Niedersachsen

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Auf dieser Seite werden die öffentlich zugänglichen Landes- und Hochschulstrategien Niedersachsens in Hinblick auf Digitalisierung in der Hochschulbildung sowie, falls vorhanden, die hochschulinternen Aushandlungsprozesse der Hochschulen dargestellt. Mehr zum Vorgehen bei der Recherche finden Sie auf der Konzeptseite.

Öffentlich zugängliche Landesstrategien

Laut Hochschulkompass gibt es in Niedersachsen aktuell 28 öffentlich-rechtliche (19), staatlich anerkannte kirchliche (0) und staatlich anerkannte private (9) Hochschulen.

1 Landesstrategie Digitalisierung

Die ressortübergreifende Landesstrategie Die Strategie Niedersachsens zur digitalen Transformation – Masterplan Digitalisierung (Quelle) wurde im August 2018 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung veröffentlicht. Der Prozess begann mit der Vereinbarung über die Strategie Digitales Niedersachsen in der Koalitionsvereinbarung 2013. Im Jahr 2016 wurden die Leitlinien "digital.niedersachsen – den digitalen Wandel für unser Land gestalten" (Quelle) veröffentlicht, die den Entwicklungsstand und bereits eingeleitete Maßnahmen beschreiben.

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In der Strategie Niedersachsens zur digitalen Transformation – Masterplan Digitalisierung (Quelle) werden Ziele in den zwei Schwerpunktbereichen Digitale Infrastruktur und Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft formuliert:

Digitale Infrastruktur

  • Breitbandausbau
  • Leistungsfähiger Mobilfunk für Niedersachsen
  • Ausbau von freiem WLAN

Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft

  • Digitalisierung der Wirtschaft
  • Big Data für digitale Geschäftsmodelle
  • Digitale Produktion
  • Digitale Wissenschaft
  • Digitalisierung im Verkehr
  • Gute digitale Arbeit
  • Digitale Bildung
  • Gesundheitsversorgung 4.0
  • Digitale Land- und Forstwirtschaft
  • Digitale Energieversorgung
  • Digitalisierung im Umweltschutz
  • Verbraucherschutz und Ernährung
  • Digitale Kultur
  • Digitale Verwaltung
  • Digitale Justiz
  • Sicherheit in der digitalen Welt
  • Bürgerinformation digital

Das letzte Kapitel der Landesstrategie widmet sich den Chancen der Digitalisierung für Niedersachsen. Die Koordinierung aller Aktivitäten und die Abstimmung mit den unterschiedlichen Ressorts obliegt der 2018 eingerichteten Stabsstelle Digitalisierung im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.

Hochschulen und Hochschulbildung werden im Kapitel Digitale Wissenschaft thematisiert. Dort werden fünf Teilziele formuliert:

  1. Intensivierung der Forschung zu Digitalisierung
  2. Intensivierung des Wissens- und Technologietransfers zur Förderung von Produkt- und Dienstleistungsinnovationen
  3. Ausbau der Studienplätze in Informationswissenschaften
  4. Entwicklung neuer Studienangebote
  5. Förderung der Digitalisierung in der Medizin

Um diese Ziele zu erreichen, sind folgende Maßnahmen mit entsprechenden Budgets geplant:

  • Einrichtung von zusätzlichen Digitalisierungsprofessuren
  • Forschungsförderung im Themenfeld Digitalisierung mit Fokus auf Wissens- und Technologietransfer (VolkswagenStiftung)
  • Kompetenzzentrum Digitalisierung: Netzwerk bereits bestehender wissenschaftlicher Einrichtungen und Praxisvertreter_innen mit Fokus auf angewandte Forschung und forschungsbasierte Beratung
  • Open Access und Open Educational Resources: Open Access-Publikationsfonds und landesweites Online-Portal für digitale Lehr- und Lernmaterialien für Lehrende

Im Kapitel Digitale Bildung werden Hochschulen zudem in die Weiterentwicklung der Lehrkräftebildung einbezogen (S. 80).

Stand: 03.01.2019

2 Landesweite Hochschulstrategien in den Leistungsbereichen Forschung und Lehre

Seit 2017 existiert das Eckpunktepapier Digitalisierungsoffensive für die niedersächsischen Hochschulen (Quelle) der LandesHochschulKonferenz.

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2.1 Forschung

Das im Jahr 2017 von der LandesHochschulKonferenz veröffentlichte Eckpunktepapier Digitalisierungsoffensive für die niedersächsischen Hochschulen (Quelle) umfasst neben einer Ausgangsbeschreibung fünf Handlungsfelder, in denen Digitalisierung als Querschnittsaufgabe in den Hochschulentwicklungsvertrag aufgenommen werden soll:

  • Potentiale der Digitalisierung an den Hochschulen in Niedersachsen
  • Nachhaltigkeit der Digitalisierung im Handlungsfeld Forschung
  • Nachhaltige Digitalisierung im Handlungsfeld Studium und Lehre
  • Nachhaltige Digitalisierung im Handlungsfeld Informationsversorgung
  • Nachhaltige Digitalisierung im Handlungsfeld IT-Infrastrukturen

Nachhaltigkeit der Digitalisierung im Handlungsfeld Forschung (S. 4-6)

Digitalisierung wird in drei Schwerpunkten thematisiert und mit (empfohlenen) Maßnahmen in den Hochschulen unterlegt:

  • Forschungsdatenmanagement
  • Implementation von Forschungsdatenmanagement als strategisches Ziel
  • Unterstützung der Wissenschaftler_innen im Prozess des Forschungsdatenmanagements
  • Prüfung eines hochschulübergreifenden Forschungsdatenmanagements durch ein landesfinanziertes Beratungs- und Kompetenznetzwerk "Forschungsdatenmanagement" (mit Anschluss an länderübergreifende Netzwerke)
  • Teilnahme an Nationaler Forschungsdateninfrastruktur (NFDI)

  • Forschungsinformationssysteme

  • Prüfung eigener Forschungsinformationssysteme bzw. Verbundsysteme
  • Nutzung von Standards (z.B. ORCID)
  • Entwicklung eines Verbunds zu Forschungsinformationssystemen (Schulungen, (inter)nationaler Austausch)

  • Forschung zur Digitalisierung in Wissenschaft und Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft

  • Ausschreibung zu Folgen der Digitalisierung
  • Ausbau der Vernetzung v.a. in den Forschungsbereichen Mobilität, Medizin und Energie
  • Synergien in gesellschaftlich relevanten Forschungsaktivitäten z.B. in Form von übergreifenden Kompetenznetzwerken

Zudem sind zwei der im Kapitel Digitale Wissenschaft der Strategie Niedersachsens zur digitalen Transformation – Masterplan Digitalisierung (Quelle) formulierten Ziele der Forschung zuzuordnen:

  • Intensivierung der Forschung zu Digitalisierung
  • Intensivierung des Wissens- und Technologietransfers zur Förderung von Produkt- und Dienstleistungsinnovationen

Alle dort genannten Maßnahmen sind ebenfalls der Forschung zuzuordnen:

  • Einrichtung von zusätzlichen Digitalisierungsprofessuren
  • Forschungsförderung im Themenfeld Digitalisierung mit Fokus auf Wissens- und Technologietransfer (VolkswagenStiftung)
  • Kompetenzzentrum Digitalisierung: Netzwerk bereits bestehender wissenschaftlicher Einrichtungen und Praxisvertreter_innen mit Fokus auf angewandte Forschung und forschungsbasierte Beratung
  • Open Access und Open Educational Resources: Open Access-Publikationsfonds und landesweites Online-Portal für digitale Lehr- und Lernmaterialien für Lehrende

Strategische Zielsetzungen im Bereich Forschung werden außerdem in der Niedersächsischen regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (Quelle) formuliert, welche im Jahr 2014 von der Niedersächsischen Staatskanzlei veröffentlicht wurde.

Dort werden sieben innovationsrelevante Spezialisierungsfelder benannt:

  • Mobilitätswirtschaft
  • Gesundheits- und Sozialwirtschaft
  • Energiewirtschaft – Geothermie, Windenergie (Off- und Onshore)
  • Land- und Ernährungswirtschaft
  • Digitale und Kreativwirtschaft
  • Neue Materialien / Produktionstechnik
  • Maritime Wirtschaft

Stand: 03.01.2019

2.1.1 Wissens- und Technologietransfer

Es liegt aktuell keine separate Landesstrategie in diesem Bereich vor.

Die Förderung von Wissens- und Technologietransfer ist jedoch nach § 3 NHG im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen als eine Aufgabe der Hochschulen ohne weitere Erläuterung beschrieben.

Zwei der im Kapitel Digitale Wissenschaft der Strategie Niedersachsens zur digitalen Transformation – Masterplan Digitalisierung (Quelle) formulierten Maßnahmen beziehen sich zudem auf Wissens- und Technologietransfer:

  • Forschungsförderung im Themenfeld Digitalisierung mit Fokus auf Wissens- und Technologietransfer (VolkswagenStiftung)
  • Kompetenzzentrum Digitalisierung: Netzwerk bereits bestehender wissenschaftlicher Einrichtungen und Praxisvertreter_innen mit Fokus auf angewandte Forschung und forschungsbasierte Beratung

In der Niedersächsischen regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (Quelle) wird Wissenstransfer als Fokusthema dargestellt. Außerdem widmet sich ein Strategiefeld der "Stärkung der Spitzenforschung und des Wissens- und Technologietransfers" (S. 17).

In der Innovationsstrategie wird auch auf die Transferstellen an den Hochschulen verwiesen. In Niedersachsen existiert ein Transfer-Portal der Hochschulen und Forschungseinrichtungen, auf dem die Wissens- und Technologietransfer-Stellen an den niedersächsischen Hochschulen recherchiert werden können. Diese sind gemäß der Leitsätze des Transfers zentrale Dienstleistungseinrichtungen für Wissenschaftler_innen und Unternehmen.

Stand: 03.01.2019

2.1.2 Open Access

Es gibt bislang keine landesweite Open Access-Strategie in Niedersachsen. In der Strategie Niedersachsens zur digitalen Transformation – Masterplan Digitalisierung (Quelle) ist Open Access und insbesondere die Einrichtung eines Open Access-Publikationsfonds als Maßnahme festgeschrieben.

Ausgehend vom Hochschulentwicklungsvertrag von 2013 und der daraus resultierenden Leitlinien zur Transparenz in der Forschung haben sich zudem verpflichtet, mit ihren Bibliotheken Open Access-Strategien zu entwickeln.

Stand: 03.01.2019

2.2 Lehre

Das im Jahr 2017 von der LandesHochschulKonferenz veröffentlichte Eckpunktepapier Digitalisierungsoffensive für die niedersächsischen Hochschulen (Quelle) umfasst neben einer Ausgangsbeschreibung fünf Handlungsfelder, in denen Digitalisierung als Querschnittsaufgabe in den Hochschulentwicklungsvertrag aufgenommen werden soll:

  • Potentiale der Digitalisierung an den Hochschulen in Niedersachsen
  • Nachhaltigkeit der Digitalisierung im Handlungsfeld Forschung
  • Nachhaltige Digitalisierung im Handlungsfeld Studium und Lehre
  • Nachhaltige Digitalisierung im Handlungsfeld Informationsversorgung
  • Nachhaltige Digitalisierung im Handlungsfeld IT-Infrastrukturen

Nachhaltige Digitalisierung im Handlungsfeld Studium und Lehre

Die dort vorgestellten Zielsetzungen stellen "Bausteine" für auszuschreibende Maßnahmen dar, welche der übergeordneten Zielsetzung der Vorbereitung der Studierenden auf eine "zunehmend digitalisierte Arbeits- und Lebenswelt" Rechnung tragen sollen:

  • Etablierung digitaler Lern- und Prüfungsformate
    • Entwicklung und Umsetzung digitaler Lern- und Prüfungsszenarien für Blended Learning Lehrformate (grundständige Lehre, Weiterbildung und lebenslanges Lernen)
    • Erprobung und nachhaltige Nutzung innovativer Lernformate
    • Bereitstellung und koordinierte Lizensierung von Open Educational Resources (OER)
  • Qualifizierungsangebote zur Digitalisierung für Lehrende
    • Entwicklung und Erprobung von standardisierten, zertifizierten und hochschulübergreifenden (Weiter-)Qualifizierungsangeboten für Lehrende
  • Qualifizierungsangebote zur Digitalisierung für Studierende
    • Entwicklung von Lehreinheiten zur Kompetenzvermittlung (Medien und Digitalisierung)

Folgende Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang geplant:

  • Evaluation bestehender Netzwerke (z.B. ELAN e.V., eCult) hinsichtlich einer hochschulübergreifenden Plattform für digitale Lehre (mit Anschluss an länderübergreifende Netzwerke)
  • Förderprogramm zu den o.g. "Bausteinen"
  • Verbreitung der Projektergebnisse und Transfer der Erkenntnisse in die Hochschulen

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hatte in diesem Zusammenhang bereits im Februar 2017 eine Ausschreibung im Rahmen "Öffnung von Hochschulen" (ESF) zu Digitalisierung als Beitrag zur Öffnung von Hochschulen: Innovative Lehr-Lern-Konzepte, digitale Kompetenzen und Qualifikationen (Quelle) veröffentlicht.

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat 2018 zudem das Förderprogramm "Qualität plus – Programm zur Entwicklung des Studiums von morgen" ausgeschrieben, in dem 48 Hochschulen eine dreijährige Förderung für die Weiterentwicklung von Studiengängen und der Verbesserung der Studienqualität erhalten haben.

Stand: 03.01.2019

2.3 Hochschulverbünde in den Bereichen Digitalisierung und Lehre

In Niedersachsen gibt es aktuell keinen Hochschulverbund zur Digitalisierung, an dem alle 19 öffentlich-rechtlichen Hochschulen beteiligt sind. Es gibt jedoch das E-Learning Academic Network Niedersachsen (ELAN e.V.), in dem zehn Hochschulen zusammenarbeiten. Au0erdem gibt es das Kompetenzzentrum Hochschuldidaktik für Niedersachsen (KHN). Die Beschreibung dieser Hochschulverbünde wurde im Rahmen des bis Ende 2019 verlängerten Forschungsprojektes BRIDGING erstellt. Bei e-teaching.org findet man ebenfalls eine kurze Beschreibung des ELAN e.V.

2.3.1 Hochschulverbund im Bereich Digitalisierung

In Niedersachsen gibt es aktuell keinen Hochschulverbund zur Digitalisierung, an dem alle 19 öffentlich-rechtlichen Hochschulen beteiligt sind. Es gibt jedoch das E-Learning Academic Network Niedersachsen (ELAN e.V.), in dem zehn Hochschulen zusammenarbeiten. Der gemeinnützige Verein sieht sich als "Impulsgeber zur stetigen Qualitätsverbesserung der medienbasierten Lehre an niedersächsischen Hochschulen" und möchte "die Kooperation der Mitgliedshochschulen und weiterer Mitglieder im Bereich standortübergreifender und E-Learning-gestützter Lehre" befördern. Um die Mitglieder dabei zu unterstützen, wurden verschiedene Kompetenzbereiche zu folgenden Themen aufgebaut:

Der ELAN e.V. nimmt Hochschulen in sein Netzwerk auf, die gemeinsam den Zweck der Förderung der Lehrqualität verfolgen. Der Zweck wird in der Vereinssatzung (Quelle) von 2014 definiert und insbesondere verwirklicht durch:
- Wissenschaftliche Fachkonferenzen und -tagungen
- Weiterbildungsmaßnahmen und -programme
- Förderung von Technologieinnovationen, insbesondere Open Source Software

Darüber hinaus bietet der ELAN e.V. die folgenden Produkte und Leistungen an:
- Audio/Video - E3 ELAN (E-Learning Equipment): ein Werkzeug für Lehrende, mit dem Vorträge aufgezeichnet und interaktiv und live mit handschriftlichen Notizen erweitert werden können - Opencast: eine weltweit eingesetzte Open-Source-Software zum Erzeugen und Verwalten audio-visueller Medien - TheRec: eine Multimedia-Aufzeichnungssoftware für Windows 7 bis 10, die von vielen verschiedenen Aufnahmegeräten unterstützt wird - Lernmanagementsysteme - Moodle: die E-Learning Plattform ist Teil des Lernmanagement-Portfolios des ELAN e.V. Die Open-Source-Software unterstützt Lehrende bei der Organisation und Integration von Online- und Präsenzlehre - Stud.IP ("Studienbegleitender Internetsupport von Präsenzlehre"): die Lernplattform, die über das Internet eine Kommunikation zwischen Lernenden und Lehrenden ermöglicht, wird mit vom ELAN e.V. weiterentwickelt - Mobile Anwendungen: die Plugins "Stud.IP Cliqr" und "Stud.IP Mobile Web" werden vom ELAN e.V. gepflegt und weiterentwickelt - Organisation und Networking - Antragsberatung und Antragstellung: Informationen bzgl. geplanter Fördervorhaben auf Landes- und Bundesebene werden direkt an die Mitgliedshochschulen weitergeleitet - Koordination und strategische Unterstützung: Durch regelmäßige Kommunikation und themenzentrierte Zusammenarbeit wird ein intensiver Austausch zwischen den Mitgliedshochschulen und anderen Partnern (z.B. Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Landes-Rektoren-Konferenz) ermöglicht - Öffentlichkeitsarbeit: Durch die Beteiligung an Kongressen, Messen und Veranstaltungen auf Landes- und Bundesebene wird u. a. auf das Angebot des ELAN e.V. aufmerksam gemacht - Projektdurchführung bzw. -begleitung: Die initiierten Projekte werden durch den ELAN e.V. auf Leitungsebene u. a. zusammen mit anderen Projektpartnern begleitet und mitgestaltet. - Tagungsorganisation: Der ELAN e.V. veranstaltet alle zwei Jahre einen wissenschaftlichen Kongress namens Teaching Trends, der einen Überblick über aktuelle und zukünftige Trends aus den Bereichen "digitale Medien" und "E-Learning" bieten soll - eine Publikationsreihe: Mit der Publikationsreihe "Digitale Medien in der Hochschullehre" bietet der ELAN e.V. Informationen zu aktuellen Themen rund um E-Learning in der Hochschullehre

Der ELAN e.V. initiiert zahlreiche (Verbund-)Projekte auf Landes- und Bundesebene, die überwiegend direkt das Ziel der Qualitätsverbesserung der Lehre verfolgen. Ein aktuell laufendes Verbundprojekt, das vom BMBF bis Ende 2020 gefördert wird, stellt eCULT+ (eCompetence and Utilities for Learners and Teachers) dar. Das Ziel der ersten Projektphase war es, "die unterschiedlichen an den niedersächsischen Hochschulen vorhandenen Erfahrungen und Kompetenzen mit dem Einsatz digitaler Lerntechnologien zur Verbesserung der Lehre aufzugreifen, in die Breite zu tragen und so miteinander zu teilen". In dem Fortsetzungprojekt werden das bislang entwickelte Potential digitaler Lehr-/ Lernprozesse zur Verbesserung der Studienbedingungen und mehr Qualität der Lehre weiterentwickelt, Innovationen aufgegriffen und die Erfolge aus der ersten Förderphase effizienter in die Breite getragen. An dem Projekt sind 13 niedersächsische Hochschulen sowie der Verein Stud.IP e.V. beteiligt.

Desweiteren weist der ELAN e.V. die folgenden, bereits abgeschlossenen Kooperationsprojekte vor:
- § 52a, ein Pilotprojekt zur Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a UrhG an der Universität Osnabrück, das gemeinschaftlich mit der Universität Osnabrück und der VG Wort durchgeführt wurde - AMeViTH (Automatisierte Mehrkanal-Videoaufzeichnung an der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover), ein vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur gefördertes Projekt, in dem die Hochschule zusammen mit dem ELAN e.V. die Videoaufzeichnung und Online-Bereitstellung von Lehrveranstaltungen realisiert hat - GHR 300, ein gemeinsam mit der Universität Hildesheim, der Universität Lüneburg und einer Forschungs- und Serviceeinrichtung der Universität Osnabrück (Zentrum virtUOS) durchgeführtes Projekt, in dem eine Praktika-Datenbank für Studierende der GHR 300-Hochschulen entworfen wurde - MOIN (Open Educational Resources für Multiplikator*innen in Niedersachsen), ein vom BMBF gefördertes, gemeinsam mit der Kreisvolkshochschule Ammerland und dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) umgesetztes Projekt, in dem Konzepte und Weiterbildungsangebote zu OER und zum Umgang mit offenen Lizenzen entwickelt wurden - OHN-KursPortal (Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen gGmbH), ein vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur gefördertes Projekt zur Vorbereitung der Bereitstellung eines Informations- und Beratungsportals für die Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen gGmbH und zur Entwicklung von interaktiven Online-Vorbereitungskursen und anderen medienbasierten Materialien für die Zielgruppe der Offenen Hochschule Niedersachsen - ReiN (Informationsportal "Refugees in Niedersachsen"), ein vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur gefördertes Projekt, das sich an ehren- und hauptamtliche Berater_innen, Integrationslotsen und Geflüchtete richtet und in dem Sprachlernangebote vor Ort und in digitaler Form im Mittelpunkt stehen

Der ELAN e.V. ist darüber hinaus beteiligt an dem Bildungsnetzwerk ATLANTIS (Academic Teaching and LeArning NeTwork in Information Systems), in dem sich die niedersächsische Wirtschaftsinformatik (WI) zu einem universitären Lehrverbund zusammengeschlossen hat, um Nutzen aus standortübergreifender Lehre zu ziehen. Der Zweck von ATLANTIS ist der hochschulübergreifende Austausch von Lehrveranstaltungen ("Tauschring"). Der ELAN e.V. arbeitet außerdem über die Kooperation eL4 (eLearning und LebensLangesLernen) mit niedersächsischen Volkshochschulen zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation wird das Lern- und Kursmanagementsystem "Stud.IP" für die Online-Begleitung von Kursen und Veranstaltungen der Volkshochschule genutzt.

Struktur

Mitglieder sind sowohl staatliche als auch private Hochschulen Niedersachsens. Neben dieser "ordentlichen Mitgliedschaft" ist auch eine "assoziierte Mitgliedschaft" für Hochschulen aus anderen Bundesländern, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Verbände oder Vereine oder eine "fördernde Mitgliedschaft" für alle juristischen Personen bzw. auch Firmen möglich. Momentan sind die folgenden Hochschulen ordentliches Mitglied:
- Hochschule für Bildende Künste Braunschweig - Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Ostfalia) - Technische Universität Braunschweig - Technische Universität Clausthal - Hochschule Hannover - Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover - Carl von Ossietzky Universität Oldenburg - Universität Osnabrück - Hochschule Osnabrück - Universität Vechta

In der Vereinssatzung (Quelle) von 2014 werden die folgenden drei Organe von ELAN e.V. benannt:
- Mitgliederversammlung - Vorstand - Beirat

a) Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt und ist nicht öffentlich. Laut Vereinssatzung (Quelle) obliegen der Mitgliederversammlung:
1. Die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands im Sinne von § 7 Abs. 2 und des Beirats
2. Die Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands
3. Die Feststellung des Haushaltsplans
4. Die Entlastung des Vorstands
5. Die Wahl von zwei Rechnungsprüfern
6. Die Festlegung des Mitgliedsbeitrags
7. Die Festlegung und Änderung des Maßnahmenkatalogs gemäß §2, Abs. 1, Satz 3
8. Die Satzungsänderungen
9. Die Auflösung des Vereins
10. Die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern.

b) Vorstand
Der Vorstand besteht aus bis zu fünf natürlichen Personen. Laut Vereinssatzung (Quelle) bestimmen die Vorstandsmitglieder "untereinander die Besetzung der Vorstandspositionen. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Vorstand gemeinschaftlich. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf Dauer von zwei Jahren gewählt." Der Vorstand ist zuständig für alle Angelegenheiten des Vereins, sofern sie nicht einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Einberufung der Mitgliederversammlung 2. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung 3. Vorlage des Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr 4. Vorstellung und Vorlage eines Jahresberichts.

c) Beirat
Der Beirat besteht aus bis zu fünf natürlichen Personen, die von der Mitgliederversammlung für eine Dauer von zwei Jahren gewählt werden können. Laut Vereinssatzung (Quelle) "wählt der Beirat aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Beiratsmitglieder". Der Vorsitzende des Beirats muss regelmäßig über die Sitzungen berichten. Außerdem berät der Beirat "den Vorstand in allen inhaltlichen und strategischen Grundfragen sowie in Fragen der Finanzierung und weiteren Förderung des Vereins". Der Vorstand ist nicht an die Empfehlungen des Beirats gebunden. Die Sitzungen des Beirats finden je nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich statt.

Stand: 16.05.2019

2.3.2 Hochschulverbund im Bereich Lehre

Das Kompetenzzentrum Hochschuldidaktik für Niedersachsen (KHN) wurde als Arbeitsstelle für Hochschuldidaktik gegründet und ist seit 2000 als landesweit agierendes Hochschuldidaktikzentrum an der TU Braunschweig angesiedelt.

Die Kernaufgaben des KHN bestehen in:
- hochschuldidaktischer Forschung, - praxisorientierter Weiterbildung und Beratung der Lehrenden an niedersächsischen Hochschulen sowie
- Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre.

Das Angebot deckt die Weiterbildung in folgenden Bereichen ab:
- Hochschullehre,
- Medizindidaktik,
- E-Learning,
- Tutorinnen- und Tutorenqualifizierung,
- Lehrcoaching und
- Fachbereichsentwicklung.

In diesen Bereichen werden Seminare und Beratungen durchgeführt. Die Anmeldung und Verwaltung der Kurse findet in einem separaten Kursportal statt. In der Weiterbildung in der Hochschullehre und der Medizindidaktik auch Zertifikate erworben werden können. Für die Medizindidaktik arbeitet das KHN mit der Medizinischen Hochschule Hannover zusammen. Bestimmte Bausteine zur Weiterbildung in der Hochschullehre finden auch als Inhouse-Seminar statt. Die Tutor_ innenqualifizierung wird von der KHN fachbereichsspezifisch und auch extern angeboten. Zusätzlich berät es bei der Einführung und Begleitung von studentischen Tutorien. Im Rahmen des Lehrcoachings können Lehrende ihre Veranstaltung zusammen mit eine_m KHN-Berater_in evaluieren und optimieren. Für eine Fachbereichsentwicklung im Rahmen der durch Zielvereinbarungen geforderten Entwicklungskonzepte berät das KHN zu Veränderungsprozessen und vermittelt Moderator_innen. Alle zwei Jahre richtet das KHN zudem die Tagung "Coaching und Mee(h)r" aus.

Zurzeit führt das KHN ein vom BMBF gefördertes Projekt zur Kompetenzentwicklung und Lerntransfer in der Hochschullehre. Außerdem listet das KHN verschiedene hochschuldidaktische Zentren und Arbeitsstellen in einer Linksammlung auf seiner Internetseite.

Stand: 01.10.2019

3 Hochschulentwicklungsplanung

Es gibt eine übergreifende Hochschulentwicklungsplanung in Form eines Hochschulentwicklungsvertrags (Quelle) und Zielsetzungen und Erwartungen des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen (Quelle). Die hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung wird in Form von Zielvereinbarungen und Hochschulentwicklungsplänen realisiert.

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3.1 Hochschulübergreifende Hochschulentwicklungsplanung

Hochschulentwicklungsvertrag

Das Land Niedersachsen schloss 2013 mit 19 Hochschulen sowie der Universitätsmedizin Göttingen einen Hochschulentwicklungsvertrag (Quelle). Dieser enthält neun Paragrafen, die vor allem der (finanziellen) Planungssicherheit dienen:

§ 1 Leitlinien der Hochschulentwicklung in Niedersachsen
§ 2 Finanzhilfen und Zuführungen
§ 3 Studienqualitätsmittel
§ 4 Hochschulsteuerungs- und Hochschulfinanzierungssystem
§ 5 Hochschulpakt 2020
§ 6 Fachhochschulentwicklungsprogramm
§ 7 Hochschulbau
§ 8 Korrekturklausel und Kündigung
§ 9 Inkrafttreten

In den Leitlinien der Hochschulentwicklung (§ 1) werden gemeinsame Zielvorstellungen in 12 Themenfeldern formuliert:

  • Schwerpunkte profilieren, Kooperationen ausbauen
    • Profilschärfung und Netzwerkbildung
  • Qualität des Studiums verbessern
    • Qualitätssicherung
    • Berufsbefähigung als Ziel des Bachelor-Studiums
    • Entwicklung neuer Lehr- Lernkonzepte zur Senkung von Studienabbrüchen
    • Nutzung der Potentiale mediengestützter Lehre
    • Abbau von Hürden bei der Anerkennung von Studienleistungen
  • Teilhabe ermöglichen und Bildungspotenziale mobilisieren
    • Förderung der sozialen Öffnung
    • Berücksichtigung der Heterogenität der Studierenden (insb. von Studierenden mit Migrationshintergrund, mit Behinderung, chronischer Krankheit oder familiären Verpflichtungen)
    • Verbesserung der diversitätsgerechten Lehrkompetenz durch Weiterbildung
  • Die offene Hochschule zum Erfolg führen und Fachkräftenachwuchs sichern
    • Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung
    • Ausbau der Beratungsangebote für beruflich Qualifizierte
    • Ausbau von berufsbegleitenden Studienangeboten
    • Stärkung der Kooperation mit Einrichtungen der Erwachsenenbildung (Programm Offene Hochschule)
  • Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung etablieren
    • Leitidee Nachhaltigkeit in Forschung und Lehre
    • Bearbeitung der Themen demografischer Wandel, Energie, Mobilität, Ernährung und Agrarwesen
    • Berücksichtigung von sozialen und kulturellen Innovationen
  • Forschung und Innovation stärken
    • Schaffung zusätzlicher überregional finanzierter Forschungseinrichtungen
    • Sicherung der Rahmenbedingungen für Spitzenforschung
    • Einwerbung von Drittmitteln
    • Stärkung von angewandter Forschung und Entwicklung
    • Sicherung von IT-Infrastrukturen durch Medien- und IT-Entwicklungspläne
  • Geschlechtergerechtigkeit an den Hochschulen realisieren
    • Dialoginitiative "Geschlechtergerechte Hochschulkultur"
    • Anwendung der forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG
    • Abbau struktureller Benachteiligungen von Frauen
  • Internationalisierung intensivieren
    • Integration von Internationalisierung in das Hochschulprofil
    • Strategieentwicklung Internationalisierung ausgehend von Strategie der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK)
  • Wissenschaft als Beruf attraktiv machen
    • Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses
    • Entwicklung von Standards für "Gute Arbeit" zu entwickeln
  • Übergänge in die Berufstätigkeit gestalten
    • Unterstützung des Berufseinstiegs der Absolventinnen und Absolventen
  • Lehrerbildung stärken
    • Anpassung der Lehrerbildung an berufliche Anforderungen
    • Prüfung von Kooperationen
    • Angleichung der Studienordnungen und –strukturen
    • Vermittlung von förderpädagogischen Kompetenzen
    • Weiterentwicklung der regionalen Kompetenzzentren für Fort- und Weiterbildung
  • Transparenz in der Forschung gewährleisten
    • Schaffung des Zugangs zu Ergebnissen öffentlich geförderter Forschungsvorhaben
    • Entwicklung von Open-Access-Strategien
    • Schaffung von Plattformen für einen wissenschaftlichen und ethischen Diskurs

2017 wurde dieser Hochschulentwicklungsvertrag bis 2021 fortgeschrieben. Der Fortschreibungsvertrag (Quelle) enthält als Ergänzung dabei u.a. einen Abschnitt zur Digitalisierungsoffensive der niedersächsischen Hochschulen (S. 7), der inhaltlich an das Eckpunktepapier Digitalisierungsoffensive für die niedersächsischen Hochschulen (Quelle) (s.o.) angelehnt ist und die Zusage zu der Übernahme der "Transformationskosten" (S. 7) beinhaltet.

Zielsetzungen und Erwartungen des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen

In den 2018 veröffentlichten Zielsetzungen und Erwartungen des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen (Quelle) formuliert das Ministerium für Wissenschaft und Kultur seine Erwartungen an die Hochschulen und bildet den Rahmen für die Erarbeitung der Zielvereinbarungen 2019-2021. Das Papier umfasst 12 Schwerpunkte:

  • Fortentwicklung der Grundfinanzierung und des Hochschulpaktes 2020
  • Organisation und Kommunikation in der Hochschule
  • Digitalisierung
  • Forschung und Innovation
  • Wissens- und Technologietransfer und Lebenslanges Lernen
  • Qualität in Studium und Lehre
  • Lehrkräftebildung
  • Medizin und nicht-ärztliche Gesundheitsberufe
  • Wissenschaftlicher Nachwuchs
  • Internationale Kooperationen und Vernetzung
  • Bauliche Infrastruktur
  • Geschlechtergerechtigkeit

Digitalisierung wird als gesamtgesellschaftliche Herausforderung thematisiert, in der Hochschulen eine bedeutende Rolle für die Gestaltung spielen. In diesem Zusammenhang sollen die Hochschulen folgende Punkte bei den Zielvereinbarungen berücksichtigen:

3.2 Hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung

Zielvereinbarungen

Während der Hochschulentwicklungsvertrag einen Rahmen für alle Hochschulen bildet, wird mit jeder Hochschule sowie der Universitätsmedizin Göttingen auf Basis von § 1 Abs. 3 NHG eine individuelle Zielvereinbarung getroffen. Die Zielvereinbarung soll dabei insbesondere folgende nicht-finanzielle Punkte beinhalten:

  • Anzahl der Studienplätze
  • Änderungen oder Schließung von Studiengängen
  • Erfüllung der Aufgaben nach § 3
  • Qualität von Lehre und Forschung
  • Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses
  • Weiterbildung inklusive Evaluation
  • Profilbildung
  • Internationalisierung

Alle Zielvereinbarungen 2014-2018 mit den 19 Hochschulen können auf der Webseite des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur eingesehen werden.

Alle Zielvereinbarungen umfassen zwei Schwerpunkte:

  • I Strukturelle Entwicklungsziele der Hochschule
  • II Strategische Zielsetzungen der Hochschule

Im Aufbau der strategischen Zielsetzungen folgen die Hochschulen dabei den Leitlinien der Hochschulentwicklung (§ 1 Hochschulentwicklungsvertrag s.o.):

  • Schwerpunkte profilieren, Kooperationen ausbauen
  • Qualität des Studiums verbessern
  • Teilhabe ermöglichen und Bildungspotenziale mobilisieren
  • Die offene Hochschule zum Erfolg führen und Fachkräftenachwuchs sichern
  • Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung etablieren
  • Forschung und Innovation stärken
  • Geschlechtergerechtigkeit an den Hochschulen realisieren
  • Internationalisierung intensivieren
  • Wissenschaft als Beruf attraktiv machen
  • Übergänge in die Berufstätigkeit gestalten
  • Lehrerbildung stärken
  • Transparenz in der Forschung gewährleisten

Im Themenfeld digitale Lehre bzw. E-Learning erwähnen einige Hochschulen die Beteiligung an eCULT.

Hochschulentwicklungspläne

Nach § 1 Abs. 3 NHG basieren die Zielvereinbarungen auf der Landeshochschulplanung (Hochschulvertrag) sowie der individuellen Entwicklungsplanung der Hochschule.

Einige Hochschulen haben ihre Entwicklungspläne auf ihren Webseiten veröffentlicht, zum Beispiel die Hochschule Hannover ihren Hochschulentwicklungsplan 2016-2020 (Quelle) oder MINERVA 2020 - Entwicklungsplan der Universität Hildesheim von 2013 (Quelle). Sie unterscheiden sich sowohl hinsichtlich der Bezeichnung, der Struktur als auch des Umfangs und der Zielsetzungen.

Sofern im Text nicht anders vermerkt, ist der Stand dieses Dokuments der 03.01.2019

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