Sachsen-Anhalt

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Auf dieser Seite werden die öffentlich zugänglichen Landes- und Hochschulstrategien Sachsen-Anhalts in Hinblick auf Digitalisierung in der Hochschulbildung sowie, falls vorhanden, die hochschulinternen Aushandlungsprozesse der Hochschulen dargestellt. Mehr zum Vorgehen bei der Recherche finden Sie auf der Konzeptseite.

Öffentlich zugängliche Landesstrategien

Laut Hochschulkompass gibt es in Sachsen-Anhalt aktuell 9 öffentlich-rechtliche (7), staatlich anerkannte kirchliche (2) und staatlich anerkannte private (0) Hochschulen.

1 Landesstrategie

Die ressortübergreifende Landesstrategie Digitale Agenda für das Land Sachsen-Anhalt (Quelle) wurde 2018 vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung veröffentlicht.

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Ausgehend von einem 10-Punkte-Plan werden in folgenden Schwerpunktzielen konkrete Maßnahmen benannt:

  • Digitale Infrastruktur - Sachsen-Anhalt nimmt Kurs auf die Gigabitgesellschaft
    • Breitbandausbau
    • Glasfaseranschlüsse für Schulen
    • Stabile Mobilfunkabdeckung
    • öffentliches WLAN
    • Hochschulnetz (inkl. Ausbau von eduroam)
    • integrierte Infrastrukturentwicklung
  • Wirtschaft, Wissenschaft und Arbeit 4.0
    • Digitalisierung von Unternehmen (KMU)
    • Stärkung der IT-Wirtschaft
    • Digitalisierung der Tourismuswirtschaft
    • Innovation durch Vernetzung (Cross-sektorale Zusammenarbeit)
    • Gute Arbeit im digitalen Zeitalter
    • Digitale Kompetenzen in der Aus- und Weiterbildung
    • Wissenschaft als Motor digitaler Innovationen - IT-Kommission der Hochschulen
    • Management von Forschungsdaten
    • Vernetzung von Forschung und Wissenschaft im digitalen Zeitalter
    • Geodatenmanagement
  • Bildung in der digitalen Welt
    • Medienkompetenz in der Kinder- und Jugendbildung
    • Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler
    • Medienkompetenz der Lehrkräfte
    • Infrastrukturelle Voraussetzungen
    • Lebensbegleitendes Lernen - Digitale Kompetenzen Erwachsener
    • Hochschulbildung - modernes wissenschaftliches Studium und Lehre
    • Hochschulbibliotheken als moderne Lernorte
  • Kultur und Medien im digitalen Wandel
    • Digitalisierung von Kunst und Kulturgut
    • Innovative Medienproduktionen und online-gestützte Medienangebote
  • Digitale Daseinsvorsorge und Nachhaltigkeit
    • Gesundheit, Medizin und Pflege
    • Intelligente Verkehrssysteme
    • Vernetzung aller Logistikprozesse entlang der Transportkette
    • Digitalisierung in der Land- und Forstwirtschaft
    • Digitales Dorf
  • Öffentliche Verwaltung als digitaler Dienstleister
    • E-Government-Strategie
    • Rechtsgrundlagen für E-Government
    • Offenes Verwaltungshandeln
    • Partizipation und Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltung

Zudem werden Maßnahmen der Querschnittsziele im Verbraucherschutz, Datenschutz und Informationssicherheit formuliert. Alle Maßnahmen sind in einem Maßnahmenverzeichnis von 2018 (Quelle) mit dem aktuellen Umsetzungsstand gelistet.

Das letzte Kapitel der Digitalen Agenda für das Land Sachsen-Anhalt (Quelle) widmet sich der Implementierung (S. 54 ff.). Die gesetzten Ziele sollen durch eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den Ministerien erreicht werden. Außerdem soll die Zivilgesellschaft einbezogen werden, u.a. durch das Digitalisierungsportal digital.sachsen-anhalt.de.

Die Implementierungsmaßnahmen der Landesstrategie lassen sich in drei Bereiche einteilen:

  • Koordination und Steuerung
    • Gesamtprozessverantwortung beim Staatssekretär für Digitalisierung im Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
    • E-Government-Verantwortung bei Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnik (CIO)
    • Umsetzungsbegleitung durch eine Projektgruppe im Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
    • Berichterstattung des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung gegenüber dem Digitalisierungskabinett
    • Strategische Beratung durch einen 17-köpfigen Digitalisierungsbeirat
    • Digitalisierungs-/E-Government-Check in Kabinettsvorlagen
    • Abgleich der Kabinettsvorlagen mit der Digitalen Agenda
  • Kommunikation, Vernetzung und Austausch
  • Berichterstattung über das Digitalisierungsportal digital.sachsen-anhalt.de und soziale Medien
    • fachlicher Austausch in Zukunftswerkstätten und Workshops
    • Teilnahme an Initiativen und Programmen der Europäischen Union
    • Sommer-Camp von Kinder- und Jugendverbänden zur Diskussion der Digitalen Agenda
  • Finanzierung
  • 6 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte
  • Finanzplanung durch alle Ministerien und die Staatskanzlei

Hochschulen werden sowohl in den oben genannten Kapiteln zu Wirtschaft, Wissenschaft und Arbeit 4.0 als auch Bildung in der digitalen Welt thematisiert. Folgende Maßnahmen werden in diesem Zusammenhang u.a. formuliert:

Wirtschaft, Wissenschaft und Arbeit 4.0

  • Wissenschaft als Motor digitaler Innovationen - IT-Kommission der Hochschulen
  • Bestandsaufnahme der aktuellen IT-Infrastruktur in Hochschulen, Bibliotheken, Forschungseinrichtungen
  • Austausch mit der IT-Wirtschaft
  • Erarbeitung eines übergreifenden Konzepts für Datenschutz und Informationssicherheit
  • Suche nach Förderprogrammen
  • Veröffentlichung von öffentlich geförderten Forschungsergebnissen auf zentralen Plattformen
  • Management von Forschungsdaten
  • Hochschulübergreifendes Forschungsdaten-Management (ggf. in Kooperation mit anderen Bundesländern)
  • Ausbau kollaborativer Forschungsumgebungen und Plattformen (Open-Source, Open-Data)
  • hochschulübergreifendes Campus-Management-System
  • gemeinsame Beschaffung von Software-Lizenzen
  • Vernetzung von Forschung und Wissenschaft im digitalen Zeitalter
  • Transfer zwischen Wissenschaft und Forschung durch das Kompetenznetzwerk für Angewandte und Transferorientierte Forschung (KAT)
  • Überarbeitung des Hochschulgesetzes (HSG LSA) (u.a. Autonomie, Gründung, Patente und Digitalisierung)
  • Gründungshilfe durch ego.-KONZEPT und ego.-START
  • Förderung der Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen an Hochschulen durch ego.-INKUBATOR und ego.-Gründungstransfer
  • Zusammenarbeit in Leitmarktarbeitskreisen (siehe Umsetzungskonzept für die Regionale Innovationsstrategie (Quelle))
  • hochschulübergreifendes Identitätsmanagement
  • Beratung durch den Cyber-Security-Verbund LSA zur Überführung wissenschaftlicher Erkenntnisse

Bildung in der digitalen Welt

  • Hochschulbildung – modernes wissenschaftliches Studium und Lehre
  • Austausch von digitalen Lehrinhalten über Content-Marktplätze
  • Langzeitarchivierung von relevanten Inhalten
  • Einrichtung von E-Learning-Plattformen auf gemeinsamer Basisinfrastruktur
  • Dienstleistungen durch einen Landesverbund für E-Learning-Materialien (z. B. OER)
  • Richtlinie zur Verwendung abgestimmter E-Learning-Konzepte
  • hochschulübergreifender Austausch (z.B. AG E-Learning, Fellowship)
  • Begleitforschung des E-Learning an Hochschulen
  • hochschulübergreifende rechtliche Regelungen
  • Qualifizierung des Lehrpersonals
  • Ausbau von Online-Hörsälen an allen Hochschulen
  • Aufbau von Plattformen für Beruf und Weiterbildung

2 Landesweite Hochschulstrategien in den Leistungsbereichen Forschung und Lehre

Es gibt keine separate Landesstrategie für die Bereiche Forschung oder Lehre neben der Hochschulentwicklungsplanung. Im Bereich Digitalisierung werden jedoch in der Digitalen Agenda für das Land Sachsen-Anhalt (Quelle) (s.o.) sowohl für die Lehre als auch für die Forschung verschiedene strategische Ziele genannt. Im Bereich Forschung ist darüber hinaus auf die im Februar 2014 vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft veröffentlichte Regionale Innovationsstrategie Sachsen-Anhalt 2014-2020 (Quelle) zu verweisen.

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2.1 Forschung

Es gibt keine separate Landesstrategie für den Bereich Forschung. Verschiedene Zielsetzungen und Maßnahmen im Bereich Forschung sind in der Digitalen Agenda für das Land Sachsen-Anhalt (Quelle) (s.o.) formuliert. Außerdem hat das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft im Februar 2014 eine Regionale Innovationsstrategie Sachsen-Anhalt 2014-2020 (Quelle) veröffentlicht.

In der im Februar 2014 vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft veröffentlichten Regionalen Innovationsstrategie Sachsen-Anhalt 2014-2020 (Quelle) werden fünf Leitmärkte S. 23) identifiziert:

  • Energie, Maschinen- und Anlagenbau, Ressourceneffizienz
  • Gesundheit und Medizin
  • Mobilität und Logistik
  • Chemie und Bioökonomie
  • Ernährung und Landwirtschaft

Die Strategie wurde ausgehend von der 2013 veröffentlichten Studie Grundlagen einer Regionalen Innovationsstrategie Sachsen-Anhalt 2014-2020 erstellt. Im Oktober 2015 wurde zudem eine Kurzform der Innovationsstrategie (Quelle) veröffentlicht. In dieser wurden den Leitmärkten im Anhang Kompetenzfelder, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Transfer- und Forschungsinfrastrukturen zugeordnet.

Auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung werden außerdem Forschungsschwerpunkte zusammengefasst:

  • Wirtschaftswissenschaften und Agrarökonomie,
  • Neurologie und neurodegenerative Erkrankungen,
  • systemische Umweltforschung
  • Materialwissenschaften und Mikrosystemtechnik,
  • Logistik und Mobilität,
  • Energieforschung,
  • Gesundheit und Medizintechnik,
  • Pflanzenbiologie und -biotechnologie,
  • Untersuchung sozialer Wandlungsprozesse, Ethnologie

Zudem gibt es verschiedene Portale wie das Forschungsportal forschung-sachsen-anhalt.de oder das Innovationsportal innovationen-sachsen-anhalt.de. Sie stehen in einem engen Zusammenhang mit Wissens- und Technologietransfer.

2.1.1 Wissens- und Technologietransfer

Es liegt keine separate Strategie in diesem Bereich vor. In § 3 Abs. 9 HSG LSA ist Wissens- und Technologietransfer jedoch konkret als Aufgabe beschrieben: "Die Hochschulen wirken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben untereinander und mit anderen Forschungs-, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie mit Partnern der Wirtschaft zusammen. Sie fördern die Verbreitung und Nutzung ihrer Forschungsergebnisse im gesellschaftlichen Leben und in der beruflichen Praxis sowie in der praxisorientierten Umweltbildung. Sie unterstützen den wirtschaftsbezogenen Wissens- und Technologietransfer. Hierzu können Transferstellen eingerichtet werden."

In der Digitalen Agenda für das Land Sachsen-Anhalt (Quelle) werden zudem strategische Ziele im Kapitel Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft im digitalen Zeitalter genannt. Diese sind auch im Zusammenhang mit dem Kapitel Digitalisierung von Unternehmen zu sehen. In diesem wird insbesondere auf folgende Einrichtungen verwiesen:

Auch in der Kurzform der Regionalen Innovationsstrategie 2014-2020 (Quelle) wird der Ausbau des Wissenschaftsstandortes und Professionalisierung des Wissens- und Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen als Ziel formuliert.

2.1.2 Open Access

Es gibt aktuell keine landesweite Open Access-Strategie in Sachsen-Anhalt. In der Digitalen Agenda für das Land Sachsen-Anhalt (Quelle) sind jedoch strategische Ziele und Maßnahmen im Kapitel Wirtschaft, Wissenschaft und Arbeit 4.0 unter Management von Forschungsdaten beschrieben:

  • Hochschulübergreifendes Forschungsdaten-Management (ggf. in Kooperation mit anderen Bundesländern)
  • Ausbau kollaborativer Forschungsumgebungen und Plattformen (Open-Source, Open-Data)

2.2 Lehre

Es gibt keine separate Landesstrategie für Lehre neben der Hochschulentwicklungsplanung. In der Digitalen Agenda für das Land Sachsen-Anhalt (Quelle) wird allerdings auf Lehre Bezug genommen.

In der Digitalen Agenda für das Land Sachsen-Anhalt (Quelle) sind strategische Ziele und Maßnahmen im Kapitel Bildung in der digitalen Welt unter Hochschulbildung – modernes wissenschaftliches Studium und Lehre (s.o.) beschrieben:

  • Austausch von digitalen Lehrinhalten über Content-Marktplätze
  • Langzeitarchivierung von relevanten Inhalten
  • Einrichtung von E-Learning-Plattformen auf gemeinsamer Basisinfrastruktur
  • Dienstleistungen durch einen Landesverbund für E-Learning-Materialien (z. B. OER)
  • Richtlinie zur Verwendung abgestimmter E-Learning-Konzepte
  • hochschulübergreifender Austausch (z.B. AG E-Learning, Fellowship)
  • Begleitforschung des E-Learning an Hochschulen
  • hochschulübergreifende rechtliche Regelungen
  • Qualifizierung des Lehrpersonals
  • Ausbau von Online-Hörsälen an allen Hochschulen
  • Aufbau von Plattformen für Beruf und Weiterbildung

Die Hochschuldidaktischen Zentren werden dabei als wesentliche Einrichtungen zum Angebot von innovativen Lehr-, Lern- und Prüfungsformen und der Anpassung an fächerspezifische formuliert.

2.3 Hochschulverbünde in den Bereichen Digitalisierung und Lehre

In Sachsen gibt es in den Bereichen Digitalisierung und Lehre den Hochschulverbund HET LSA (Heterogenität als Qualitätsherausforderung für Studium und Lehre) mit dem Netzwerk digitale Hochschullehre.
Die Beschreibung des Verbunds und des Netzwerks wurden im Rahmen des bis Ende 2019 verlängerten Forschungsprojektes BRIDGING erstellt.

2.3.1 Hochschulverbund im Bereich Digitalisierung

Das Netzwerk digitale Hochschullehre ist im Hochschulverbund HET LSA (s.u.) angesiedelt. Im Jahr 2013 gründete sich zunächst eine Arbeitsgemeinschaft E-Learning (AG E-Learning) mit dem Ziel, ein hochschulübergreifendes Netzwerk von Lehrenden und Mitarbeiter_innen zentraler Einrichtungen der Verbundhochschulen aufzubauen. 2017 wurde ausgehend von einer Umfrage die neue Bezeichnung Netzwerk digitale Hochschullehre eingeführt. Das Netzwerk stellt seine Arbeit in zwei Phasen dar:

2013-2017

Grundlage für die Arbeit bildete die Bedarfserhebung an den Hochschulen. Koordiniert und dargestellt wurden die Aktivitäten durch das Zentrum für multimediales Lehren und Lernen ("@LLZ") der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Auf dem Blog des LLZ kann man die Entwicklung nachvollziehen.

In der ersten Projektphase wurden verschiedene Ergebnisse erzielt, u.a.:

  • Schulungen und hochschulübergreifende Veranstaltungen,
  • Konzepte und Handreichungen,
  • kostenfreie Bereitstellung des webbasierten Feedbacksystems ARSnova
  • CampusConnect

2017-2020

Bis 2020 stehen die Verstetigung des Netzwerks sowie der Transfer inhaltlicher und technischer Lösungen im Fokus. Zudem sollen die bisherigen Ansätze evaluiert und optimiert werden. Die Arbeit ist dabei v.a. in Projekten organisiert, die folgende Handlungsfelder abdecken:

  • Informieren
    • soziale Kanäle (Blogs, Wikis, YouTube, Twitter, Newsletter
    • Hochschultour (Informationsveranstaltungen vor Ort)
    • Webinare zu "Digitalisierung an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt")
    • Website zur Arbeit mit E-Portfolios
    • Informationsmaterialien (Printmaterialien)
  • Qualifizieren
  • Rahmenbedingungen schaffen
    • CampusConnect (hochschulübergreifende Vernetzung unterschiedlicher Lernplattformen und Campusmanagementsysteme) inspiriert durch das Projekt der Universität Stuttgart
    • Audience Response System: ARSnova (kostenfreies Response System für Abstimmungen)

2.3.2 Hochschulverbund im Bereich Lehre

Am Hochschulverbund Heterogenität als Qualitätsherausforderung für Studium und Lehre - HET LSA sind alle sieben staatlichen Hochschulen und das Institut für Hochschulforschung Halle-Wittenberg (HoF) beteiligt. HET LSA wird seit 2012 und bis 2020 durch den Qualitätspakt Lehre gefördert. Ziel ist es, die Studienbedingungen ausgehend von der Heterogenität der Studierenden zu verbessern. HET LSA bezeichnet sich selbst als "Verbund", in dem die Kompetenzen der Hochschulen zur Qualitätssteigerung der Lehre gebündelt werden sollen. Teil des HET LSA ist das oben beschriebene Netzwerk digitale Hochschullehre.

Struktur

Der HET LSA besteht aus vier Strukturelementen:

a) Professur für Professionalisierung und Hochschulentwicklung der akademischen Lehre

Die Professur bildet die inhaltliche Projektleitung und ist angesiedelt bei Otto-von-Guericke Universität Magdeburg. Zudem ist sie verantwortlich für Lehr-Lern-Forschung, die Ableitung von Handlungsoptionen und die Entwicklung von Qualifizierungskonzepten für Lehrende.

b) Transferstelle "Qualität der Lehre"

Die Transferstelle ist am Institut für Hochschulforschung (Hof) Halle-Wittenberg angesiedelt. Sie ist verantwortlich für die Auswertung vorhandener Konzepte an den Hochschulen und stellt die Ergebnisse allen zur Verfügung.

c) Kompetenzstützpunkte

An allen teilnehmenden Hochschulen befinden sich Kompetenzstützpunkte. Die Mitarbeitenden erheben dabei die Bedarfe und entwickeln Lösungen. Zudem stellen sie ihre Erfahrungen den anderen Hochschulen zur Verfügung.

d) Kompetenzzirkel

Kompetenzzirkel haben Arbeitsgemeinschaftscharakter. Sie dienen dem bedarfsorientierten Austausch zwischen erfahrenen Personen aus den Hochschulen. Ziel ist es, vorhandene Konzepte auszutauschen und eine Mehrfachentwicklung zu verhindern. Folgende Kompetenzzirkel gibt es aktuell:

  • Internationales
  • Tutorienarbeit
  • Studieneingangsphase
  • Qualitätsmanagement und didaktische Weiterbildung

Auf der Seite des HET LSA findet sich zudem eine Wissenskarte mit hinterlegten Materialien zu folgenden Themen:

  • Studium International
  • Studieneingangsphase
  • Lehrprofessionalisierung
  • Tutoring/Mentoring
  • E-Learning
  • Beratung
  • MINT
  • Qualität
  • Hochschulforschung

Stand: 01.10.2019

3 Hochschulentwicklungsplanung

Es gibt sowohl eine hochschulübergreifende als auch hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung. Übergreifend wirkt die Hochschulstrukturplanung des Landes Sachsen-Anhalt (Quelle). Hochschulspezifisch sind einerseits die Hochschulentwicklungspläne, die sich inhaltlich an denselben Oberkategorien orientieren. Andererseits verfügt das Land über hochschulspezifische Zielvereinbarungen mit seinen Hochschulen.

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3.1 Hochschulübergreifende Hochschulentwicklungsplanung

Die Hochschulstrukturplanung des Landes Sachsen-Anhalt 2015 (Quelle) wurde ausgehend von § 5 HSG LSA vom zuständigen Ministerium 2015 erstellt und stellt eine Aktualisierung des Hochschulstrukturplans 2004 dar. Die Grundlage für den Hochschulstrukturplan bildet ein 2011 vom Land angefragtes und 2013 veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftsrats zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Landes Sachsen-Anhalt (Quelle).

In der Hochschulstrukturplanung des Landes Sachsen-Anhalt 2015 (Quelle) werden neben Aussagen zu den einzelnen Hochschulen strukturelle und qualitative Leitlinien für alle Hochschulen formuliert:

Strukturelle Ziele

  • Schaffung von Strukturen zur weiteren Vernetzung und Kooperation zwischen Hochschulen und zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
  • Entwicklung der Studienangebotsstruktur
  • Personalausstattung und sächliche Ausstattung/Liegenschaften
  • Entwicklung des Bereichs Informations- und Kommunikationstechnologien

Qualitative Ziele

  • Neue Finanzsteuerung und Hochschulautonomie/hochschulinterne Steuerung und Strategiefähigkeit
    • Finanzierung in zwei Säulen: grundständige Finanzierung und Drittmittel
    • Prüfung von Leistungsorientierter Mittelvergabe
    • Verbesserung der personellen Voraussetzungen und Kompetenzen der Kuratorien für die strategische Planung
  • Qualität und Wettbewerbsfähigkeit in der Forschung
    • stärkere Verankerung der Bedeutung von Drittmitteleinwerbung in Universitäts-Professorenschaft
    • Einbeziehung der Fachhochschulen in besonders leistungsfähigen Wissenschaftsbereichen in die Kooperationsplattformen mit Universitäten
  • Qualität und Wettbewerbsfähigkeit in der Lehre
    • strategische Berücksichtigung der regionalen Voraussetzungen und der demografischen Entwicklung
    • Abstimmung der Studienangebote auf die Studierendengruppen
    • Verbesserung des Zugangs für beruflich Qualifizierte
    • gemeinsame Profilbildung und Arbeitsteilung durch Bildung von z.B. hochschultypübergreifenden Verbünden
    • Senkung der Abbruchquoten
    • Erhöhung der Absolvent_innen in der Regelstudienzeit
    • Entwicklung von (Ausbildungs-)Beratungsangeboten für Studienabbrecher_innen
    • Erhöhung des Anteils internationaler Studierenden
    • Einrichtung oder Ausgestaltung einer beratenden und koordinierenden Qualitätssicherungsstelle
    • Orientierung der Qualitätssicherung an Rahmenstandards (Akkreditierung, KMK etc.) und Ergebnissen des Qualitätspakts Lehre
    • Abbildung der Qualitätsstandards in Vereinbarungen mit den Fachbereichen
    • öffentliche Darstellung des Qualitätssicherungssystems
    • Weiterentwicklung des Dualen Studiums, der wissenschaftlichen Weiterbildung und des Lebenslangen Lernens
    • Weiterentwicklung der Internationalisierungsstrategien unter Berücksichtigung der Internationalisierungsstrategie der Landesregierung (Mobilität, Anerkennung, Kooperationen etc.)
  • Kooperation mit der Wirtschaft
    • Angebote für niedrigschwelligen Technologie- und Wissenstransfer
    • Förderung von Gründermentalität
    • Unterstützung von Prozessinnovationen
    • Identifikation von zukünftigen Märkten
    • Ausbau von Stiftungsprofessuren durch die Wirtschaft
    • Steigerung von FuE-Aufträgen
  • Hochschulübergreifende Zusammenarbeit
    • Abstimmung in verschiedenen gemeinsamen Studiengängen
    • gemeinsame Plattformen für Ingenieurwissenschaften sowie Agrar- und Lebenswissenschaften

Digitalisierung oder E-Learning werden in dem Hochschulstrukturplan sowohl unter Struktur als auch Lehre erwähnt. Im Bereich der Lehre erfolgt der Hinweis, dass die Zielvereinbarungen die Förderung des digitalen Lernens und eine Auseinandersetzung mit den Potenzialen der Nutzung und Bereitstellung von OER (Open Educational Resources) beinhalten sollen (S. 23).

Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien sollen Hochschulen u.a.:

  • das Themenfeld in ihre Strategien von Forschung und Lehre aufnehmen,
  • mit konkreten Maßnahmen (wie bspw. Ausbau von Hochleistungsrechnern) und finanziellen Ressourcen unterlegen,
  • im Bereich E-Science z.B. Bibliotheken einbeziehen und
  • Kooperationen mit anderen Hochschulen oder der Wirtschaft anstreben (S. 18).

Der Hochschulstrukturplan wird in den Hochschulentwicklungsplänen der Hochschulen für den Zeitraum sowie den spezifischen Zielvereinbarungen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung konkretisiert.

3.2 Hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung

Die hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung erfolgt über Zielvereinbarungen, aufgabenbezogene Vereinbarungen aller Hochschulen und Hochschulentwicklungspläne.

Zielvereinbarungen

Nach § 57 HSG LSA schließen die Hochschulen individuelle Zielvereinbarungen mit dem Wissenschaftsministerium.

Diese umfassen obligatorisch die Ziele der Hochschulplanung hinsichtlich Profil, Schwerpunkte, Studienplätzen und -angeboten und Gleichstellung und darüber hinaus mögliche Festlegungen bezüglich

  • der Verkürzung der Studienzeit und die Verringerung von Studienabbrüchen
  • der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses,
  • der Qualität von Lehre, Forschung und Weiterbildung und
  • Internationalisierung.

Die Zielvereinbarungen 2015-2019 mit sieben Hochschulen und den zwei Medizinischen Fakultäten sowie die Ergänzungsvereinbarung und Rektoratsberichte sind auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung einsehbar. Die Zielvereinbarungen umfassen aufgabenbezogene Vereinbarungen aller Hochschulen sowie aufgabenbezogene Vereinbarungen für die individuelle Hochschule.

Aufgabenbezogene Vereinbarungen aller Hochschulen

Die Hochschulen haben verschiedene Aufgaben, die im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten umgesetzt werden sollen:

  • Vermeidung der Unterschreitung der voraussichtlichen Studienbeginner_innen (Ziele Hochschulpakt 2020)
  • Abstimmung der Hochschulen bezüglich ihrer Studiengänge
  • Einrichtung neuer Studiengänge ausgehend von den lehrbezogenen Profilen
  • Teilnahme an Akkreditierungsverfahren und Qualitätssicherung
  • Schließungen von Studiengängen ausgehend von der Hochschulstrukturplanung 2015-2024
  • Steigerung der Absolvent_innenzahlen und des Anteils in der Regelstudienzeit
  • Verfahren zur Anerkennungsprüfung in- und ausländischer Studienleistungen
  • Steigerung des Anteils beruflich Qualifizierter
  • Entwicklung eines Anrechnungsverfahrens außerhochschulisch erworbener
  • Leistungsnachweise und Kompetenzen auf ein Studium (insbesondere für
  • berufsbegleitende Studienangebote) an Fachhochschulen und Darstellung auf einer zu gründenden Plattform
  • Ausbau der Angebote entsprechend der Nachfrage aus der Wirtschaft
  • Ausbau der dualen Studienangebote
  • Weiterentwicklung der Konzepte zur wissenschaftlichen Weiterbildung im Netzwerk
  • Vermittlung hochschuldidaktischer Kompetenzen
  • Intensivierung von (inter)nationalen Drittmittelprojekten
  • Intensivierung des Transfers von Forschungsergebnissen in Wirtschaft und Gesellschaft (Kompetenznetzwerk für anwendungsbezogene und transferorientierte Forschung)
  • Erhöhung des Anteils kooperativer Promotionen
  • Unterstützung gesellschaftlich relevanter, sozialer und kultureller Aufgaben
  • Weiterentwicklung der Internationalisierungsstrategien
  • Gleichstellung aller Hochschulangehörigen und Erreichung der Quoten(Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt)
  • Einführung des Kaskadenmodells zur Geschlechtergerechtigkeit an Universitäten
  • Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen (UN-Behindertenrechtskonvention, Landesaktionsplan)
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z.B. über ein Audit)
  • Einrichtung einer gemeinsamen Kommission für Informationstechnik (Nachfolge der Landes-Hochschul-Datenverarbeitungs-Kommission)
  • Werbung für MINT
  • Maßnahmen für Nachhaltigkeit
  • Prüfung der Anwendbarkeit von ECTS als Instrument der internen Steuerung und Absprache mit dem Wissenschaftsministerium

Zu den Vereinbarungen mit allen Hochschulen gehört auch die Intensivierung des Ausbaus der digitalen Hochschulbildung. Dabei sollen die Hochschulen flexible Lernformen für die Optimierung der Hochschullehre weiterentwickeln. Ziel ist es dabei auch, die Studien- und Lehrangebote hochschul- und auch länderübergreifend zu vernetzen. Über die Möglichkeit des Einsatzes von OER (Open Education Resources) sollen die Hochschulen im Wintersemester 2018/19 berichten (S. 4).

Die Zielvereinbarungen enthalten im zweiten Teil individuelle aufgabenbezogene Vereinbarungen, wie am Beispiel der Zielvereinbarung mit der Hochschule Magdeburg-Stendal (Quelle) deutlich wird.

Hochschulentwicklungspläne

Nach § 5 HSG LSA nutzen die Hochschulen den Hochschulstrukturplan für die Entwicklung eigener Hochschulentwicklungspläne.

Mehr als die Hälfte der Hochschulen hat ihren aktuellen Hochschulentwicklungsplan 2015-2020 auf ihrer Webseite veröffentlicht. Die Hochschulentwicklungspläne der Hochschulen wie der Universitäten Halle-Wittenberg (Quelle) und Magdeburg (Quelle) oder der Hochschule Harz (Quelle) orientieren sich stets an denselben Oberkategorien mit leichten begrifflichen Variationen:

  1. Leitlinien/Profil
  2. Studium – Lehre/Studien- und Weiterbildungsberatung
  3. Forschung/Innovation
  4. Third Mission (inkl. Wissens- und Technologietransfer)
  5. Internationalisierung
  6. Chancengleiche und familienfreundliche Arbeits- und Studienbedingungen
  7. Struktur/Organisation/Liegenschaftsverwaltung (inkl. Personal)
  8. Maßnahmen zur Realisierung des Einsparziels

Digitale Lehre oder E-Learning wird von den Hochschulen unterschiedlich thematisiert. Während die Hochschule Harz keine expliziten Aktivitäten in diesem Bereich anzeigt, erläutert die Otto-Von-Guericke-Universität Magdeburg ihr Vorgehen:

"Die Nutzung und Bereitstellung von E-Lern-und E-Lehrangeboten ist an der OVGU sehr unterschiedlich ausgeprägt und im Wesentlichen noch durch die Initiative einzelner Lehrkräfte bzw. kleinerer Gruppen von MitarbeiterInnen umgesetzt. Die Arbeitsgruppe E-Learning hat sowohl mit der Erfassung der verschiedenen Angebote begonnen, als auch eine Bedarfserhebung bei MitarbeiterInnen und Studierenden durchgeführt. Auf Basis dieser Ergebnisse wird für die OVGU eine Strategie zur sinnvollen und effizienten Umsetzung von E-Lern-und E-Lehrangeboten erarbeitet, die nach Ermittlung des Bedarfs auch für berufsbegleitende Fernstudiengänge genutzt werden können. Die nachhaltige Implementierung medial und elektronisch gestützter Formen des Lehrens und Lernens stellt nicht nur eine technische und organisatorische Aufgabe dar, sondern erfordert eine wissenschaftliche Überprüfung und Reflexion ihrer Eignung und Wirksamkeit. Das ist bisher noch nicht ausreichend gewährleistet. Die OVGU verfolgt die aktuelle Entwicklung von Massive Open Online Courses (MOOCs)und wird Potenziale für sich identifizieren und eine Strategie zur Digitalisierung entwickeln." (OVGU 2014: 26 f.)

Sofern im Text nicht anders vermerkt, ist der Stand dieses Dokuments der 03.12.2018

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