Auf dieser Seite werden die öffentlich zugänglichen Landes- und Hochschulstrategien Mecklenburg-Vorpommerns in Hinblick auf Digitalisierung in der Hochschulbildung sowie, falls vorhanden, die hochschulinternen Aushandlungsprozesse der Hochschulen dargestellt. Mehr zum Vorgehen bei der Recherche finden Sie auf der Konzeptseite.
Laut Hochschulkompass gibt es in Mecklenburg-Vorpommern aktuell 6 öffentlich-rechtliche (6), staatlich anerkannte kirchliche (0) und staatlich anerkannte private (0) Hochschulen.
Die Landesstrategie Digitale Agenda Mecklenburg-Vorpommern (Quelle) wurde im Mai 2018 veröffentlicht. Nach der Beschreibung des finanziellen Rahmens werden neun Handlungsfelder präsentiert, in denen es bereits Angebote und Ansätze gibt bzw. neue Maßnahmen geplant sind.
Die neun Handlungsfelder der Landesstrategie beinhalten zusammengefasst folgende Punkte:
Infrastruktur
Wirtschaft und Arbeit
Bildung in Schulen und Kindertagesförderung
Wissenschaft
Moderne Gesundheitsversorgung
Kinder und Familien
Kultur
Ländlicher Raum
Landesverwaltung
Weitere Themenfelder, die zukünftig als relevant im Zusammenhang mit Digitalisierung gesehen werden, sind:
Zur strategischen Steuerung wurden verschiedene Gremien eingeführt:
Hochschulen und Hochschulbildung werden im Handlungsfeld Wissenschaft thematisiert. Auch unter Wirtschaft und Arbeit finden sie Erwähnung.
Es gibt keine separate allgemeine Landesstrategie für Lehre oder Forschung neben der Hochschulentwicklungsplanung. In Bezug auf Digitalisierung wurden strategische Ziele in der Landesstrategie Digitale Agenda Mecklenburg-Vorpommern (Quelle) formuliert. Im Bereich Forschung existiert seit 2014 eine Regionale Innovationsstrategie 2020 für Mecklenburg-Vorpommern (Quelle).
Es gibt keine separate allgemeine Landesstrategie für Forschung neben der Hochschulentwicklungsplanung.
Folgende Umsetzungsmaßnahmen aus der Digitalen Agenda Mecklenburg-Vorpommern (Quelle) können jedoch der Hochschulforschung zugeordnet werden:
Seit 2014 gibt es außerdem die vom Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus herausgegebene Regionale Innovationsstrategie 2020 für Mecklenburg-Vorpommern (Quelle). In dieser werden sechs thematische Zukunftsfelder identifiziert:
Es liegt aktuell keine separate Landesstrategie für Wissens- und Technologietransfer vor. Nach § 3 Abs. 8 und 9 LHG M-V wird Wissens- und Technologietransfer als Aufgabe der Hochschulen konkretisiert:
"(8) Die Hochschulen betreiben Wissens- und Technologietransfer zur Umsetzung und Nutzung ihrer Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in der Praxis. Sie fördern die Patentierung und Verwertung von Forschungsergebnissen. In diesem Rahmen unterstützen sie auch die Gründung von Unternehmen durch Mitglieder und Absolventinnen und Absolventen der Hochschule.
(9) Die Hochschulen können im Rahmen ihrer Aufgaben Unternehmen gründen oder sich daran beteiligen. Bei derartigen Vorhaben zu Zwecken des Wissens- und Technologietransfers liegen in der Regel die Voraussetzungen des § 65 Absatz 1 Nummer 1 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern vor."
In der Regionalen Innovationsstrategie 2020 für Mecklenburg-Vorpommern (Quelle) ist Wissens- und Technologietransfer zudem ein strategisches Handlungsfeld mit folgenden Maßnahmen:
Zur Kommunikation über die Strategie und die Aktivitäten dient eine Plattform der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH.
Es gibt aktuell keine separate Open Access-Strategie in Mecklenburg-Vorpommern. Open Access ist kein Thema in der Digitalen Agenda Mecklenburg-Vorpommern (Quelle).
Es gibt keine separate Landesstrategie für Lehre neben der Hochschulentwicklungsplanung.
Folgende Umsetzungsmaßnahmen aus der Digitalen Agenda Mecklenburg-Vorpommern (Quelle) können jedoch der Lehre zugeordnet werden:
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell keinen Hochschulverbund zur Digitalisierung oder zur Lehre, an dem alle sechs öffentlich-rechtlichen Hochschulen beteiligt sind. Eine Recherche und ggf. Beschreibung von weiteren Hochschulverbünden läuft aktuell im Rahmen des bis Ende 2019 verlängerten Forschungsprojektes BRIDGING.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach aktuellem Stand der Recherche keinen Hochschulverbund zur Digitalisierung.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach aktuellem Stand der Recherche keinen Hochschulverbund zur Lehre.
Stand: 02.10.2019
Es gibt sowohl eine hochschulübergreifende Hochschulentwicklungsplanung in Form von Eckwerten (Quelle) als auch eine hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung in Form von Hochschulentwicklungsplänen und Zielvereinbarungen.
Nach § 15 Abs. 2 LHG M-V erarbeitet das Ministerium auf Basis aller Hochschulentwicklungspläne in Abstimmung mit den Hochschulen die Eckwerte der Hochschulentwicklung im Sinne einer hochschulübergreifenden Hochschulentwicklungsplanung.
In den 2015 beschlossenen Eckwerten der Hochschulentwicklung 2016-2020 (Quelle) wird Bezug genommen auf die 2005 veröffentlichten Unterrichtung durch die Landesregierung - Bericht über die langfristige strukturelle Entwicklung der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern (Quelle). Als größte Herausforderung wird dort – ähnlich wie in der Hochschulstrukturplanung Sachsen-Anhalts (Quelle) – der demografische Wandel beschrieben. Dies wird auch in dem 2011 erstmals veröffentlichten und 2014 aktualisierten Strategiebericht zum demografischen Wandel Mecklenburg-Vorpommern: Weltoffen, modern, innovativ. Den demografischen Wandel gestalten. (Quelle) deutlich.
In den Eckwerten der Hochschulentwicklung 2016-2020 (Quelle) werden neben den Schwerpunktsetzungen der Hochschulen und in den Fächergruppen sieben Entwicklungsfelder und -schwerpunkte für die Hochschulen benannt:
Digitalisierung oder digitale Hochschullehre sind kein Thema in der hochschulübergreifenden Hochschulentwicklungsplanung.
Zielvereinbarungen
Nach § 15 LHG M-V schließen das Ministerium und die Hochschulen Zielvereinbarungen, in denen u.a. folgende Punkte aufzunehmen sind:
Alle sechs Zielvereinbarungen 2016-2020 können auf der Webseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingesehen werden.
Mit Ausnahme von Lehramt, Medizin und wissenschaftlicher Karriereentwicklung folgen alle Papiere denselben thematischen Hauptpunkten im Bereich der Entwicklungs- und Leistungsziele:
Digitalisierung oder digitale Hochschullehre sind kein Thema in den Zielvereinbarungen.
Hochschulentwicklungpläne
Jede Hochschule erstellt nach § 15 Abs. 1 LHG M-V einen Hochschulentwicklungsplan.
Zwei Entwicklungspläne können öffentlich eingesehen werden: der Universitätsentwicklungsplan 2016-2020 der Universität Rostock (Quelle) und der Hochschulentwicklungsplan der Hochschule Neubrandenburg 2016 bis 2020 (Quelle). Sie unterscheiden sich sowohl hinsichtlich der Struktur als auch des Umfangs und der Zielsetzungen.
Sofern im Text nicht anders vermerkt, ist der Stand dieses Dokuments der 09.01.2019