Auf dieser Seite werden die öffentlich zugänglichen Landes- und Hochschulstrategien Berlins in Hinblick auf Digitalisierung in der Hochschulbildung sowie, falls vorhanden, die hochschulinternen Aushandlungsprozesse der Hochschulen dargestellt. Mehr zum Vorgehen bei der Recherche finden Sie auf der Konzeptseite.
Laut Hochschulkompass gibt es in Berlin aktuell 39 öffentlich-rechtliche (11), staatlich anerkannte kirchliche (2) und staatlich anerkannte private (26) Hochschulen.
Aktuell liegt keine ausformulierte, ressortübergreifende Landesstrategie zur Digitalisierung in Berlin vor. Die Erstellung wurde im September 2018 in einer Pressemitteilung vom Senat angekündigt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wurde mit der Koordination des Strategieprozesses beauftragt. Es liegt jedoch ein 10-Punkte-Plan vor, um Berlin zur "Digitalen Hauptstadt" zu machen. Darüber hinaus sind einzelne spezifischere Strategien und Forschungsinitiativen auszumachen.
Im Dezember 2015 stellte der Bürgermeister den 10-Punkte-Plan vor, um Berlin zur "Digitalen Hauptstadt" zu machen. Dieser ist jedoch nur über Zeitungsartikel nachzulesen und enthält folgende Punkte:
Der 10-Punkte-Plan basiert auf der Arbeit des Berliner Kreises zur Digitalisierung, der aus 50 Vertreter_innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik besteht. Ziel war es, Ideen für die Entwicklung von Berlin als IT-Hauptstadt zu sammeln. Im Anschluss entwickelten Vertreter_innen des Senats, der Technischen Universität Berlin, Technologiestiftung von Berlin, Deutschen Telekom AG und von Zalando den 10-Punkte-Plan.
2016 wurde der Bericht Digitale Hauptstadt Berlin - Bericht über Maßnahmen des Landes Berlin und ihre Umsetzung veröffentlicht. Dieser erwähnt unter Digitalisierung Berlins verschiedene aktuelle Strategien, z.B.:
Weitere Informationen zum Umsetzungsstand finden sich zu folgenden Kapiteln:
Hochschulen und Hochschulbildung werden hier unter dem Stichwort Wissenstransfer thematisiert. Als Ziel wird die Steigerung der Aktivitäten neben dem Hochschul-Netzwerk B! gründet genannt. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung weist auf ihrer Webseite unter dem Punkt Digitalisierung auf die drei Forschungsinitiativen Einstein Center Digital Future (ECDF) seit 2017, Deutsches Internet-Institut / Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft seit 2017 und Fraunhofer-Leistungszentrum "Digitale Vernetzung" seit 2016 hin. Diese haben verschiedene Schwerpunkte:
Einstein Center Digital Future (ECDF) seit 2017
Deutsches Internet-Institut / Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft seit 2017
Fraunhofer-Leistungszentrum "Digitale Vernetzung" seit 2016
Seit 2005 hat Berlin einen eEducation Berlin Masterplan (Quelle), der das 2000 veröffentlichte Pädagogische Rahmenkonzept für den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in der Berliner Schule fortschreibt. Es werden Ziele und Handlungsfelder für den Einsatz digitaler Medien in der Berliner Schulbildung beschrieben.
Es existiert aktuell keine separate allgemeine Landesstrategie im Bereich Forschung und Lehre an den Hochschulen neben der Hochschulentwicklungsplanung. Im Bereich Forschung weist Berlin eine Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg (Quelle) von 2011 sowie eine Open Access-Strategie Berlin (Quelle) von 2015 vor. Wissens- und Technologietransfer ist gesetzlich verankert.
Es existiert aktuell keine separate allgemeine Landesstrategie im Bereich Forschung. Berlin weist hier jedoch eine Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg (Quelle) von 2011 sowie eine Open Access-Strategie Berlin (Quelle) von 2015 vor. Darüber hinaus ist Wissens- und Technologietransfer gesetzlich verankert.
Berlin verfügt seit 2011 über die Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg (Quelle). Diese wurde, wie in der Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg (Quelle) angekündigt, überarbeitet und Ende Januar 2019 als Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg (innoBB 2025) (Quelle) veröffentlicht.
Die fünf Cluster von 2011 bleiben bestehen:
Das Thema Digitalisierung wurde als Querschnittsthema in die Clusterstrategie mit dem Ziel der Vernetzung und des Transfers aufgenommen. In diesem Zusammenhang werden folgende zusätzlichen Themenfelder beschrieben:
Es liegt aktuell keine separate Landesstrategie in diesem Bereich vor. Nach § 4 BerlHG ist Wissenstransfer jedoch eine der Aufgaben der Hochschulen: "Die Hochschulen arbeiten im Rahmen ihrer Aufgabenstellung mit anderen Hochschulen sowie sonstigen Forschungs-, Kultur- und Bildungseinrichtungen im Inland und im Ausland zusammen. Sie fördern den Wissenstransfer zwischen ihren Einrichtungen und allen Bereichen der Gesellschaft und wirken darauf hin, dass die gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse im Interesse der Gesellschaft weiterentwickelt und genutzt werden können."
Die sechs Berliner Hochschulen für Angewandte Wissenschaften haben sich außerdem in einem Verbund Berlin Innovation Transfer zusammengeschlossen, um Wissens- und Innovationstransfer zwischen Wissenschaft und Praxis zu stärken.
In der Gemeinsamen Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg (innoBB 2025) (Quelle) von 2019 wird Wissens- und Technologietransfer im Gegensatz zu der Gemeinsamen Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg (innoBB) 2011 (Quelle) kein eigenes Kapitel gewidmet.
2015 wurde die Open Access-Strategie Berlin (Quelle) verabschiedet, die durch eine AG Open-Access-Strategie erarbeitet wurde. Die Strategie benennt drei grundsätzliche Ziele im Bereich wissenschaftliche Publikationen, Forschungsdaten und Kulturdaten:
Das Papier verweist darauf, dass für eine Umsetzung Finanz- und Zeitpläne erarbeitet werden müssen.
Es existiert aktuell keine separate allgemeine Landesstrategie im Bereich Lehre neben der Hochschulentwicklungsplanung.
In Berlin gibt es aktuell keinen Hochschulverbund zur Digitalisierung, an dem alle 11 öffentlich-rechtlichen Hochschulen beteiligt sind. Es existiert jedoch das Berliner Zentrum für Hochschullehre. Die Beschreibung dieses Hochschulverbunds erfolgt im Rahmen des bis April 2020 verlängerten Forschungsprojektes BRIDGING.
In Berlin gibt es aktuell keinen Hochschulverbund zur Digitalisierung, an dem alle 11 öffentlich-rechtlichen Hochschulen beteiligt sind.
Das Berliner Zentrum für Hochschullehre (BZHL) ist an der Technischen Universität Berlin angesiedelt und wird durch die 13 öffentlichen Hochschulen Berlins getragen. Es basiert inhaltlich auf einem gemeinsam von ihnen und dem Berliner Senat erstmals 2007 ausgearbeiteten Konzept. Seinen Auftrag sieht das BZHL in der Steigerung des Professionalisierungsgrads von angehenden und bereits tätigen Lehrkräften, um die Qualität der Lehre zu verbessern.
Zur Qualifizierung von Lehrenden bietet das BZHL daher ein hochschuldidaktisches Angebot, das Weiterbildungs- und Beratungsmöglichkeiten umfasst. Es besteht aus:
- einem Workshop-Programm,
- einer offenen Lehrberatung bzw. individuellen Lehrbesuchen,
- Coachings und
- dem möglichen Erwerb des "Berliner Zertifikats für Hochschullehre" sowie eines Aufbauzertifikats für international ausgerichtete Lehrkompetenz.
Weiterhin können Hochschulen auch Inhouse-Angebote wahrnehmen, die sich z.B. als Workshops an gesamte Teams richten. Weiterhin werden in diesem Zuge die Unterstützung bei Strukturentwicklungen sowie die Beratung bei der Entwicklung von aus dem Hochschulpakt III finanzierten Projekten angeboten.
Das Angebot des BZHL wird gemeinsam mit den bereits bestehenden Weiterbildungseinrichtungen der Hochschulen, E-Learning-Beauftragten und Expert_ innen entwickelt. Darüber hinaus werden die Angebote und die gesamte Konzeptentwicklung des BZHL nach theoretisch eingebetteten Grundüberzeugungen:
- Reflektierte Lehrpraxis,
- Diskursivität bei der Kompetenzmodellierung,
- Entwicklung des individuellen Lehrstils und
- Austausch und Interdisziplinarität.
Das hochschuldidaktische Angebot des BZHL ist forschungsbasiert angelegt: Gewonnene Erkenntnisse aus Forschungsarbeiten der Teilnehmenden lässt das BZHL konkret in Angebote einfließen.
Das BZHL stellt auf seiner Internetseite außerdem Lehr-Innovations-Projekte im Sinne von Good Practices in Berliner Hochschulen vor. Somit findet zweimal jährlich auch ein Good Practice-Forum statt, in dem Lehrende ihre Lehr-Innovations-Projekte präsentieren und sich austauschen können. Weiterhin werden Lehrenden in Form einer Methodenbox Ideen zur Planung ihrer Lehrveranstaltung mitgegeben.
Auf seiner Webseite bietet das BZHL verschiedene Informationen in Form von
- Veröffentlichungen,
- thematisch sortierter, weiterführender Literatur und
- eine Linksammlung zu nationalen und teils internationalen Netzwerken der Hochschuldidaktik.
Die Mitgliedshochschulen des BZHL haben sich über einen gemeinsamen Kooperationsvertrag auf eine fortlaufende Mitarbeit verständigt. Das BZHL gliedert sich in:
- einen Lenkungsausschuss, bestehend aus - meist - den Vizepräsident_innen für Lehre und Studium, der das BZHL steuert und
- einen wissenschaftlichen Beirat, bestehend aus Vertreter_ innen jeder Hochschulart und drei Fachexpert_ innen, der für die Ausgestaltung und Ausrichtung verantwortlich ist.
Stand: 01.10.2019
Es gibt keine hochschulübergreifende Hochschulentwicklungsplanung in Form eines Landeshochschulentwicklungsplans o.Ä., aber hochschulübergreifende Zielsetzungen in den hochschulspezifischen Vereinbarungen. Die hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung wird über Hochschulverträge und Struktur- und Entwicklungspläne realisiert.
Es gibt keine hochschulübergreifende Hochschulentwicklungsplanung in Form eines Landeshochschulentwicklungsplans o.Ä., aber hochschulübergreifende Zielsetzungen in den hochschulspezifischen Hochschulverträgen. Zudem wurden 2017 Leitlinien für die Berliner Wissenschaftspolitik - Brain City Berlin Engagiert - Exzellent - International (Quelle) von der Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung veröffentlicht, in denen die grundlegende Ausrichtung der Wissenschaft beschrieben wird.
Berlin nutzt seit 1997 Hochschulverträge nach § 2a BerlHG. Alle aktuellen Hochschulverträge 2018-2022 können auf der Webseite der Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung eingesehen werden. Die Hochschulverträge beinhalten hochschulübergreifende Themen und Zielsetzungen und hochschul(arten)spezifische Festlegungen. Alle Hochschulverträge beinhalten eine Präambel und gemeinsame Leitziele des Landes Berlin und der Hochschulen:
Die Präambel besagt:
"Berlins Hochschulen bekennen sich zur gesellschaftlichen Verantwortung von Forschung und Lehre. Sie sind der Wissenschaft und Kunst sowie einer Kultur verpflichtet, die Menschen ohne Ansehung ihres Geschlechts, ihrer sozialen und ethnischen Herkunft, ihrer Behinderung, ihrer Weltanschauung und ihrer religiösen Bindung zugänglich ist. Sie stehen für die Autonomie der Forschung und die friedliche Nutzung ihrer Ergebnisse, für Denkfreiheit und gegenseitiges Verständnis, für den offenen Wettstreit rationaler Argumente und den Schutz intellektueller und künstlerischer Vielfalt. Sie sind der festen Überzeugung, dass Vernunft, Toleranz und die Achtung anderer Meinungen die Grundlagen des akademischen Austauschs bilden müssen. In der Verpflichtung auf Fairness, Rücksichtnahme und Verständnis sehen die Berliner Hochschulen zugleich das Modell für ein friedliches Miteinander der Menschen und Kulturen, wie es einer vielfältigen Stadt entspricht. Gerade in Zeiten, da solche Werte durch Radikalisierung und Vereinfachung, durch aggressive Zuspitzung und Manipulation bedroht sind, erfüllen die Hochschulen des Landes Berlin ihre öffentliche Verantwortung im engagierten Eintreten für internationalen Austausch und eine offene Wissenschaftskultur im Zeichen von Toleranz und Freiheit. Das Land Berlin unterstützt die Hochschulen in diesem Anspruch, indem sie ihnen eine bestmögliche Ausstattung für die Wahrnehmung ihrer vielfältigen Aufgaben sichert. Gemeinsam werden die Hochschulen und das Land den Wissenschaftsstandort Berlin in den kommenden Jahren im Geist guter Kooperation fortentwickeln und seine nationale wie internationale Wirkung weiter steigern." (S. 3)
Die gemeinsamen Leitziele umfassen u.a.:
Im Hochschulvertrag sind Rahmenbedingungen vereinbart, anhand derer die jeweiligen Hochschulen ihren Struktur- und Entwicklungsplan erstellen und diesen mit der Senatskanzlei abstimmen. Alle Hochschulverträge 2018-2022 mit den elf Hochschulen folgen derselben Gliederung, welche je nach Kontext mit Zielsetzungen unterlegt ist:
I. Finanzausstattung
II. Kapazitäten und Strukturentwicklung
III. Gutes Studieren in der wachsenden Stadt
IV. Gute Lehrkräfte für die wachsende Stadt
V. Gute Arbeit an den Berliner Hochschulen
VI. Beste Forschung
VII. Stärkung der Fachhochschulen
VIII. Chancengleichheit
IX. Internationalisierung der Berliner Hochschulen
X. Kooperation mit der Wirtschaft
XI. Chancen der Digitalisierung
XII. Effiziente und moderne Strukturen
XIII. Umsetzung des Vertrages
Digitalisierung und digitale Lehre werden im Kapitel XI Chancen der Digitalisierung thematisiert. Folgende Zielsetzungen werden formuliert:
Struktur- und Entwicklungspläne
Laut dem zweiten Kapitel im Hochschulvertrag 2018-2022, "Kapazitäten und Strukturentwicklung", erstellt jede Hochschule ausgehend von den im Hochschulvertrag vereinbarten Rahmenbedingungen einen Struktur- und Entwicklungsplan und stimmt diesen mit der Senatskanzlei ab.
Einzelne Hochschulen haben ihren Struktur- und Entwicklungsplan auf ihren Webseiten zugänglich gemacht, zum Beispiel die FU Berlin von 2015 (Quelle) und die TU Berlin von 2015 (Quelle).
Die FU Berlin behandelt das Thema Neue Lehr-/Lernformen und E-Learning in einem eigenen Kapitel. Neben dem Fokus von forschungsorientierter Lehre betont sie folgende Punkte: "Über Lehrformate im Blended Learning/E-Learning lassen sich keine Lehrdeputate einsparen oder Kapazitäten schaffen. Die Erfahrungen zeigen, dass der Einsatz von E-Learning-Komponenten die Formen der Betreuung verlagern (zum Beispiel in das Beantworten von E-Mails oder Chats und das Pflegen von Blogs), aber für die Dozenten/innen nicht weniger zeitaufwendig sind als klassische didaktische Formate. Auch muss die inhaltliche Aktualität der online bereitgestellten Lehrmaterialien konsequent sichergestellt werden. Aus diesen Gründen wird angenommen, dass der Einsatz von Blended Learning/E-Learning kapazitätsneutral ist und keine Ressourcen für zusätzliche Lehrkapazitäten schafft. Die Digitalisierung erfordert eine sehr leistungsfähige und jeweils für aktuelle Anforderungen und Entwicklungen geeignete technische Infrastruktur, und zwar nicht nur für E-Learning, sondern auch für E-Research und E-Publikationen. Hier zeichnet sich ein erheblicher Ressourcenbedarf ab, der einzelne Einrichtungen überfordert, und für die eine berlinweite oder sogar bundesweite Verbundlösung entwickelt werden sollte." (S. 27)
Sofern im Text nicht anders vermerkt, ist der Stand dieses Dokuments der 31.01.2019