Bremen

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Auf dieser Seite werden die öffentlich zugänglichen Landes- und Hochschulstrategien Bremens in Hinblick auf Digitalisierung in der Hochschulbildung sowie, falls vorhanden, die hochschulinternen Aushandlungsprozesse der Hochschulen dargestellt. Mehr zum Vorgehen bei der Recherche finden Sie auf der Konzeptseite.

Öffentlich zugängliche Landesstrategien

Laut Hochschulkompass gibt es in Bremen aktuell 7 öffentlich-rechtliche (5), staatlich anerkannte kirchliche (0) und staatlich anerkannte private (2) Hochschulen.

1 Landesstrategie

Aktuell liegt keine ressortübergreifende formulierte Landesstrategie zur Digitalisierung vor. Einzelne Ressorts haben jedoch eine Digitalisierungsstrategie veröffentlicht. Als ressortübergreifende Strategie ist das Dokument Zukunft Bremen 2035 (Quelle) von 2018 zu betrachten, das den Rahmen für die Struktur- und Landesentwicklungspolitik des Landes darstellt.

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Die Senator_innen, die in ihren Ressorts eine Digitalisierungsstrategie formuliert haben, sind:

  • Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen: Land Bremen 4.0. Standort der digitalen Kompetenzen (Quelle), 2017
    Hochschulen werden hier als "Keimzelle" (S. 28) für die Entwicklungen in Industrie 4.0, Robotik oder künstlicher Intelligenz benannt und vor allem im Bereich Forschung und Entwicklung thematisiert, in dem ein F&E-Zentrum (EcoMaT), ein Virtual Product House und eine Transferplattform für KMU entwickelt werden sollen.
  • Die Senatorin für Kinder und Bildung: Bremer Strategie: Digitalisierung in der Schule, 2017
    Hochschulen bzw. Universitäten werden hier implizit über das Lehramtsstudiums angesprochen.
  • Die Senatorin für Finanzen: Verwaltung 4.0 (Quelle), 2016; aktualisierte Fassung Verwaltung 4.1, 2018

Ressortübergreifend ist Zukunft Bremen 2035 (Quelle) als Landesstrategie bzw. Rahmen für die Struktur- und Landesentwicklungspolitik zu verstehen. Das Dokument wurde 2018 von der Senatskanzlei Bremen veröffentlicht und stellt einen Bericht über den bisherigen und eine Diskussionsgrundlage für den weiteren Gestaltungsprozess dar. Für diesen wurde ein Zukunftsrat, bestehend aus 25 vom Senat benannten Vertreter_ innen, gegründet und verschiedene Bremer Akteur_ innen sowie externe Fachexpert_innen einbezogen. Es werden acht Leitziele vorgestellt, die als Schwerpunkte "auf dem Weg zu einem dauerhaft leistungsfähigen, nachhaltigen und sozial gerechten Land Bremen" (S. 8) bearbeitet werden sollten.

Leitziele

  1. Impulse für wachsende Städte – Passende Angebote schaffen
  2. Lernort und Integrationsmotor – Gute Rahmenbedingungen für Schulen und Hochschulen
  3. Wettbewerbsfähigkeit stärken – Flexibel, innovativ, digital
  4. Vom Lohn der Arbeit leben können – "Gute Arbeit" als Grundlage
  5. Innovative Umwelttechnologie und Kreislaufwirtschaft – Neues Denken braucht mehr Kooperation
  6. In Bestform – Steigerung der Attraktivität der Hochschulen
  7. Moderne Verwaltung und innovative Wirtschaft – Weniger Bürokratie, mehr Service, bessere Infrastruktur
  8. Mein Zuhause in Bremen und Bremerhaven – Gut und sicher wohnen

Hochschulen werden vor allem unter 6. In Bestform – Steigerung der Attraktivität der Hochschulen thematisiert. Digitalisierung oder digitale Hochschullehre werden dabei nicht erwähnt. Im Anschluss an die Leitziele werden 13 Handlungsfelder dargestellt, die Ideen und Vorschläge aus Wirtschaft und Gesellschaft abbilden.

Handlungsfelder

  1. Chancengerechtes Bildungssystem
  2. Exzellente Qualität in Studium und Ausbildung
  3. Aktive Arbeitsmarktpolitik
  4. Integration gemeinsam gestalten
  5. Gute und bezahlbare Wohnungen
  6. Lebenswerte Quartiere
  7. Lebendige Innenstädte
  8. Digitalisierung nutzen
  9. Attraktiver Wirtschaftsstandort
  10. Exzellente Wissenschaft
  11. Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur
  12. Zwei starke Standorte
  13. Nachhaltige Städte

In zwei Handlungsfeldern werden Hochschulen thematisiert und Teilziele formuliert:

  • Exzellente Qualität in Studium und Ausbildung
  • Exzellente Wissenschaft

Digitalisierung oder digitale Lehre werden nicht explizit in diesen Handlungsfeldern behandelt.

2 Landesweite Hochschulstrategien in den Leistungsbereichen Forschung und Lehre

Es gibt keine separaten allgemeinen Landesstrategien zu Forschung oder Lehre neben der Hochschulentwicklungsplanung. Im Bereich Forschung ist jedoch auf die fünf Wissenschaftsschwerpunkte für Bremen bzw. das Innovationsprogramm 2020 (Quelle) von 2015 zu verweisen. Wissen- und Technologietransfer sowie Open Access werden auch in dem Wissenschaftsplan 2020 behandelt.

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2.1 Forschung

Es liegt aktuell keine separate Landesstrategie zur Forschung neben der Hochschulentwicklungsplanung vor. Jedoch wurden fünf Wissenschaftsschwerpunkte für Bremen formuliert, die sich auch im Wissenschaftsplan 2020 (s.u. zur Hochschulentwicklungsplanung) wiederfinden:

  • Meereswissenschaften (inkl. Umweltwissenschaften)
  • Materialwissenschaften (inkl. Luft- und Raumfahrt)
  • Informations- und Kommunikationswissenschaften (inkl. Logistik und Robotik)
  • Sozialwissenschaften
  • Gesundheitswissenschaften

Diese fünf Wissenschaftsschwerpunkte orientieren sich an den Wissenschaftsschwerpunkten der Universität Bremen und den Innovationsclustern des Innovationsprogramms 2020 (Quelle) von 2015. In der Landesstrategie Zukunft Bremen 2035 (Quelle) wird v.a. in den Teilzielen unter Exzellente Wissenschaft Bezug auf Forschung genommen und mit Maßnahmen unterlegt. Als Maßnahmen werden u.a. formuliert:

  • Schaffung neuer Professuren unter Berücksichtigung des Anteils von Professorinnen
  • Entwicklung neuer Studienangebote zur Personalentwicklung (inkl. weiterbildend und berufsbegleitend)
  • Entwicklung an den regionalen Bedarfen orientierter Studienangebote
  • Ausbau des wissenschaftlichen Mittelbaus an den Fachhochschulen
  • Verbesserung von Karrierewegen für den wissenschaftlichen Nachwuchs
  • Gewährleistung von Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit durch Gleichstellungskonzepte und Personalmanagement
  • Ausbau der Familienfreundlichkeit für Studierende und Beschäftigte
  • Vermittlung der Schlüsselkompetenzen Gender und Diversität an Lehrende und Studierende
  • Open Lab/Dynamisches Archiv der HfK
  • Stärkung der Forschungs- und Exzellenzcluster
  • Ausbau Forschungskooperationen (siehe U Bremen Research Alliance)
  • Stärkung der Forschungsinfrastruktur
  • Ausbau und Stärkung der außeruniversitären Forschung
  • Verbesserung der Karrierewege für Promovierte
  • Verbesserung der Nachwuchsförderung außerhalb der Wissenschaft
  • Schaffung austauschförderlicher Studienangebote (z.B. gründungsorientierte Unterrichtsformen)
  • Berücksichtigung ethischer Themen
  • Stärkung der hochschul- und forschungseinrichtungsübergreifenden Zusammenarbeit
  • Weiterentwicklung kooperativer Promotionen
  • Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft in den Forschungs- und Transferschwerpunkten
  • Intensivierte Verzahnung von Innovationsund Industriepolitik und Schaffung von mehr Innovationen in den Materialwissenschaften
  • Förderung von aus der Wissenschaft initiierten Unternehmensgründungen
  • Stärkung des Technologie Transfer Zentrums (ttz) und Einrichtung weiterer wissenschaftlicher Institute

Im Bereich Digitalisierung werden drei Maßnahmen benannt:

  • Entwicklung einer Landesvision zu "Digitalisierung in Lehre, Forschung und Verwaltung"
  • Stärkung von Digitalisierung als Querschnittsthema in den Studiengängen
  • Kooperation von Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung im Bereich Digitalisierung

2.1.1 Wissens- und Technologietransfer

Es liegt aktuell keine separate Landesstrategie für Wissens- und Technologietransfer vor. Nach § 4 Abs. 4 BremHG ist eine der Aufgaben der Hochschulen die Förderung des Wissens- und Technologietransfers und des künstlerischen Transfers. Dies wird ergänzt mit der Möglichkeit der Gründung von oder Beteiligung an Einrichtungen.
In der Landesstrategie Zukunft Bremen 2035 (Quelle) wird die Förderung des Technologietransfers zwischen Hochschulen und Wirtschaft zudem unter Leitziel 6 thematisiert.
Im Innovationsprogramm 2020 (Quelle) wird Technologie- und Wissenstransfer als Maßnahme der Innovationspolitik und im Wissenschaftsplan 2020 (Quelle) im Kapitel Transfer, Cluster, regionalökonomische Effekte beschrieben.
Zudem gibt es an den Hochschulen Ansprechpartner_innen für Transfer. Einen zusätzlichen Schwerpunkt bildet der Wissenschaftstransfer in die polizeiliche Praxis.

2.1.2 Open Access

Es existiert aktuell keine separate Open Access-Strategie in Bremen. Open Access ist kein Thema in der Landesstrategie, es wird jedoch im Wissenschaftsplan 2020 (Quelle) als zentrale Entwicklungsaufgabe der Staats- und Universitätsbibliothek formuliert.

2.2 Lehre

Es gibt keine separate Landesstrategie für Lehre neben der Hochschulentwicklungsplanung. In der Landesstrategie Zukunft Bremen 2035 (Quelle) wird v.a. in den Teilzielen unter Exzellente Qualität in Studium und Ausbildung Bezug auf Lehre genommen und mit Maßnahmen unterlegt. Als Maßnahmen werden dabei u.a. formuliert:

  • Verabschiedung des Wissenschaftsplans 2025
  • Verbesserung der Grundausstattung (u.a. Stellenfinanzierung)
  • Steigerung der Studierendenzahl (insbesondere ausländische als auch beruflich qualifizierte)
  • Ausbau englischsprachiger Studiengänge, die auch deutsche Sprachkenntnisse vermitteln
  • Entwicklung von Angeboten zur Studienvorbereitung/-orientierung
  • Entwicklung zusätzlicher innovativer Lehr- und Lernkonzepte (z.B. Coaching, forschendes Lernen)
  • Ausweitung berufsbegleitender Studienangebote
  • Ausweitung dualer Studiengänge an Fachhochschulen unter Einbeziehung der Unternehmen
  • Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung (inkl. Anrechnungskriterien)
  • Vernetzung mit Zivilgesellschaft und der Wirtschaft
  • Weiterentwicklung der Nachwuchsförderung
  • Schaffung neuer Studienprogramme (innovative und analog zu den Wirtschaftsclustern)
  • Schaffung guter Rahmenbedingungen für Start-ups
  • bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Lehrerbildung
  • Erhaltung des Qualitätsmanagements und Weiterentwicklung in Verbünden
  • Flexibilisierung des Studiums durch innovative Lernformen (Angebot in Studium und Weiterbildung)
  • Unterstützungsrelevante Erhebung der sozioökonomischen Hintergründe von Studierenden
  • Ausbau der Familienfreundlichkeit für Studierende und Beschäftigte
  • Akquise und gendersensible Beratung von studieninteressierten Frauen für MINT-Studiengänge und Männern für Grundschullehramt
  • Umsetzung "guter Arbeitsbedingungen"
  • Verstetigung der Projekte im Rahmen von "Aufstieg durch Bildung"
  • Bereitstellung von Beratungsangeboten

Im Bereich Digitalisierung werden zwei Maßnahmen benannt:

  • Erhöhung digitaler Lehrangebote
  • Nutzung der Potenziale der Digitalisierung für die Lehre (z.B. E-/Blended Learning, OER)

Zudem treffen zwei der unter Exzellente Wissenschaft benannten Maßnahmen mit Bezug auf Digitalisierung (s.o.) auch auf Lehre zu:

  • Entwicklung einer Landesvision zu "Digitalisierung in Lehre, Forschung und Verwaltung"
  • Stärkung von Digitalisierung als Querschnittsthema in den Studiengängen

2.3 Hochschulverbünde in den Bereichen Digitalisierung und Lehre

In Bremen gibt es aktuell keinen Hochschulverbund zur Digitalisierung oder zur Lehre, an dem alle fünf öffentlich-rechtlichen Hochschulen beteiligt sind.

Eine Recherche und ggf. Beschreibung von weiteren Hochschulverbünden läuft aktuell im Rahmen des bis Ende 2019 verlängerten Forschungsprojektes BRIDGING.

2.3.1 Hochschulverbund im Bereich Digitalisierung

In Bremen gibt es nach aktuellem Stand der Recherche keinen Hochschulverbund zur Digitalisierung.

2.3.2 Hochschulverbund im Bereich Lehre

In Bremen gibt es nach aktuellem Stand der Recherche keinen Hochschulverbund zur Lehre.

Stand: 02.10.2019

3 Hochschulentwicklungsplanung

Es gibt sowohl eine hochschulübergreifende Hochschulentwicklungsplanung in Form des Wissenschaftsplans 2020 (Quelle) von 2014 als auch eine hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung in Form von Zielvereinbarungen und Hochschulentwicklungsplänen.

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3.1 Hochschulübergreifende Hochschulentwicklungsplanung

Der 2014 beschlossene Wissenschaftsplan 2020 (Quelle) stellt einen Hochschulgesamtplan nach § 105 des Bremischen Hochschulgesetzes dar, der vom zuständigen Senat entworfen und den Hochschulen zur Stellungnahme vorgelegt wird. Der Wissenschaftsplan "enthält die für die Weiterentwicklung der Hochschulen erforderlichen Angaben, insbesondere über strukturelle Entwicklungen, Studienplätze sowie über die personelle, sachliche und räumliche Ausstattung. Er setzt fachliche Schwerpunkte fest und greift die strategischen Möglichkeiten der hochschul- und länderübergreifenden Kooperationen im Wissenschaftsbereich und deren Umsetzung auf" (§ 104 BremHG).

Grundlage für den Wissenschaftsplan 2020 bildet ein 2011 vom Land angefragtes Gutachten des Wissenschaftsrats zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Landes Bremen (Quelle). Die Ergebnisse der Stellungnahmen sind im Wissenschaftsplan erläutert. Im Wissenschaftsplan wird die Einrichtung eines Zukunftsfonds für die Verbesserung der Lehre und Studienbedingungen (v.a. durch Kooperationen), der Durchlässigkeit und Sanierungen angekündigt, an dem sich Hochschulen durch Vorlage entsprechender Konzepte beteiligen können (S. 5).

Im Wissenschaftsplan werden neben den Rahmenbedingungen und den Zielsetzungen für die einzelnen Hochschulen Zielsetzungen zur strategischen Weiterentwicklung in den Bereichen Lehre, Forschung und Hochschulmanagement formuliert:

  • Lehre
  • Qualitätsverbesserung in der Lehre
  • Studiengangsentwicklung
  • Zielgruppenspezifische Förderung (Studierende mit Migrationshintergrund, MINT, Verbesserung der Durchlässigkeit beruflicher und akademischer Ausbildung)
  • Forschung
  • Wissenschaftsschwerpunkte des Landes
  • Forschung an den Hochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen des Landes – Landesinstitute
  • Überregional finanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Transfer, Cluster, regionalökonomische Effekte
  • Hochschulmanagement
  • Wissenschaftliche Weiterbildung
  • Geschlechtergleichstellung im Wissenschaftsbereich / Gender in Lehre und Forschung

Digitale Hochschullehre wird im Kapitel Qualitätsverbesserung in der Lehre (S. 25 f.) thematisiert. Zum einen soll die Nutzung von E-Learning (inkl. mediendidaktische Kompetenzen, Durchführung von E-Assessment, Erstellung von Mobile Lectures) im Rahmen der hochschuldidaktischen Weiterqualifizierung von Lehrenden berücksichtigt werden. Zum anderen sollen i.S. eines flexiblen Lernens Blended-Learning-Angebote ausgebaut werden, die sich an den Profilen der Hochschulen orientieren und Studierenden Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien vermittelt werden. Das Land kündigt an, ein Ausgangskonzept für alle Hochschulen zu erarbeiten und die Kooperationsmöglichkeiten der Hochschulen in diesem Bereich zu prüfen. Open-Access wird im Kapitel zu den Zielsetzungen der einzelnen Einrichtungen als Ziel für die Staats- und Universitätsbibliothek formuliert (S. 72 ff.). Diese soll die Hochschulen zentral unterstützen.

3.2 Hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung

Die hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung beinhaltet Zielvereinbarungen und Hochschulentwicklungspläne.

Hochschulentwicklungspläne
Nach § 103 BremHG erstellen die Hochschulen Hochschulentwicklungspläne, die sich an dem Wissenschaftsplan orientieren und die Ziel- und Leistungsvereinbarungen nach § 105a BremHG vorbereiten. Folgende Schwerpunkte sollen die Hochschulen dabei berücksichtigen:

  • Lehre und Studium
  • Forschung
  • künstlerische Entwicklung
  • Wissenstransfer
  • Frauenförderung
  • Qualitätsmanagement
  • hochschulübergreifende, überregionale und internationale Zusammenarbeit

Zwei Hochschulen haben ihren Hochschulentwicklungsplan veröffentlicht. Sie unterscheiden sich hinsichtlich des Aufbaus und der Schwerpunktsetzungen: Die Hochschulentwicklungsplan der Hochschule Bremen von 2016 (Quelle) verweist an mehreren Stellen auf die Relevanz von Digitalisierung, bezieht sich jedoch v.a. auf das von der UAS7 2016 herausgegebene Positionspapier Digitalisierung. Strategische Entwicklung einer kompetenzorientierten Lehre für die digitale Gesellschaft und Arbeitswelt. Der Hochschulentwicklungsplan der Hochschule für Künste von 2016 (Quelle) thematisiert Digitalisierung nur im Zusammenhang mit ihrem Studiengang Digitale Medien.

Zielvereinbarungen
Der zuständige Senat schließt nach § 105a BremHG Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen sowie mit der Staats- und Universitätsbibliothek und hochschulübergreifenden Organisationseinheiten nach § 13a BremHG. Auf der Webseite der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz können die Zielvereinbarungen 2015-2017 mit vier Hochschulen in Trägerschaft des Landes sowie mit der Staats- und Universitätsbibliothek und dem Studentenwerk eingesehen werden.

In den Zielvereinbarungen formulieren die vier Hochschulen individuelle strategische Ziele und Maßnahmen in folgenden einheitlichen Handlungsfeldern:

  • Studium und Lehre
  • Ausbildung der Studierenden
  • künstlerischer und wissenschaftlicher Nachwuchs
  • Forschung und künstlerische Entwicklungsvorhaben
  • Forschung/künstlerische Entwicklungsvorhaben
  • Transfer
  • Weiterbildung
  • Internationales
  • Gleichstellung
  • Übergreifendes/Struktur

Digitalisierung oder digitale Lehre ist kein Schwerpunktthema, wenngleich die Hochschulen die Relevanz neuer bzw. digitaler Medien integrieren, wie bspw. die Universität Bremen in ihrer Zielvereinbarung 2015-2017 (Quelle): "Verstärkung des Einsatzes neuer Medien in der Lehre und Erhöhung der Medienkompetenz der Lehrenden und der Medien- und Informationskompetenz der Studierenden." Das Ziel ist erreicht, wenn die Universität Programme zur Verbesserung der mediendidaktischen Kompetenzen anbietet und die Zahl der teilnehmenden Lehrenden steigert. Die Universität wird außerdem prüfen, ob und wie sie diese Programme für die anderen staatlichen Bremer Hochschulen nutzbar machen kann." (S. 5)

Sofern im Text nicht anders vermerkt, ist der Stand dieses Dokuments der 15.01.2019

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