Auf dieser Seite werden die öffentlich zugänglichen Landes- und Hochschulstrategien Bremens in Hinblick auf Digitalisierung in der Hochschulbildung sowie, falls vorhanden, die hochschulinternen Aushandlungsprozesse der Hochschulen dargestellt. Mehr zum Vorgehen bei der Recherche finden Sie auf der Konzeptseite.
Laut Hochschulkompass gibt es in Bremen aktuell 7 öffentlich-rechtliche (5), staatlich anerkannte kirchliche (0) und staatlich anerkannte private (2) Hochschulen.
Aktuell liegt keine ressortübergreifende formulierte Landesstrategie zur Digitalisierung vor. Einzelne Ressorts haben jedoch eine Digitalisierungsstrategie veröffentlicht. Als ressortübergreifende Strategie ist das Dokument Zukunft Bremen 2035 (Quelle) von 2018 zu betrachten, das den Rahmen für die Struktur- und Landesentwicklungspolitik des Landes darstellt.
Die Senator_innen, die in ihren Ressorts eine Digitalisierungsstrategie formuliert haben, sind:
Ressortübergreifend ist Zukunft Bremen 2035 (Quelle) als Landesstrategie bzw. Rahmen für die Struktur- und Landesentwicklungspolitik zu verstehen. Das Dokument wurde 2018 von der Senatskanzlei Bremen veröffentlicht und stellt einen Bericht über den bisherigen und eine Diskussionsgrundlage für den weiteren Gestaltungsprozess dar. Für diesen wurde ein Zukunftsrat, bestehend aus 25 vom Senat benannten Vertreter_ innen, gegründet und verschiedene Bremer Akteur_ innen sowie externe Fachexpert_innen einbezogen. Es werden acht Leitziele vorgestellt, die als Schwerpunkte "auf dem Weg zu einem dauerhaft leistungsfähigen, nachhaltigen und sozial gerechten Land Bremen" (S. 8) bearbeitet werden sollten.
Leitziele
Hochschulen werden vor allem unter 6. In Bestform – Steigerung der Attraktivität der Hochschulen thematisiert. Digitalisierung oder digitale Hochschullehre werden dabei nicht erwähnt. Im Anschluss an die Leitziele werden 13 Handlungsfelder dargestellt, die Ideen und Vorschläge aus Wirtschaft und Gesellschaft abbilden.
Handlungsfelder
In zwei Handlungsfeldern werden Hochschulen thematisiert und Teilziele formuliert:
Digitalisierung oder digitale Lehre werden nicht explizit in diesen Handlungsfeldern behandelt.
Es gibt keine separaten allgemeinen Landesstrategien zu Forschung oder Lehre neben der Hochschulentwicklungsplanung. Im Bereich Forschung ist jedoch auf die fünf Wissenschaftsschwerpunkte für Bremen bzw. das Innovationsprogramm 2020 (Quelle) von 2015 zu verweisen. Wissen- und Technologietransfer sowie Open Access werden auch in dem Wissenschaftsplan 2020 behandelt.
Es liegt aktuell keine separate Landesstrategie zur Forschung neben der Hochschulentwicklungsplanung vor. Jedoch wurden fünf Wissenschaftsschwerpunkte für Bremen formuliert, die sich auch im Wissenschaftsplan 2020 (s.u. zur Hochschulentwicklungsplanung) wiederfinden:
Diese fünf Wissenschaftsschwerpunkte orientieren sich an den Wissenschaftsschwerpunkten der Universität Bremen und den Innovationsclustern des Innovationsprogramms 2020 (Quelle) von 2015. In der Landesstrategie Zukunft Bremen 2035 (Quelle) wird v.a. in den Teilzielen unter Exzellente Wissenschaft Bezug auf Forschung genommen und mit Maßnahmen unterlegt. Als Maßnahmen werden u.a. formuliert:
Im Bereich Digitalisierung werden drei Maßnahmen benannt:
Es liegt aktuell keine separate Landesstrategie für Wissens- und Technologietransfer vor. Nach § 4 Abs. 4 BremHG ist eine der Aufgaben der Hochschulen die Förderung des Wissens- und Technologietransfers und des künstlerischen Transfers. Dies wird ergänzt mit der Möglichkeit der Gründung von oder Beteiligung an Einrichtungen.
In der Landesstrategie Zukunft Bremen 2035 (Quelle) wird die Förderung des Technologietransfers zwischen Hochschulen und Wirtschaft zudem unter Leitziel 6 thematisiert.
Im Innovationsprogramm 2020 (Quelle) wird Technologie- und Wissenstransfer als Maßnahme der Innovationspolitik und im Wissenschaftsplan 2020 (Quelle) im Kapitel Transfer, Cluster, regionalökonomische Effekte beschrieben.
Zudem gibt es an den Hochschulen Ansprechpartner_innen für Transfer.
Einen zusätzlichen Schwerpunkt bildet der Wissenschaftstransfer in die polizeiliche Praxis.
Es existiert aktuell keine separate Open Access-Strategie in Bremen. Open Access ist kein Thema in der Landesstrategie, es wird jedoch im Wissenschaftsplan 2020 (Quelle) als zentrale Entwicklungsaufgabe der Staats- und Universitätsbibliothek formuliert.
Es gibt keine separate Landesstrategie für Lehre neben der Hochschulentwicklungsplanung. In der Landesstrategie Zukunft Bremen 2035 (Quelle) wird v.a. in den Teilzielen unter Exzellente Qualität in Studium und Ausbildung Bezug auf Lehre genommen und mit Maßnahmen unterlegt. Als Maßnahmen werden dabei u.a. formuliert:
Im Bereich Digitalisierung werden zwei Maßnahmen benannt:
Zudem treffen zwei der unter Exzellente Wissenschaft benannten Maßnahmen mit Bezug auf Digitalisierung (s.o.) auch auf Lehre zu:
In Bremen gibt es aktuell keinen Hochschulverbund zur Digitalisierung oder zur Lehre, an dem alle fünf öffentlich-rechtlichen Hochschulen beteiligt sind.
Eine Recherche und ggf. Beschreibung von weiteren Hochschulverbünden läuft aktuell im Rahmen des bis Ende 2019 verlängerten Forschungsprojektes BRIDGING.
In Bremen gibt es nach aktuellem Stand der Recherche keinen Hochschulverbund zur Digitalisierung.
In Bremen gibt es nach aktuellem Stand der Recherche keinen Hochschulverbund zur Lehre.
Stand: 02.10.2019
Es gibt sowohl eine hochschulübergreifende Hochschulentwicklungsplanung in Form des Wissenschaftsplans 2020 (Quelle) von 2014 als auch eine hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung in Form von Zielvereinbarungen und Hochschulentwicklungsplänen.
Der 2014 beschlossene Wissenschaftsplan 2020 (Quelle) stellt einen Hochschulgesamtplan nach § 105 des Bremischen Hochschulgesetzes dar, der vom zuständigen Senat entworfen und den Hochschulen zur Stellungnahme vorgelegt wird. Der Wissenschaftsplan "enthält die für die Weiterentwicklung der Hochschulen erforderlichen Angaben, insbesondere über strukturelle Entwicklungen, Studienplätze sowie über die personelle, sachliche und räumliche Ausstattung. Er setzt fachliche Schwerpunkte fest und greift die strategischen Möglichkeiten der hochschul- und länderübergreifenden Kooperationen im Wissenschaftsbereich und deren Umsetzung auf" (§ 104 BremHG).
Grundlage für den Wissenschaftsplan 2020 bildet ein 2011 vom Land angefragtes Gutachten des Wissenschaftsrats zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Landes Bremen (Quelle). Die Ergebnisse der Stellungnahmen sind im Wissenschaftsplan erläutert. Im Wissenschaftsplan wird die Einrichtung eines Zukunftsfonds für die Verbesserung der Lehre und Studienbedingungen (v.a. durch Kooperationen), der Durchlässigkeit und Sanierungen angekündigt, an dem sich Hochschulen durch Vorlage entsprechender Konzepte beteiligen können (S. 5).
Im Wissenschaftsplan werden neben den Rahmenbedingungen und den Zielsetzungen für die einzelnen Hochschulen Zielsetzungen zur strategischen Weiterentwicklung in den Bereichen Lehre, Forschung und Hochschulmanagement formuliert:
Digitale Hochschullehre wird im Kapitel Qualitätsverbesserung in der Lehre (S. 25 f.) thematisiert. Zum einen soll die Nutzung von E-Learning (inkl. mediendidaktische Kompetenzen, Durchführung von E-Assessment, Erstellung von Mobile Lectures) im Rahmen der hochschuldidaktischen Weiterqualifizierung von Lehrenden berücksichtigt werden. Zum anderen sollen i.S. eines flexiblen Lernens Blended-Learning-Angebote ausgebaut werden, die sich an den Profilen der Hochschulen orientieren und Studierenden Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien vermittelt werden. Das Land kündigt an, ein Ausgangskonzept für alle Hochschulen zu erarbeiten und die Kooperationsmöglichkeiten der Hochschulen in diesem Bereich zu prüfen. Open-Access wird im Kapitel zu den Zielsetzungen der einzelnen Einrichtungen als Ziel für die Staats- und Universitätsbibliothek formuliert (S. 72 ff.). Diese soll die Hochschulen zentral unterstützen.
Die hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung beinhaltet Zielvereinbarungen und Hochschulentwicklungspläne.
Hochschulentwicklungspläne
Nach § 103 BremHG erstellen die Hochschulen Hochschulentwicklungspläne, die sich an dem Wissenschaftsplan orientieren und die Ziel- und Leistungsvereinbarungen nach § 105a BremHG vorbereiten.
Folgende Schwerpunkte sollen die Hochschulen dabei berücksichtigen:
Zwei Hochschulen haben ihren Hochschulentwicklungsplan veröffentlicht. Sie unterscheiden sich hinsichtlich des Aufbaus und der Schwerpunktsetzungen: Die Hochschulentwicklungsplan der Hochschule Bremen von 2016 (Quelle) verweist an mehreren Stellen auf die Relevanz von Digitalisierung, bezieht sich jedoch v.a. auf das von der UAS7 2016 herausgegebene Positionspapier Digitalisierung. Strategische Entwicklung einer kompetenzorientierten Lehre für die digitale Gesellschaft und Arbeitswelt. Der Hochschulentwicklungsplan der Hochschule für Künste von 2016 (Quelle) thematisiert Digitalisierung nur im Zusammenhang mit ihrem Studiengang Digitale Medien.
Zielvereinbarungen
Der zuständige Senat schließt nach § 105a BremHG Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen sowie mit der Staats- und Universitätsbibliothek und hochschulübergreifenden Organisationseinheiten nach § 13a BremHG.
Auf der Webseite der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz können die Zielvereinbarungen 2015-2017 mit vier Hochschulen in Trägerschaft des Landes sowie mit der Staats- und Universitätsbibliothek und dem Studentenwerk eingesehen werden.
In den Zielvereinbarungen formulieren die vier Hochschulen individuelle strategische Ziele und Maßnahmen in folgenden einheitlichen Handlungsfeldern:
Digitalisierung oder digitale Lehre ist kein Schwerpunktthema, wenngleich die Hochschulen die Relevanz neuer bzw. digitaler Medien integrieren, wie bspw. die Universität Bremen in ihrer Zielvereinbarung 2015-2017 (Quelle): "Verstärkung des Einsatzes neuer Medien in der Lehre und Erhöhung der Medienkompetenz der Lehrenden und der Medien- und Informationskompetenz der Studierenden." Das Ziel ist erreicht, wenn die Universität Programme zur Verbesserung der mediendidaktischen Kompetenzen anbietet und die Zahl der teilnehmenden Lehrenden steigert. Die Universität wird außerdem prüfen, ob und wie sie diese Programme für die anderen staatlichen Bremer Hochschulen nutzbar machen kann." (S. 5)
Sofern im Text nicht anders vermerkt, ist der Stand dieses Dokuments der 15.01.2019