Nordrhein-Westfalen

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Auf dieser Seite werden die öffentlich zugänglichen Landes- und Hochschulstrategien Nordrhein-Westfalens in Hinblick auf Digitalisierung in der Hochschulbildung sowie, falls vorhanden, die hochschulinternen Aushandlungsprozesse der Hochschulen dargestellt. Mehr zum Vorgehen bei der Recherche finden Sie auf der Konzeptseite.

Öffentlich zugängliche Landesstrategien

Laut Hochschulkompass gibt es in Nordrhein-Westfalen aktuell 64 öffentlich-rechtliche (37), staatlich anerkannte kirchliche (8) und staatlich anerkannte private (19) Hochschulen.

1 Landesstrategie Digitalisierung

Die ressortübergreifende Landesstrategie Strategie für das digitale Nordrhein-Westfalen – Teilhabe ermöglichen – Chancen eröffnen (Quelle) wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie im Juli 2018 veröffentlicht. Es stellt dabei ein "Arbeitspapier" dar, welches unter Beteiligung der Bürger_innen zwischen Juli und Oktober auf der Plattform digitalstrategie.nrw Ende 2018 zum Beschluss einer offiziellen Strategie führen soll. Zudem ist eine Digitalkonferenz sowie der Austausch mit Gremien der Landesregierung, im Landtag, von Verbänden und Forschung.

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Die Grundlagen für den vorliegenden Strategieentwurf bildeten der Fortschrittsbericht der Landesregierung zur Digitalisierung in NRW (Quelle) von 2016 und die Metastudie zur Bestandsaufnahme des Digitalen Ökosystems NRW (Quelle) von April 2018.

Als oberste Leitlinie des Arbeitspapiers wird der Nutzen für die Menschen sowie Teilhabe und Chancen formuliert. Digitalisierung wird in vier Dimensionen betrachtet: wissenschaftlich-technisch, sozio-kulturell, ökonomisch und ethisch-rechtlich. Darüber hinaus wird es als Thema gehandelt, welches "fortwährenden gesamtgesellschaftlichen Diskurs" verlangt (S. 66).

Die im Arbeitspapier verankerten Schwerpunktthemen sind:

  • Erfolgreich Wirtschaften und Arbeiten in der digitalen Welt
  • Bildung und Kultur als Schlüssel zur digitalen Zukunft
  • Intelligente Mobilität für mehr Freiheit und Teilhabe
  • Gesund und selbstbestimmt leben mithilfe digitaler Technologien
  • Intelligentes Energiesystem schont Klima und Umwelt

Zudem werden Themen an der Schnittstelle benannt:

  • Die digitale Verwaltung im Dienste der Bürgerinnen und Bürger
  • Forschung und Innovation als Garanten des Fortschritts
  • Schnelles Internet so selbstverständlich wie fließend Wasser
  • Sicherheit und Datenschutz

Hochschulen werden bei den Schwerpunktthemen unter Bildung und Kultur als Schlüssel zur digitalen Zukunft verortet: Hochschulen machen die Digital-Profis von morgen. Dabei werden folgende aktuelle und zukünftige Arbeitsschwerpunkte hervorgehoben:

  • die Digitale Hochschule NRW (DH.NRW) als Zusammenarbeit aller Hochschulen zur Digitalisierung
  • Onlineportal für E-Learning für digitale Lehr-und Lernformate
  • Content-Marktplatz für freie Lern-und Lehrmaterialien
  • Förderlinien zur Implementation von digitalen Lehr- und Lernformaten
  • Onlinekursangebot zur Förderung von Medienkompetenz der Studierenden orientiert an dem schulischen Medienkompetenzrahmen
  • Schaffung hochschuldidaktischer Angebote zur Digitalisierung für Lehrende
  • Fellowships für digitale Lehre in der Hochschule
  • Unterstützung der Kunst- und Musikhochschulen und der künstlerischen Ausbildung
  • Unterstützung der Hochschulen zur Öffnung der Weiterbildung
  • Ausbau der Fern-Universität Hagen zu einer Open University Hagen

Bei den Querschnittsthemen sind Hochschulen unter Forschung und Innovation als "Garanten des Fortschritts" benannt. Den Forschungsinstituten kommt dabei die Rolle als Treiber der digitalen Entwicklung zu, von der Unternehmen, Gesundheitseinrichtungen, Privathaushalte, Landwirtschaft profitieren sollen. Die Schwerpunkte der Förderung liegen dabei auf:

  • Big Data
  • Künstliche Intelligenz und Mensch-Maschine-Interaktion
  • Datensicherheit und Datenschutz
  • Digitale Gesellschaft
  • Digitale Infrastrukturen und
  • Transfer

2 Landesweite Hochschulstrategie in den Leistungsbereichen Forschung und Lehre

Es gibt sowohl eine Landesstrategie zur Forschung als auch zur Digitalisierung in der Bildung. Die Forschungsstrategie Fortschritt NRW – Forschung und Innovation für nachhaltige Entwicklung 2013-2020 (Quelle) besteht seit 2013, das Leitbild Lernen im Digitalen Wandel – Unser Leitbild 2020 für Bildung in Zeiten der Digitalisierung (Quelle) hat die Landesregierung 2016 entwickelt.

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2.1 Forschung

Nordrhein-Westfalen besitzt seit 2013 eine Landesstrategie zur Forschung: Forschungsstrategie Fortschritt NRW – Forschung und Innovation für nachhaltige Entwicklung 2013-2020 (Quelle) vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung, in der der Transfer von Wissen und Technologien in wirtschaftliche und gesellschaftliche Anwendung einen Schwerpunkt darstellt.

Es werden vier "große gesellschaftliche Herausforderungen" formuliert, für die Lösungsentwicklungen gefördert werden sollen:

  • Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe
  • Sichere, saubere und effiziente Energieversorgung
  • Versorgung mit gesunden Nahrungsmitteln aus nachhaltiger Produktion
  • Intelligente, umweltfreundliche und integrierte Mobilität

Diese finden sich auch in der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der EU-Strukturfonds 2014-2020 (Quelle) wieder.

2.1.1 Wissens- und Technologietransfer

Es gibt keine separate Landesstrategie zum Wissens- und Technologietransfer. In § 3 HG wird Wissenstransfer insbesondere in Form von wissenschaftlicher Weiterbildung und Technologietransfer in drei Abschnitten als Aufgabe der Hochschulen beschrieben. Das Thema ist zudem ein Schwerpunkt sowohl in der Forschungsstrategie Fortschritt NRW – Forschung und Innovation für nachhaltige Entwicklung 2013-2020 (Quelle) als auch der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der EU-Strukturfonds 2014-2020 (Quelle). Fokus liegt dabei neben dem Wissens- und Technologietransfer auch auf Existenzgründung. Die Rolle der Hochschulen in diesem Themenfeld ist zudem in dem Arbeitspapier der Digitalisierungsstrategie des Landes (s.o.) unter Forschung und Innovation als Garant des Fortschritts beschrieben.

In den individuellen Hochschulverträgen (s.u.) ist Wissens- und Technologietransfer zudem als eigenständiges Handlungsfeld benannt.

2.1.2 Open Access

Es gibt keine separate Landesstrategie zu Open Access. Jedoch wird das Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz) bereits seit 2004 vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft gefördert und ist mittlerweile eine Einrichtung im Geschäftsbereich. Das hbz ist dabei Dienstleister für die Hochschulbibliotheken in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Im Rahmen der Initiative Digital Peer Publishing (DiPP) unterstützt das hbz Wissenschaftler_innen bei der Umsetzung eigener Open-Access-Zeitschriften.

2.2 Lehre

Im Bereich Digitalisierung und Bildung hat die Landesregierung 2016 im Rahmen ihrer Initiative "NRW 4.0" mit Vertreter_ innen aus dem Bildungsbereich das Leitbild Lernen im Digitalen Wandel – Unser Leitbild 2020 für Bildung in Zeiten der Digitalisierung (Quelle) entwickelt.

Im Bereich der Hochschulen werden dabei neben der Digitalen Hochschule NRW insbesondere das Netzwerk elearning.nrw und das Verbundprojekt E-Assessment NRW als Initiativen in der Hochschulbildung genannt.

elearning.nrw

elearning.nrw wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft gefördert und an der Universität Duisburg-Essen durch eine Geschäftsstelle koordiniert. Seit 2008 werden Workshops und Schulungen an den Hochschulen in NRW zu Digitalisierung von Studium und Lehre angeboten. Das Netzwerk besteht aus Hochschulvertreter_innen aus Forschung, Lehre sowie Service- und Support-Einrichtungen.

E-Assessment NRW

E-Assessment NRW ist ein von den Prorektor_innen und Vizepräsident_innen für Studium und Lehre der Universitäten und Hochschulen beauftragtes, vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft gefördertes Verbundprojekt der Universität Paderborn, Universität Duisburg-Essen, Bergischen Universität Wuppertal, Hochschule Niederrhein und Hochschule Ostwestfalen-Lippe. Es entwickelt u.a. hochschulübergreifende Handreichungen und Handlungsempfehlungen zu rechtlichen Aspekten und Infrastrukturen von E-Assessment und will zu einer intensiveren Vernetzung beitragen.

Im zuvor gestalteten Diskussionsprozess des Leitbilds Lernen im Digitalen Wandel – Unser Leitbild 2020 für Bildung in Zeiten der Digitalisierung (Quelle) wurden im Forum Hochschule 4.0 folgende Erwartungen an Hochschul-, Landes- und Bundesebene zur Gestaltung digitaler Hochschulbildung formuliert u.a.:

Hochschulebene:

  • Profilorientierte Digitalisierungsstrategie
  • Berücksichtigung digitaler Lehrkonzepte bei Berufungsverhandlungen
  • Regelungen zu Lehrdeputat, Lehrfreisemester, Lehrindikatoren
  • Sichtbarmachen digitaler Lehrkonzepte
  • Verstetigung digitaler Lehre (Beratung und Support)

Landesebene:

  • Umsetzung im LHEP
  • Berücksichtigung der Profile der Hochschulen
  • Förderung z.B. durch Einrichtung einer DLG (Deutsche Lehrgemeinschaft)
  • Anreize für digitale Lehre setzen
  • Verstetigung digitaler Lehre (Beratung und Support) anstelle von Projektfinanzierungen
  • IT-Sicherheitsrichtlinien für Hochschulplattformen
  • Geschäftsmodelle der Kooperation erforschen

Bundesebene:

  • Urheberrecht
  • IT-Sicherheit
  • Datenschutz

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft fördert zudem, wie in der Landesstrategie erwähnt, von 2016-2021 gemeinsam mit dem Stifterverband Lehrende durch 40 Fellowships für Innovationen in der digitalen Hochschullehre.

2.3 Hochschulverbünde in den Bereichen Digitalisierung und Lehre

In NRW gibt es neben der Digitalen Hochschule NRW (DH.NRW) auch das Netzwerk Hochschuldidaktik NRW (HD NRW) sowie das Netzwerk Hochschuldidaktische Weiterbildung (hdw nrw).
Die Beschreibung der Hochschulverbünde wurde im Rahmen des bis Ende 2019 verlängerten Forschungsprojektes BRIDGING erstellt.

2.3.1 Hochschulverbund im Bereich Digitalisierung

Die Digitale Hochschule NRW (DH.NRW) nahm ihre Arbeit – wie das HND BW – offiziell 2016 auf. Sie versteht sich als "Kooperationsgemeinschaft" der 42 staatlichen Hochschulen und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft, in der bedarfsorientiert Themenbereiche und Lösungen diskutiert und über hochschulübergreifende Kooperationsprojekte und digitale Servicestruktur gestaltet werden (Quelle).

Im Bereich Studium und Lehre wird dabei auf folgende bereits erfolgte oder laufende Aktivitäten des Landes verwiesen:

Als Beispiel für initiierte Projekte kann das Projekt bridge NRW gelten, das "ein regionales Netzwerk für Lehrende und Vertreter*innen der Serviceeinrichtungen" aufbaut. Ziel ist es, durch die Zusammenarbeit der Hochschulen Niederrhein, Rhein-Waal, Ruhr West und der Universität Duisburg-Essen zu prüfen, wie eine hochschulübergreifende Kooperation im Bereich Digitalisierung von Studium und Lehre gestaltet werden kann. Das Kooperationsprojekt wurde mittlerweile beendet und stellt seine Erfahrungen und Arbeitsmaterialien auf seiner Webpräsenz zur Verfügung. Auch das Landesportal stellt seine Ergebnisse des Vorprojektes Content-Marktplatz NRW auf seinem Blog vor.

Grundlagen für die Zusammenarbeit in der DH.NRW bilden folgende Dokumente:

  • Kooperationsvereinbarung DH.NRW
  • Verfahrensordnung DH.NRW
  • Prozess für Fördergestützte Kooperationsvorhaben
  • Positionspapier DH.NRW März 2018

Zudem werden Hinweise zur Förderung von Kooperationsprojekten zur Verfügung gestellt.

Struktur

Die Struktur der DH.NRW umfasst vier wesentliche Funktionsbereiche:

  • Geschäftsstelle
  • Vorstand
  • Programmausschuss
  • Gremium der Beauftragten für Information, Kommunikation und Medien (IKM-Gremium)

Die Aufgaben der Funktionsbereiche sind bislang nicht in einer Geschäftsordnung o.Ä. geregelt.

a) Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle unterstützt die Gremien und koordiniert die Gesamtaktivitäten und Kooperationsvorhaben der DH.NRW. Sie besteht aus vier Personen. Die Geschäftsleitung ist an der FernUniversität in Hagen angesiedelt.

b) Vorstand
Der Vorstand besteht aktuell aus 10 Vertreter_ innen der Landesrektorenkonferenzen, der Kanzlerkonferenzen und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft. Er ist die entscheidende Instanz bezüglich der Kooperationsgemeinschaft und der Zielsetzungen und spricht Empfehlungen und Stellungsnahmen aus.

c) Programmausschuss
Der Programmausschuss besteht aktuell aus 10 mandatierten Vertreter_ innen der Landesrektorenkonferenzen, der Kanzlerkonferenzen, IKM-Gremiums, der AG der Prorektor_ innen/Vizepräsident_innen für Studium und Lehre sowie Forschung und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft. Seine Aufgaben im Zuge der Beratung des Vorstands umfassen dabei:

  • Identifikation und Bewertung aktueller Themen
  • Identifikation zukünftiger Themen
  • Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen für den Vorstand
  • Erarbeitung von Empfehlungen für die strategische und programmatische Ausrichtung der DH.NRW
  • Fachlich-inhaltliches Monitoring für das Projektportfolio der DH.NRW

Zur Umsetzung seiner Aufgaben kann der Programmausschuss Arbeitsgruppen auch mit externer Beteiligung einrichten.

d) Gremium der Beauftragten für Information, Kommunikation und Medien (IKM-Gremium)
Das Gremium besteht aktuell aus 35 von den Hochschulleitungen benannten Hochschulvertreter_innen im Bereich Informations- und Kommunikationsmanagement. Es ist u.a. verantwortlich für die Erarbeitung von beratenden Stellungnahmen an den Programmausschuss und die aktuellen Entwicklungen in die Hochschulen zu kommunizieren.

Am 14. Dezember 2018 kündigte das Ministerium für Kultur und Wissenschaft an, in Zusammenarbeit mit der DH.NRW den beteiligten Hochschulen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen: bis 2021 jährlich 50 Millionen und anschließend 35 Millionen Euro.

Das ebenfalls im Themenfeld Digitalisierung aktive hochschulübergreifende Vorhaben E-Learning NRW, welches seit 2008 Workshops und Vernetzungsangebote für Hochschulangehörige umsetzte, endet am 31.12.2019.

Stand: 27.01.2020

2.3.2 Hochschulverbünde im Bereich Lehre

Netzwerk Hochschuldidaktik NRW

Das 2003 gegründete Netzwerk Hochschuldidaktik NRW besteht aktuell aus 15 Fachhochschulen, die gemeinsam das Qualifizierungsprogramm "Professionelle Lehrkompetenz für die Hochschule" erarbeiten. Gleichzeitig werden die Mitgliedshochschulen im Netzwerk bei dem Aufbau hochschuldidaktischer Einrichtungen, Programme oder Projekte unterstützt. Weiterhin versteht sich das Netzwerk als Interessensvertreter der Hochschulen bzgl. ihrer hochschuldidaktischen Belange.

Das Qualifizierungsprogramm umfasst fünf Themenfelder: - Lehren und Lernen,
- Prüfen und Bewerten,
- Studierende beraten,
- Feedback und Evaluation sowie
- Innovation in Studium und Lehre entwickeln.

Darüber hinaus sind drei Querschnittsthemen themenfeldübergreifend leitend: - Rolle und Haltung,
- Digitalisierung und
- Diversity.

Durch die Teilnahme an dem Qualifizierungsprogramm kann ein Zertifikat erworben werden.

Das HD NRW strukturiert sich über
- zwei Netzwerksprecher_innen, die an teilnehmenden Mitgliedshochschulen angesiedelt sind, und
- eine Koordinierungsstelle, die von einer Person bedient wird.

Netzwerk Hochschuldidaktische Weiterbildung

Das Netzwerk hdw nrw hat seine Anfänge im Jahr 1998 und ist damit laut Eigenangaben (Quelle) das älteste Netzwerk in Deutschland, das rein hochschuldidaktisch angelegt ist.

Die Ziele des hdw nrw orientieren sich an (regionalen) Bedarfen und umfassen: - Qualifizierung von Hochschullehrenden,
- Coaching und Qualifikation neuberufener Professor_innen und
- Qualitätssichernde Maßnahmen von Studium und Lehre.

Das hdw nrw bietet für Lehrende der 20 Mitgliedshochschulen: - Workshops sowie Ideensammlungen für Workshops,
- Coachings und
- Unterstützung bei der Einrichtung fachdidaktischer Arbeitskreise.

Das Konzept des Netzwerkes beinhaltet:

a) Hochschuldidaktische Personalentwicklung

Das Netzwerk zielt ab auf die Qualifizierung von Hochschullehrenden, insbesondere das Coaching von neuberufenen Professor_ innen und qualitätssichernde Maßnahmen von Studium und Lehre. Umgesetzt wird dies durch hochschuldidaktische Basisworkshops für Neuberufene in Verbindung mit individueller Beratung. Weiterführend werden hochschuldidaktische Workshops angeboten, die auch durch landesweite Arbeitskreise und Evaluationen weiterentwickelt werden. Durch die Teilnahme an den Workshops können die Zertifikate "Professionelle Hochschullehre I und II" erworben werden. Ausgehend von den Workshops können Teilnehmende selbst Workshopleitende werden. Das Angebot ist auch für externe Teilnehmer_ innen offen.

b) Organisationsentwicklung

Das Netzwerk greift in diesem Bereich auf hochschuldidaktische Erkenntnisse und Entwicklungen zurück, die in fachbereichs- und hochschulinternen Veranstaltungen generiert werden.

c) Anwendungsorientierte wissenschaftliche Entwicklungsarbeit

Die wissenschaftliche hochschuldidaktische Entwicklungsarbeit verläuft parallel zu den Angeboten des Netzwerks und somit anwendungsorientiert. Sie umfasst schwerpunktmäßig die Themen Schlüsselkompetenzen, Qualitätssicherung der hochschuldidaktischen Personalentwicklung, hochschuldidaktische Gestaltung und das Nutzen moderner Medien.

Der Verbund hat einen festgelegten Programmplanungsprozess (Quelle) und legt seinem Angebot eigens formulierte didaktische Grundprinzipien (Quelle) zugrunde. Weiterhin muss alle fünf Jahre eine umfassende Evaluierung des gesamten Netzwerks erfolgen. Darüber hinaus werden die einzelnen Workshops, Beratungen und Coachings durch das Einholen von Feedback jeweils beider Seiten evaluiert. Außerdem wird ein Jahres- bzw. Rechenschaftsbericht veröffentlicht, welcher die Arbeit des Netzwerks transparent darstellen soll und der LRK vorgelegt wird.

Die Zusammenarbeit der Hochschulen im Netzwerk ist seit 2009 durch einen Kooperationsvertrag (Quelle) geregelt, der 2015 erneuert wurde und die unbefristete Laufzeit des Netzwerks anvisiert.
Nach diesem Vertrag gliedert sich der Verbund nach dem selbstbenannten "Zwei-Säulen-Prinzip" (Quelle) in:

a) einen Lenkungsrat
Dieser wird von den Mitgliedshochschulen eingesetzt und übernimmt die Führung des Verbundes

b) eine Geschäftsstelle
Diese stimmt rechtliche, finanzielle und planerische Aktivitäten mit dem Lenkungsrat ab und arbeitet eng zusammen mit den Mentor_innen

c) Mentor_innen
Diese werden von den Mitgliedshochschulen benannt, erarbeiten hochschuldidaktische Themen und fungieren als Ansprechpersonen an den einzelnen Hochschulen.

Stand: 01.10.2019

3 Hochschulentwicklungsplanung

Es gibt eine hochschulübergreifende Hochschulentwicklungsplanung in Form eines Landeshochschulentwicklungsplans und der Hochschulvereinbarung und eine hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung in Form von Hochschulverträgen und Hochschulentwicklungsplänen.

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Ausgehend vom Hochschulzukunftsgesetz 2014 gibt es laut Ministerium für Kultur und Wissenschaft vier Arten der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft und den Hochschulen:

  • Übergreifende Hochschulvereinbarung als finanzieller Rahmen
  • Übergreifender Landeshochschulentwicklungsplan
  • Individuelle Hochschulverträge
  • Sonder-Hochschulverträge und Sondervereinbarungen

3.1 Hochschulübergreifende Hochschulentwicklungsplanung

Die hochschulübergreifende Hochschulentwicklungsplanung erfolgt über den Landeshochschulentwicklungsplan und die Hochschulvereinbarung.

Landeshochschulentwicklungsplan

Nach § 6 HG ist die Hochschulentwicklungsplanung "eine gemeinsame Aufgabe des Ministeriums und der Hochschulen in der Gesamtverantwortung des Landes" und besteht aus dem Landeshochschulentwicklungsplan und den individuellen Hochschulentwicklungsplänen.

Der Landeshochschulentwicklungsplan NRW 2017-2021 (Quelle) wurde unter Einbeziehung der Hochschulen erarbeitet und mit den 30 Universitäten und Fachhochschulen in Trägerschaft des Landes vereinbart. Er bildet die Handlungsfelder sowie Entwicklungsprioritäten für Nordrhein-Westfalen ab.

Handlungsfelder:

  • Differenzierung des Hochschulsystems/Profilbildung
  • Aufteilung der Aufnahmekapazitäten zwischen Fachhochschulen und Universitäten im Verhältnis von 40 zu 60
  • Steigerung des Studienerfolgs (inkl. Studieneingangsphasen)
  • Digitalisierung in der Lehre
  • International wettbewerbsfähige Forschung/ (inkl. Profilbildung und Zusammenarbeit)
  • Wissenschaftliche Karrierewege (inkl. Weiterentwicklung der Fachhochschulprofessur
  • Ausbau der Kooperation im gesamten Wissenschaftssystem (Berufung, Forschungsprojekte, Promotionen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen)
  • Kooperation in den "Kleinen Fächern" in Forschung und Lehre
  • Zusammenarbeit bei IT-Plattformen in Verwaltung, Forschung und Lehre (unter Nutzung der Digitalen Hochschule NRW)

Entwicklungsprioritäten:

  • Differenzierung des Hochschulsystems
  • Studium und Lehre
  • Forschung
  • Wissenschaftliche Karriere
  • Kooperationen
  • Infrastrukturen
  • Governance und Prozesse

Im Handlungsfeld Digitalisierung in der Lehre werden die Hochschulen unter der Zielsetzung der Verbesserung der Qualität der Lehre und Verringerung der Zugangsbarrieren zum Studium aufgefordert

  • "die Chancen der Digitalisierung" stärker zu nutzen (z.B. digitale Literatursammlungen, interaktive Aufgaben, Aufzeichnungen),
  • im Rahmen von Pilotprojekten Ansätze in passenden identifizierten Lehrveranstaltungen zu entwickeln und zu evaluieren und
  • Digitalisierungsstrategien unter Einbezug der Statusgruppen zu entwickeln.

In diesem Zusammenhang wird das Ziel formuliert, ein "belastbares Netzwerk zwischen den Hochschulen aufzubauen und zu verstetigen" (S. 15). Zudem sollen die Hochschulen unter Einbeziehung aller "Statusgruppen" übergreifende Digitalisierungsstrategien inklusive Zielen und Maßnahmen entwickeln (S. 29). Digitale Lehre wird darüber hinaus an anderen Stellen als Chance genannt, wie beispielsweise bei der Lehrkooperation in den "kleinen Fächern".

Im aktuellen Entwurf des Hochschulgesetzes vom Dezember 2018 ist eine Streichung des Landeshochschulentwicklungsplans vorgesehen.

Hochschulvereinbarung

In der Hochschulvereinbarung NRW 2021 (Quelle) sind neben den finanziellen Rahmenbedingungen die Stärkung der dauerhaften Beschäftigungsverhältnisse, die Verringerung der Abbruchquoten, Studierendenbefragungen und die Öffnung für beruflich Qualifizierte als Aufgaben formuliert. Digitalisierung oder digitale Lehre sind kein Thema in der Hochschulvereinbarung.

3.2 Hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung

Die hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung erfolgt über Hochschulverträge bzw. Zielvereinbarungen und Hochschulentwicklungspläne.

Hochschulverträge/Zielvereinbarungen

Nach § 6 HG schließt das Ministerium Hochschulverträge mit den Hochschulen, die auch Aussagen zu den Entwicklungs- und Leistungszielen enthalten. Die 30 individuellen Hochschulverträge 2015-2016 mit den Universitäten sowie Zielvereinbarungen 2014-2015 mit den Fachhochschulen folgen alle derselben Struktur:

  • Allgemeines
  • Profil der Hochschule und Weiterentwicklung
  • Finanzierung durch das Land
  • Lehre und Studium
    • Maßnahmen zum Studienbeginn
    • Erfolgreich Studieren
  • Forschung und Entwicklung
  • Profilschwerpunkte
  • (kooperative Promotionen bei Fachhochschulen)
  • Wissenschaftlicher Nachwuchs
  • Wissens- und Technologietransfer
  • Entwicklungsziele im Bereich Wissens- und Technologietransfer
  • Spezifische Transfer-/Vernetzungsprojekte der Hochschule
  • Querschnittsthemen
  • Gender Mainstreaming/Gleichstellung
  • Diversity
  • Inklusion von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderung
  • Internationalisierung
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Lehrstellen für Auszubildende an Hochschulen
  • Nachhaltigkeitsstrategie der Hochschule
  • Baumaßnahmen
  • Durchführung des Hochschulvertrags/Zielvereinbarung

Digitalisierung oder digitale Lehre werden an unterschiedlichen Stellen und in unterschiedlichem Umfang thematisiert. Die Universität Duisburg-Essen formuliert in ihrem Hochschulvertrag (Quelle) unter dem Punkt berufsbegleitendes Lernen das Ziel, bis 2020 in jedem Studiengang ein E-Learning-Element zu integrieren (S. 9).

Hochschulentwicklungspläne

Nach § 6 HG ist die Hochschulentwicklungsplanung "eine gemeinsame Aufgabe des Ministeriums und der Hochschulen in der Gesamtverantwortung des Landes" und besteht aus dem Landeshochschulentwicklungsplan und den individuellen Hochschulentwicklungsplänen der Hochschulen. Diese orientieren sich an den Hochschulverträgen.

Mehr als die Hälfte der Hochschulen haben ihre Hochschulentwicklungspläne auf ihren Webseiten veröffentlicht, zum Beispiel die Ruhr-Universität Bochum - Hochschulentwicklungsplan III 2014-2019 (Quelle) oder die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg - HEP2 2016 bis 2020 (Quelle). Sie unterscheiden sich sowohl hinsichtlich der Struktur als auch des Umfangs und der Zielsetzungen. Dies betrifft auch das Themenfeld Digitalisierung und digitale Lehre.

Sofern im Text nicht anders vermerkt, ist der Stand dieses Dokuments der 18.12.2018

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