Auf dieser Seite werden die öffentlich zugänglichen Landes- und Hochschulstrategien Sachsen-Anhalts in Hinblick auf Digitalisierung in der Hochschulbildung sowie, falls vorhanden, die hochschulinternen Aushandlungsprozesse der Hochschulen dargestellt. Mehr zum Vorgehen bei der Recherche finden Sie auf der Konzeptseite.
Laut Hochschulkompass gibt es in Sachsen-Anhalt aktuell 9 öffentlich-rechtliche (7), staatlich anerkannte kirchliche (2) und staatlich anerkannte private (0) Hochschulen.
Die ressortübergreifende Landesstrategie Digitale Agenda für das Land Sachsen-Anhalt (Quelle) wurde 2018 vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung veröffentlicht.
Ausgehend von einem 10-Punkte-Plan werden in folgenden Schwerpunktzielen konkrete Maßnahmen benannt:
Zudem werden Maßnahmen der Querschnittsziele im Verbraucherschutz, Datenschutz und Informationssicherheit formuliert. Alle Maßnahmen sind in einem Maßnahmenverzeichnis von 2018 (Quelle) mit dem aktuellen Umsetzungsstand gelistet.
Das letzte Kapitel der Digitalen Agenda für das Land Sachsen-Anhalt (Quelle) widmet sich der Implementierung (S. 54 ff.). Die gesetzten Ziele sollen durch eine kontinuierliche Abstimmung zwischen den Ministerien erreicht werden. Außerdem soll die Zivilgesellschaft einbezogen werden, u.a. durch das Digitalisierungsportal digital.sachsen-anhalt.de.
Die Implementierungsmaßnahmen der Landesstrategie lassen sich in drei Bereiche einteilen:
Hochschulen werden sowohl in den oben genannten Kapiteln zu Wirtschaft, Wissenschaft und Arbeit 4.0 als auch Bildung in der digitalen Welt thematisiert. Folgende Maßnahmen werden in diesem Zusammenhang u.a. formuliert:
Wirtschaft, Wissenschaft und Arbeit 4.0
Bildung in der digitalen Welt
Es gibt keine separate Landesstrategie für die Bereiche Forschung oder Lehre neben der Hochschulentwicklungsplanung. Im Bereich Digitalisierung werden jedoch in der Digitalen Agenda für das Land Sachsen-Anhalt (Quelle) (s.o.) sowohl für die Lehre als auch für die Forschung verschiedene strategische Ziele genannt. Im Bereich Forschung ist darüber hinaus auf die im Februar 2014 vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft veröffentlichte Regionale Innovationsstrategie Sachsen-Anhalt 2014-2020 (Quelle) zu verweisen.
Es gibt keine separate Landesstrategie für den Bereich Forschung. Verschiedene Zielsetzungen und Maßnahmen im Bereich Forschung sind in der Digitalen Agenda für das Land Sachsen-Anhalt (Quelle) (s.o.) formuliert. Außerdem hat das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft im Februar 2014 eine Regionale Innovationsstrategie Sachsen-Anhalt 2014-2020 (Quelle) veröffentlicht.
In der im Februar 2014 vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft veröffentlichten Regionalen Innovationsstrategie Sachsen-Anhalt 2014-2020 (Quelle) werden fünf Leitmärkte S. 23) identifiziert:
Die Strategie wurde ausgehend von der 2013 veröffentlichten Studie Grundlagen einer Regionalen Innovationsstrategie Sachsen-Anhalt 2014-2020 erstellt. Im Oktober 2015 wurde zudem eine Kurzform der Innovationsstrategie (Quelle) veröffentlicht. In dieser wurden den Leitmärkten im Anhang Kompetenzfelder, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Transfer- und Forschungsinfrastrukturen zugeordnet.
Auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung werden außerdem Forschungsschwerpunkte zusammengefasst:
Zudem gibt es verschiedene Portale wie das Forschungsportal forschung-sachsen-anhalt.de oder das Innovationsportal innovationen-sachsen-anhalt.de. Sie stehen in einem engen Zusammenhang mit Wissens- und Technologietransfer.
Es liegt keine separate Strategie in diesem Bereich vor. In § 3 Abs. 9 HSG LSA ist Wissens- und Technologietransfer jedoch konkret als Aufgabe beschrieben: "Die Hochschulen wirken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben untereinander und mit anderen Forschungs-, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie mit Partnern der Wirtschaft zusammen. Sie fördern die Verbreitung und Nutzung ihrer Forschungsergebnisse im gesellschaftlichen Leben und in der beruflichen Praxis sowie in der praxisorientierten Umweltbildung. Sie unterstützen den wirtschaftsbezogenen Wissens- und Technologietransfer. Hierzu können Transferstellen eingerichtet werden."
In der Digitalen Agenda für das Land Sachsen-Anhalt (Quelle) werden zudem strategische Ziele im Kapitel Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft im digitalen Zeitalter genannt. Diese sind auch im Zusammenhang mit dem Kapitel Digitalisierung von Unternehmen zu sehen. In diesem wird insbesondere auf folgende Einrichtungen verwiesen:
Auch in der Kurzform der Regionalen Innovationsstrategie 2014-2020 (Quelle) wird der Ausbau des Wissenschaftsstandortes und Professionalisierung des Wissens- und Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen als Ziel formuliert.
Es gibt aktuell keine landesweite Open Access-Strategie in Sachsen-Anhalt. In der Digitalen Agenda für das Land Sachsen-Anhalt (Quelle) sind jedoch strategische Ziele und Maßnahmen im Kapitel Wirtschaft, Wissenschaft und Arbeit 4.0 unter Management von Forschungsdaten beschrieben:
Es gibt keine separate Landesstrategie für Lehre neben der Hochschulentwicklungsplanung. In der Digitalen Agenda für das Land Sachsen-Anhalt (Quelle) wird allerdings auf Lehre Bezug genommen.
In der Digitalen Agenda für das Land Sachsen-Anhalt (Quelle) sind strategische Ziele und Maßnahmen im Kapitel Bildung in der digitalen Welt unter Hochschulbildung – modernes wissenschaftliches Studium und Lehre (s.o.) beschrieben:
Die Hochschuldidaktischen Zentren werden dabei als wesentliche Einrichtungen zum Angebot von innovativen Lehr-, Lern- und Prüfungsformen und der Anpassung an fächerspezifische formuliert.
In Sachsen gibt es in den Bereichen Digitalisierung und Lehre den Hochschulverbund HET LSA (Heterogenität als Qualitätsherausforderung für Studium und Lehre) mit dem Netzwerk digitale Hochschullehre.
Die Beschreibung des Verbunds und des Netzwerks wurden im Rahmen des bis Ende 2019 verlängerten Forschungsprojektes BRIDGING erstellt.
Das Netzwerk digitale Hochschullehre ist im Hochschulverbund HET LSA (s.u.) angesiedelt. Im Jahr 2013 gründete sich zunächst eine Arbeitsgemeinschaft E-Learning (AG E-Learning) mit dem Ziel, ein hochschulübergreifendes Netzwerk von Lehrenden und Mitarbeiter_innen zentraler Einrichtungen der Verbundhochschulen aufzubauen. 2017 wurde ausgehend von einer Umfrage die neue Bezeichnung Netzwerk digitale Hochschullehre eingeführt. Das Netzwerk stellt seine Arbeit in zwei Phasen dar:
2013-2017
Grundlage für die Arbeit bildete die Bedarfserhebung an den Hochschulen. Koordiniert und dargestellt wurden die Aktivitäten durch das Zentrum für multimediales Lehren und Lernen ("@LLZ") der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Auf dem Blog des LLZ kann man die Entwicklung nachvollziehen.
In der ersten Projektphase wurden verschiedene Ergebnisse erzielt, u.a.:
2017-2020
Bis 2020 stehen die Verstetigung des Netzwerks sowie der Transfer inhaltlicher und technischer Lösungen im Fokus. Zudem sollen die bisherigen Ansätze evaluiert und optimiert werden. Die Arbeit ist dabei v.a. in Projekten organisiert, die folgende Handlungsfelder abdecken:
Am Hochschulverbund Heterogenität als Qualitätsherausforderung für Studium und Lehre - HET LSA sind alle sieben staatlichen Hochschulen und das Institut für Hochschulforschung Halle-Wittenberg (HoF) beteiligt. HET LSA wird seit 2012 und bis 2020 durch den Qualitätspakt Lehre gefördert. Ziel ist es, die Studienbedingungen ausgehend von der Heterogenität der Studierenden zu verbessern. HET LSA bezeichnet sich selbst als "Verbund", in dem die Kompetenzen der Hochschulen zur Qualitätssteigerung der Lehre gebündelt werden sollen. Teil des HET LSA ist das oben beschriebene Netzwerk digitale Hochschullehre.
Struktur
Der HET LSA besteht aus vier Strukturelementen:
a) Professur für Professionalisierung und Hochschulentwicklung der akademischen Lehre
Die Professur bildet die inhaltliche Projektleitung und ist angesiedelt bei Otto-von-Guericke Universität Magdeburg. Zudem ist sie verantwortlich für Lehr-Lern-Forschung, die Ableitung von Handlungsoptionen und die Entwicklung von Qualifizierungskonzepten für Lehrende.
b) Transferstelle "Qualität der Lehre"
Die Transferstelle ist am Institut für Hochschulforschung (Hof) Halle-Wittenberg angesiedelt. Sie ist verantwortlich für die Auswertung vorhandener Konzepte an den Hochschulen und stellt die Ergebnisse allen zur Verfügung.
c) Kompetenzstützpunkte
An allen teilnehmenden Hochschulen befinden sich Kompetenzstützpunkte. Die Mitarbeitenden erheben dabei die Bedarfe und entwickeln Lösungen. Zudem stellen sie ihre Erfahrungen den anderen Hochschulen zur Verfügung.
d) Kompetenzzirkel
Kompetenzzirkel haben Arbeitsgemeinschaftscharakter. Sie dienen dem bedarfsorientierten Austausch zwischen erfahrenen Personen aus den Hochschulen. Ziel ist es, vorhandene Konzepte auszutauschen und eine Mehrfachentwicklung zu verhindern. Folgende Kompetenzzirkel gibt es aktuell:
Auf der Seite des HET LSA findet sich zudem eine Wissenskarte mit hinterlegten Materialien zu folgenden Themen:
Stand: 01.10.2019
Es gibt sowohl eine hochschulübergreifende als auch hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung. Übergreifend wirkt die Hochschulstrukturplanung des Landes Sachsen-Anhalt (Quelle). Hochschulspezifisch sind einerseits die Hochschulentwicklungspläne, die sich inhaltlich an denselben Oberkategorien orientieren. Andererseits verfügt das Land über hochschulspezifische Zielvereinbarungen mit seinen Hochschulen.
Die Hochschulstrukturplanung des Landes Sachsen-Anhalt 2015 (Quelle) wurde ausgehend von § 5 HSG LSA vom zuständigen Ministerium 2015 erstellt und stellt eine Aktualisierung des Hochschulstrukturplans 2004 dar. Die Grundlage für den Hochschulstrukturplan bildet ein 2011 vom Land angefragtes und 2013 veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftsrats zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Landes Sachsen-Anhalt (Quelle).
In der Hochschulstrukturplanung des Landes Sachsen-Anhalt 2015 (Quelle) werden neben Aussagen zu den einzelnen Hochschulen strukturelle und qualitative Leitlinien für alle Hochschulen formuliert:
Strukturelle Ziele
Qualitative Ziele
Digitalisierung oder E-Learning werden in dem Hochschulstrukturplan sowohl unter Struktur als auch Lehre erwähnt. Im Bereich der Lehre erfolgt der Hinweis, dass die Zielvereinbarungen die Förderung des digitalen Lernens und eine Auseinandersetzung mit den Potenzialen der Nutzung und Bereitstellung von OER (Open Educational Resources) beinhalten sollen (S. 23).
Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien sollen Hochschulen u.a.:
Der Hochschulstrukturplan wird in den Hochschulentwicklungsplänen der Hochschulen für den Zeitraum sowie den spezifischen Zielvereinbarungen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung konkretisiert.
Die hochschulspezifische Hochschulentwicklungsplanung erfolgt über Zielvereinbarungen, aufgabenbezogene Vereinbarungen aller Hochschulen und Hochschulentwicklungspläne.
Zielvereinbarungen
Nach § 57 HSG LSA schließen die Hochschulen individuelle Zielvereinbarungen mit dem Wissenschaftsministerium.
Diese umfassen obligatorisch die Ziele der Hochschulplanung hinsichtlich Profil, Schwerpunkte, Studienplätzen und -angeboten und Gleichstellung und darüber hinaus mögliche Festlegungen bezüglich
Die Zielvereinbarungen 2015-2019 mit sieben Hochschulen und den zwei Medizinischen Fakultäten sowie die Ergänzungsvereinbarung und Rektoratsberichte sind auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung einsehbar. Die Zielvereinbarungen umfassen aufgabenbezogene Vereinbarungen aller Hochschulen sowie aufgabenbezogene Vereinbarungen für die individuelle Hochschule.
Aufgabenbezogene Vereinbarungen aller Hochschulen
Die Hochschulen haben verschiedene Aufgaben, die im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten umgesetzt werden sollen:
Zu den Vereinbarungen mit allen Hochschulen gehört auch die Intensivierung des Ausbaus der digitalen Hochschulbildung. Dabei sollen die Hochschulen flexible Lernformen für die Optimierung der Hochschullehre weiterentwickeln. Ziel ist es dabei auch, die Studien- und Lehrangebote hochschul- und auch länderübergreifend zu vernetzen. Über die Möglichkeit des Einsatzes von OER (Open Education Resources) sollen die Hochschulen im Wintersemester 2018/19 berichten (S. 4).
Die Zielvereinbarungen enthalten im zweiten Teil individuelle aufgabenbezogene Vereinbarungen, wie am Beispiel der Zielvereinbarung mit der Hochschule Magdeburg-Stendal (Quelle) deutlich wird.
Hochschulentwicklungspläne
Nach § 5 HSG LSA nutzen die Hochschulen den Hochschulstrukturplan für die Entwicklung eigener Hochschulentwicklungspläne.
Mehr als die Hälfte der Hochschulen hat ihren aktuellen Hochschulentwicklungsplan 2015-2020 auf ihrer Webseite veröffentlicht. Die Hochschulentwicklungspläne der Hochschulen wie der Universitäten Halle-Wittenberg (Quelle) und Magdeburg (Quelle) oder der Hochschule Harz (Quelle) orientieren sich stets an denselben Oberkategorien mit leichten begrifflichen Variationen:
Digitale Lehre oder E-Learning wird von den Hochschulen unterschiedlich thematisiert. Während die Hochschule Harz keine expliziten Aktivitäten in diesem Bereich anzeigt, erläutert die Otto-Von-Guericke-Universität Magdeburg ihr Vorgehen:
"Die Nutzung und Bereitstellung von E-Lern-und E-Lehrangeboten ist an der OVGU sehr unterschiedlich ausgeprägt und im Wesentlichen noch durch die Initiative einzelner Lehrkräfte bzw. kleinerer Gruppen von MitarbeiterInnen umgesetzt. Die Arbeitsgruppe E-Learning hat sowohl mit der Erfassung der verschiedenen Angebote begonnen, als auch eine Bedarfserhebung bei MitarbeiterInnen und Studierenden durchgeführt. Auf Basis dieser Ergebnisse wird für die OVGU eine Strategie zur sinnvollen und effizienten Umsetzung von E-Lern-und E-Lehrangeboten erarbeitet, die nach Ermittlung des Bedarfs auch für berufsbegleitende Fernstudiengänge genutzt werden können. Die nachhaltige Implementierung medial und elektronisch gestützter Formen des Lehrens und Lernens stellt nicht nur eine technische und organisatorische Aufgabe dar, sondern erfordert eine wissenschaftliche Überprüfung und Reflexion ihrer Eignung und Wirksamkeit. Das ist bisher noch nicht ausreichend gewährleistet. Die OVGU verfolgt die aktuelle Entwicklung von Massive Open Online Courses (MOOCs)und wird Potenziale für sich identifizieren und eine Strategie zur Digitalisierung entwickeln." (OVGU 2014: 26 f.)
Sofern im Text nicht anders vermerkt, ist der Stand dieses Dokuments der 03.12.2018