Auf dieser Seite werden die öffentlich zugänglichen Landes- und Hochschulstrategien Schleswig-Holsteins in Hinblick auf Digitalisierung in der Hochschulbildung sowie, falls vorhanden, die hochschulinternen Aushandlungsprozesse der Hochschulen dargestellt. Mehr zum Vorgehen bei der Recherche finden Sie auf der Konzeptseite.
Laut Hochschulkompass gibt es in Schleswig-Holstein aktuell 12 öffentlich-rechtliche (9), staatlich anerkannte kirchliche (0) und staatlich anerkannte private (3) Hochschulen.
Im Jahr 2016 veröffentlichte der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein die ressortübergreifende Landesstrategie Digitale Agenda Schleswig-Holstein, welche 2018 von dem Digitalisierungsprogramm Schleswig-Holstein (Quelle) abgelöst wurde. Inhaltlich bieten die beiden Papiere verschiedene Ansätze. Sowohl die Digitale Agenda Schleswig-Holstein als auch das Digitalisierungsprogramm Schleswig-Holstein (Quelle) wurden gemeinsam mit dem Beratungs- und IT-Dienstleistungsunternehmen bzw. Unternehmensberatung Capgemini entwickelt.
Digitale Agenda Schleswig-Holstein 2016
Die Digitale Agenda wurde ausgehend von der Landesentwicklungsstrategie 2030 (nicht mehr online verfügbar), die Digitalisierung als relevantes strategisches Handlungsfeld benannte, von den Ministerien und Expert_innen erarbeitet. Es war vorgesehen, die Agenda in den kommenden zwei Jahren weiterzuentwickeln. Es wurden sieben strategische Kernthemen und Handlungsschwerpunkte formuliert:
Darüber hinaus wurden in Fachdialogen erarbeitete Themen wie Förderung des Umweltschutzes oder Gesundheitsversorgung nach Ressorts vorgestellt, mit denen sich das Land auseinandersetzen will. Hochschulen bzw. Hochschulbildung werden thematisiert im Kapitel Digitalisierung im Wissenschaftsbereich mit den Schwerpunkten Digitalisierung der Lehre, Stärkung der Vernetzung, Ausbau der digitalen Infrastruktur an Hochschulen und Hochschulbibliotheken als digitale Lernorte einrichten. Diese Schwerpunkte sind folgendermaßen untergliedert:
Digitalisierungsprogramm Schleswig-Holstein 2018
Das Digitalisierungsprogramm Schleswig-Holstein (Quelle) stellt die Weiterentwicklung der Digitalen Agenda von 2016 dar und gibt einen Überblick über existierende bzw. geplante Vorhaben in der Legislaturperiode. Ebenso wie die in der Digitalen Agenda wird hier darauf hingewiesen, dass das Programm weiterentwickelt wird. Die fachliche Zuständigkeit liegt dabei beim Ministerium für Energiewende, Umwelt, Landwirtschaft und Digitalisierung und dem Digitalisierungskabinett, welches inhaltlich durch eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unterstützt wird. Das Digitalisierungsprogramm ist auch online auf digitalisierung.schleswig-holstein.de verfügbar. In dem Digitalisierungsprogramm findet sich eine Auflistung, der die zuständigen Ministerien und Ziele zugeordnet werden:
Hochschulen bzw. Hochschulbildung werden im Kapitel Ressortspezifische Themen umsetzen - Das MBWK nutzt die Chancen der Digitalisierung für die schulische Bildung, die Wissenschaft und die Kultur im Abschnitt Wissenschaft als Akteur in der Digitalisierung verstehen fokussiert. Hochschulen werden dabei sowohl als Treibende als auch Nutzende digitaler Entwicklung beschrieben. Folgende Maßnahmen sollen in diesem Zusammenhang umgesetzt werden:
Es existiert aktuell keine separate allgemeine Landesstrategie im Bereich Forschung oder Lehre an den Hochschulen neben der Hochschulentwicklungsplanung. Im Bereich Forschung wurde jedoch die Strategie 2020 der Landesregierung Schleswig-Holstein für Open Access (Quelle) vom damaligen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung 2014 veröffentlicht. Außerdem gibt es eine Regionale Innovationsstrategie Schleswig-Holstein (Quelle), die sich u.a. explizit dem Wissens- und Technologietransfer widmet, welcher darüber hinaus gesetzlich verankert ist.
Es existiert aktuell keine separate allgemeine Landesstrategie im Bereich Forschung. In der Regionalen Innovationsstrategie Schleswig-Holstein (Quelle) werden jedoch aus Innovationsperspektive fünf Spezialisierungsfelder für Schleswig-Holstein genannt:
Zudem können folgende Maßnahmen aus dem Digitalisierungsprogramm Schleswig-Holstein (Quelle) dem Bereich Forschung zugeordnet werden:
Es liegt aktuell keine separate Landesstrategie in diesem Bereich vor. Wissens- und Technologietransfer ist jedoch fest im Hochschulgesetz verankert. Zum einen ist es als eine der Aufgaben der Hochschulen in § 3 Abs. 2 HSG in Zusammenhang mit (Aus)gründungen beschrieben. Zum anderen wird in § 36 darauf verwiesen, dass:
In der Regionalen Innovationsstrategie Schleswig-Holstein 2014 (Quelle) wird Wissens- und Technologietransfer ein eigenes Kapitel gewidmet. Zudem existieren Ansprechpartner_innen für Technologietransfer an fünf Hochschulen sowie Technologietransfergesellschaften an vier Hochschulen:
Die Strategie 2020 der Landesregierung Schleswig-Holstein für Open Access (Quelle) wurde 2014 vom damaligen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung veröffentlicht. Sie wurde mit Vertreter_innen aus Wissenschaft, Politik und der Deutschen Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften in Kiel entwickelt. In ihrer Definition von Open Access bezieht sich die Strategie auf die der Allianz der Deutschen Wissenschaftsorganisationen. Neben den Vorteilen von Open Access beinhaltet die Strategie außerdem eine Vision, eine Mission sowie Handlungsfelder und Verantwortlichkeiten. Als Ziel wird formuliert, dass 2020 der Großteil der Veröffentlichungen als Open Access erfolgt. Die Zielerreichung soll anhand der Indikatoren Veröffentlichungen und Zugriff auf Dokumentenserver sowie Anträge für den Publikationsfonds überprüft werden.
Aufgaben der Landesregierung
Aufgaben der Hochschulen
Aufgabe der Wissenschaftler_innen
Es liegt aktuell keine separate Landesstrategie in diesem Bereich neben der Hochschulentwicklungsplanung vor. Jedoch können folgende Maßnahmen aus dem Digitalisierungsprogramm Schleswig-Holstein (Quelle) dem Bereich Lehre zugeordnet werden:
In Schleswig-Holstein gibt es aktuell keinen Hochschulverbund zur Digitalisierung, an dem alle neun öffentlich-rechtlichen Hochschulen beteiligt sind. Seit 2013 besteht das Netzwerk Hochschuldidaktik Schleswig-Holstein. Die Beschreibung der Hochschulverbünde wurde im Rahmen des bis Ende 2019 verlängerten Forschungsprojektes BRIDGING erstellt.
In Schleswig-Holstein gibt es nach aktuellem Stand der Recherche keinen Hochschulverbund zur Digitalisierung, an dem alle neun öffentlich-rechtlichen Hochschulen beteiligt sind.
Stand: 01.10.2019
Das Netzwerk Hochschuldidaktik Schleswig-Holstein wurde im Jahr 2013 gegründet und ist ein Zusammenschluss hochschuldidaktischer Einrichtungen an sechs Universitäten und Fachhochschulen in Schleswig-Holstein.
Die Ziele des Netzwerks sind
- die Verbesserung der Lehrqualität auf Basis der Richtlinien der dghd
- die Sichtbarmachung guter Lehrpraxis und Unterstützung der Lehrenden in der Weiterentwicklung ihrer Lehre.
Das Netzwerk fördert den Austausch zwischen den Akteur_innen der hochschuldidaktischen Weiterbildung und die Zusammenarbeit der Hochschulen selbst. Durch das Hervorheben von Beispielen guter Lehrpraxis sollen Synergien geschaffen und Diskurse zu hochschuldidaktischen Aspekten angetrieben werden. Insgesamt zielt das Netzwerk darauf ab, vergleichbare Standards für die Lehrenden innerhalb von Schleswig-Holstein zu schaffen. Hierfür wird einerseits die Anerkennung der unterschiedlichen hochschuldidaktischen Weiterbildungsprogramme der einzelnen Hochschulen gefördert. Andererseits werden zu bestimmten Anlässen koordinative Absprachen in der operativen Planung der hochschuldidaktischen Weiterbildungsveranstaltungen getroffen.
Stand: 01.10.2019
Es gibt sowohl eine hochschulübergreifende Hochschulentwicklungsplanung in Form eines Hochschulvertrags (Quelle) als auch eine hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung in Form von Ziel- und Leistungsvereinbarungen sowie Struktur- und Entwicklungsplänen.
Im Rahmen des sogenannten Hochschulvertrags schließt das zuständige Ministerium eine hochschulübergreifende Ziel- und Leistungsvereinbarung mit den neun Hochschulen. Der Hochschulvertrag 2014-2018 (Quelle) wurde bis 2019 verlängert und betrifft v.a. finanzielle Rahmenbedingungen und Planungen. Zudem sieht er eine Fokussierung der hochschulspezifischen Zielvereinbarungen auf vier Profilfelder in den zu erstellenden zusätzlichen individuellen Zielvereinbarungen vor:
Jede Hochschule muss mindestens zwei Profilfelder belegen und mit mindestens fünf Zielen unterlegen. Dabei ist ein Ziel in Lehre und Studium und Förderung der Gleichstellung obligatorisch. Zudem ist die gemeinsame Entwicklung von Leitlinien zu Open Access vorgesehen. Digitale Hochschullehre wird nicht weiter thematisiert.
Die hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung erfolgt in Form von Ziel- und Leistungsvereinbarungen sowie Struktur- und Entwicklungsplänen.
Ziel- und Leistungsvereinbarungen
Nach §11HSG schließen die Hochschulen und die Universitätskliniken individuelle Zielvereinbarungen mit dem Ministerium. Die Struktur orientiert sich an den Profilbereichen, die im Hochschulvertrag benannt sind.
Eine Gesamtübersicht erfolgt nicht vom Ministerium, jedoch haben einige Hochschulen ihre Zielvereinbarungen auf Ihrer Webseite veröffentlicht. In der Zielvereinbarung der Universität zu Lübeck 2014-2018 (Quelle) wird unter anderem das Ziel formuliert, die Absolvent_innenquote im Bereich Informatik zu erhöhen. Die Fachhochschule Lübeck formuliert in ihrer Zielvereinbarung 2014-2018 (Quelle) die Erhöhung der Studierenden, insbesondere Berufstätige, in ihren Online-Studiengängen als Ziel. Zudem will sie weitere Online-Studienangebote entwickeln.
Struktur- und Entwicklungspläne
Nach § 12 HSG erstellen die Hochschulen Struktur- und Entwicklungspläne. Diese dienen der Konkretisierung der Aufgaben. Sie sollen zudem u.a:
Einige Hochschulen haben ihre aktuellen Struktur- und Entwicklungspläne auf ihren Webseiten veröffentlicht. Die Struktur ist nicht einheitlich. So thematisiert die Fachhochschule Kiel bspw. in ihrem Struktur- und Entwicklungsplan 2014-2020 (Quelle) einerseits Digitalisierung unter dem Aspekt der Hochschulentwicklung (Digitalisierungsstrategie) und andererseits der Lehre (Virtuelle Fachhochschule, Blended-Learning und berufsbegleitende Online-Angebote) und Forschung (Aufbau einer digitalen Fabrik). Die Fachhoschule Lübeck widmet in ihrem Struktur- und Entwicklungsplan 2018-2022 (Quelle) ein Kapitel der Digitalisierung mit folgenden Schwerpunkten:
Sofern im Text nicht anders vermerkt, ist der Stand dieses Dokuments der 24.01.2019.