecklenburg-Vorpommern (Quelle) können jedoch der Lehre zugeordnet werden:

  • Digitalisierung in Studium und Lehre
    Es sollen zwei Juniorprofessuren für Medienpädagogik an den Universitäten Greifswald und Rostock und je ein Promotionsstipendium mit schulbezogener Relevanz finanziert werden.
  • Programm "Digitale Lehre"
    Das Land will mit Mitteln aus dem Hochschulpakt Projekte an den Hochschulen zum Einsatz digitaler Techniken in der Lehre fördern. Die maximale Laufzeit soll 5 Jahre betragen.

2.3 Hochschulverbünde in den Bereichen Digitalisierung und Lehre

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell keinen Hochschulverbund zur Digitalisierung oder zur Lehre, an dem alle sechs öffentlich-rechtlichen Hochschulen beteiligt sind. Eine Recherche und ggf. Beschreibung von weiteren Hochschulverbünden läuft aktuell im Rahmen des bis Ende 2019 verlängerten Forschungsprojektes BRIDGING.

2.3.1 Hochschulverbund im Bereich Digitalisierung

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach aktuellem Stand der Recherche keinen Hochschulverbund zur Digitalisierung.

2.3.2 Hochschulverbund im Bereich Lehre

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach aktuellem Stand der Recherche keinen Hochschulverbund zur Lehre.

Stand: 02.10.2019

3 Hochschulentwicklungsplanung

Es gibt sowohl eine hochschulübergreifende Hochschulentwicklungsplanung in Form von Eckwerten (Quelle) als auch eine hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung in Form von Hochschulentwicklungsplänen und Zielvereinbarungen.

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3.1 Hochschulübergreifende Hochschulentwicklungsplanung

Nach § 15 Abs. 2 LHG M-V erarbeitet das Ministerium auf Basis aller Hochschulentwicklungspläne in Abstimmung mit den Hochschulen die Eckwerte der Hochschulentwicklung im Sinne einer hochschulübergreifenden Hochschulentwicklungsplanung.

In den 2015 beschlossenen Eckwerten der Hochschulentwicklung 2016-2020 (Quelle) wird Bezug genommen auf die 2005 veröffentlichten Unterrichtung durch die Landesregierung - Bericht über die langfristige strukturelle Entwicklung der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern (Quelle). Als größte Herausforderung wird dort – ähnlich wie in der Hochschulstrukturplanung Sachsen-Anhalts (Quelle) – der demografische Wandel beschrieben. Dies wird auch in dem 2011 erstmals veröffentlichten und 2014 aktualisierten Strategiebericht zum demografischen Wandel Mecklenburg-Vorpommern: Weltoffen, modern, innovativ. Den demografischen Wandel gestalten. (Quelle) deutlich.

In den Eckwerten der Hochschulentwicklung 2016-2020 (Quelle) werden neben den Schwerpunktsetzungen der Hochschulen und in den Fächergruppen sieben Entwicklungsfelder und -schwerpunkte für die Hochschulen benannt:

  1. Entwicklung der Studierendendaten
  2. Lehre und Qualitätssicherung
  3. Erststudium
  4. Masterstudiengänge und wissenschaftliche Weiterbildung
  5. Qualität in Studium, Lehre und wissenschaftlicher Weiterbildung
  6. Forschung, Transfer und Nachwuchsförderung
  7. Forschung
  8. Beitrag der Hochschulen zur regionalen Entwicklung
  9. Schwerpunktsetzung in der Forschung
  10. Sicherung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  11. Gleichstellung
  12. Inklusive Hochschule
  13. Internationalisierung
  14. Hochschulverwaltung und Zentrale Einrichtungen

Digitalisierung oder digitale Hochschullehre sind kein Thema in der hochschulübergreifenden Hochschulentwicklungsplanung.

3.2 Hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung

Zielvereinbarungen

Nach § 15 LHG M-V schließen das Ministerium und die Hochschulen Zielvereinbarungen, in denen u.a. folgende Punkte aufzunehmen sind:

  • Qualitätsentwicklung in Lehre und Forschung
  • Studienangebot
  • Öffnung und Schließung von Studiengängen
  • Forschungsschwerpunkten

Alle sechs Zielvereinbarungen 2016-2020 können auf der Webseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingesehen werden.

Mit Ausnahme von Lehramt, Medizin und wissenschaftlicher Karriereentwicklung folgen alle Papiere denselben thematischen Hauptpunkten im Bereich der Entwicklungs- und Leistungsziele:

Digitalisierung oder digitale Hochschullehre sind kein Thema in den Zielvereinbarungen.

Hochschulentwicklungpläne

Jede Hochschule erstellt nach § 15 Abs. 1 LHG M-V einen Hochschulentwicklungsplan.

Zwei Entwicklungspläne können öffentlich eingesehen werden: der Universitätsentwicklungsplan 2016-2020 der Universität Rostock (Quelle) und der Hochschulentwicklungsplan der Hochschule Neubrandenburg 2016 bis 2020 (Quelle). Sie unterscheiden sich sowohl hinsichtlich der Struktur als auch des Umfangs und der Zielsetzungen.

Sofern im Text nicht anders vermerkt, ist der Stand dieses Dokuments der 09.01.2019

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